Planungswettbewerb gem. RPW und VgV, Pina Bausch Zentraum Wuppertal Elberfeld Referenznummer der Bekanntmachung: F-0210-22
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb gem. RPW und VgV, Pina Bausch Zentraum Wuppertal Elberfeld
Im Zentrum von Wuppertal-Elberfeld soll auf der sogenannten »Kulturinsel« am Wupperbogen das Pina
Bausch Zentrum (Schauspielhaus, Anbau, Neubau u. Sopp‘scher Pavillon) mit internationaler Strahlkraft
entstehen. Das Pina Bausch Zentrum soll zukünftig ein lebendiger, kreativer Ort für Kunst u. Begegnung sein.
Die Tänzerin u. Choreografin Pina Bausch (1940–2009) gilt als Pionierin des modernen Tanztheaters u. als eine der einflussreichsten Choreograf*innen u. Künstler*innen des 20. Jahrhunderts. Seit 1973 prägte die Künstlerin als Leiterin des Tanztheater Wuppertal einen neuen, revolutionären Stil, der weltweit Maßstäbe gesetzt u. das Ensemble zu höchsten internationalen Erfolgen geführt hat. Mit dem geplanten Pina Bausch Zentrum wird erstmals weltweit eine Choreografin mit dem Bau eines großen, ihr gewidmeten Zentrums der Künste geehrt. Das inhaltliche Konzept umfasst dabei 4 Handlungsfelder: Tanztheater Wuppertal Pina Bausch, die Pina Bausch Foundation, ein internationales Produktionszentrum für spartenübergreifende Produktion, das Forum Wupperbogen zur Implementierung der Partizipation in allen Handlungsfeldern.
Die neue Kultureinrichtung Pina Bausch Zentrum soll ein exponierter, zeitgenössischer, zur breiten Teilhabe einladender, offener Ort für Wuppertal u. die Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen mit einem hohen Anspruch an Ökologie u. Nachhaltigkeit werden. Die zentrale Herausforderung für die Ästhetik des Neubaus liegt in dieser Öffnung u. den Verbindungsachsen, innerhalb des Bauwerks sowie in die Stadt. Es soll in seiner zukünftigen Nutzung u. Neuausrichtung ein nachhaltiges Zeichen des Selbstverständnisses der Stadtgesellschaft u. ihrer Perspektiven setzen u. zugleich nationale u. internationale Strahlkraft entwickeln.
Das Bauvolumen beträgt ca. 15.800 qm BGF, verteilt auf das denkmalgeschützte Schauspielhaus, den Anbau (Bundesallee 260, 42103 Wuppertal), den denkmalgeschützten Sopp'schen Pavillon (Bundesallee 268, 42103 Wuppertal) u. auf den Neubau. Die zu überplanenden Freianlagen betragen ca. 10.000 qm. Geplante Fertigstellung der Baumaßnahme ist Ende 2027.
Für die Gesamtmaßnahme steht ein Budget in Höhe von ca. 66.928.000 € brutto (Stand 2020, Kostengruppen KG 200 bis 700, DIN 276) zur Verfügung, davon für die KG 300 u. 400 ca. 46.700.000 € u. für die KG 500 ca. 4.050.000 €.
Um eine angemessene u. qualitätsvolle Lösung sowie ein geeignetes Planungsteam für Planung u.
Realisierung dieser architektonisch sowie freiraumplanerisch bedeutsamen Bauaufgabe zu finden, ist
im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein zweiphasiger Wettbewerb nach RPW 2013 vorgesehen – mit 25
Teilnehmenden in der 1. Phase u. ca. 8 Teilnehmenden in der 2. Phase. 10 der teilnehmenden Büros werden direkt zum Wettbewerb aufgefordert, 15 Büros werden über den Teilnahmewettbewerb ermittelt.
Nach dem Wettbewerb erfolgt ein Verhandlungsverfahren o. Teilnahmewettbewerb. Der Wettbewerb richtet sich an Architekt*innen u. Landschaftsarchitekt*innen, die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Der Auftraggeber beabsichtigt, entsprechend der Empfehlungen des Preisgerichts einen o. mehrere Preisträger mit weiteren Leistungen zu beauftragen. Nach Abschluss des Planungswettbewerbs u. anschließendem Verhandlungsverfahren werden die Angebote gemäß den veröffentlichten Zuschlagskriterien bewertet.
Beauftragt werden sollen gemäß RPW 2013 die Objektplanungen Gebäude/Innenräume u. Freianlagen bis einschließlich der Leistungsphase (LPH) 5 der Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure (HOAI). Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der LPH 1 - 3 HOAI.
Die LPH 4 bis 5 HOAI werden optional beauftragt. Die Stadt Wuppertal ist verpflichtet, diese Option auszuüben, sobald nach Abschluss der LPH 3 der Rat der Stadt Wuppertal einer weiteren Durchführung des Projektes zustimmt u. die Zuwendungsanträge der Zuwendungsgeber Bund u. Land positiv beschieden werden (Finanzierungssicherheit). Die Stadt Wuppertal behält sich vor, die LPH 6 – 9 HOAI optional zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
A) Nachweise Berufshaftpflichtversicherung (Deckungsbestätigung); Mindestdeckungssummen:
• Personenschäden: 5 Mio. € Objektplanung Gebäude; 1,5 Mio. € Freianlagen
• Sach-und Vermögensschäden: 5 Mio. € Objektplanung Gebäude; 0,25 Mio. € Freianlagen
• Ersatzleistung des Versicherers: mindestens (mind.) das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr unter Einschluss der Nachunternehmer-Leistungsbereiche.
• oder rechtsverbindliche Zusage einer Versicherungsanstalt zum Abschluss einer den o.g. Anforderungen entsprechenden Versicherung für die Objektplanungen Gebäude sowie Freianlagen im Auftragsfall.
bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied Nachweis einzeln und in voller Höhe
B) Dokument Teilnahmeantrag mit Eigenerklärungen PQ, Neutralität, Bewerber-/Bietergemeinschaft, Nachunternehmer, Ausschlussgründe, Mindestlohn, Interessen und Beteiligungen, Berufsstand, Gewerbeanmeldung, Berufsgenossenschaft, Berufshaftpflichtversicherungen, Wettbewerbserfolge, Auszeichnungen und Referenzen. Mindestanforderungen:
a) Mind. eine Referenz über eine Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI (Hauptreferenz 1) und mind. 4 Leistungsphasen (LPH) aus den LPH 2-7 sowie LPH 8 vom Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Unterauftragnehmer erbracht und umfasst Neubau oder Ersatzneubau und ist mind. der Honorarzone (HZ) IV zugeordnet und erfolgreich werkvertraglich abgenommen nach dem 31.03.14 (z.B. Abschluss der LPH 8 gem. § 34 HOAI) und Baukosten der Kostengruppen (KG) 300 + 400 nach DIN 276 mind. 6,5 Mio. € netto.
b) Mind. eine Referenz über eine Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI (Hauptreferenz 2) und mind. 4 LPH aus den LPH 2-7 sowie LPH 8 erbracht vom Bewerber/ Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Unterauftragnehmer und umfasst Umbau und/oder Modernisierung und ist mind. der HZ IV zugeordnet und erfolgreich werkvertraglich abgenommen nach dem 31.03.14 (z.B. Abschluss der LPH gem. § 34 HOAI) und Baukosten der KG 300 + 400 nach DIN 276 mind. 17 Mio. € netto.
c) Mind. eine Referenz über eine Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI,
mind. 5 LPH aus den LPH 2-8 erbracht vom Bewerber/ Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Unterauftragnehmer und umfasst eine Platzgestaltung und ist mind. der HZ IV zugeordnet und erfolgreich werkvertraglich abgenommen nach dem 31.03.14 (z.B. Abschluss der LPH 8 gem. § 39 HOAI) und Baukosten der KG 500 nach DIN 276 mind. 2,0 Mio. € netto
Zahl der Teilnehmer am Planungswettbewerb: 25; davon voraussichtlich 10 Zugeladene.
15 Teilnehmer werden über d. Teilnahmewettbewerb ermittelt. Anforderung: Form- und fristgerechter Teilnahmeantrag und Erfüllung der Mindestanforderungen.
Erfüllen mehr als 15 Teilnehmer diese Anforderungen: Rangfolgenbildung; Kriterien:
1. Wettbewerbserfolg/ Preis in einem Realisierungswettbewerb: nein: 0 Punkte (P.), ja: 5 P.
2. Unabhängige Auszeichnung für ein realisiertes Projekt; nein: 0 Punkte (P.), ja: 5 P.
3. Zusätzlich zur Hauptreferenz (HR) 1 mind. 1 weitere Referenz, die alle Kriterien der HR 1 erfüllt; nein: 0 P.; ja: 5 P.
4. Zusätzlich zur HR 2 mind. 1 weitere Referenz, die alle Kriterien der HR 2 erfüllt; nein: 0 P.; ja: 5 P.
5. Zusätzlich zur HR 3 mind. 1 weitere Referenz, die alle Kriterien der HR 3 erfüllt; nein: 0 P.; ja: 5 P.
6. Referenzen über Objektplanung Gebäude (mind. 4 LPH aus den LPH 2-7 sowie LPH 8) für einen
6.1 Kulturbau (Konzert-, Opern- oder Schauspielhaus, Bibliothek, Museum oder Veranstaltungsgebäude, Archiv o. ä.) *; nein: 0 P.; ja: 10 P.
6.2 Umbau/Modernisierung mit bestehendem Gebäudes mit Denkmalschutz *; nein: 0 P.; ja: 5 P.
6.3 Neubau mit bestehendem Gebäudes mit Denkmalschutz *; nein: 0 P.; ja: 5 P.
6.4 öffentlichen Auftraggeber als Bauherr *; nein: 0 P.; ja: 5 P.
Max. Punkte: 50
Die 15 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl: Losentscheid
Bewerben können sich Einzelbewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, mit oder ohne Nachunternehmer. Zur Bearbeitung im Planungswettbewerb und für die Auftragsererfüllung müssen mindestens jeweils eine Person mit Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung • Architekt*in sowie • Landschaftsarchitekt*in bzw. Berechtigung zu diesen Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen. Bei Sitz in einem der EWR-/WTO-/GPA-Staaten sind die Personen dazu nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt. Sofern die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt ist, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber/-bieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder die Beteiligung an mehreren Bewerber-/ Bietergemeinschaften, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Bewerbungen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Eine Änderung der Person des Bewerbers oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist unzulässig. Auf der Ebene der Nachunternehmer sind Veränderungen nur nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer hat dabei jedenfalls die mindestens gleichwertige Fachkunde und Zuverlässigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Bei Zulassung zu Phase 2 dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden. Mitarbeiter und Fachberater ohne eigene Teilnahmeberechtigung dürfen abweichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt:
• Städtebauliches Konzept
• Gestaltung
• Funktion
• Realisierbarkeit
Der Auslober beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Objekt- und Überwachungsleistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Das Wettbewerbsergebnis fließt mit mind. 45 % in das Verhandlungsverfahren ein.
Die verbleibenden Prozente werden aus den nachfolgenden Auftragskriterien Honorarforderung, Baukosten, Arbeitsweise und Projektabwicklung, Fachliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung, und Umgang mit den Empfehlungen/Kritikpunkten aus dem Preisgerichtsprotokoll und Nutzerhinweise ermittelt. Die Details und Unterkriterien zur Bewertung sind dem Dokument „Bewertungsmatrix Angebote“ zu entnehmen.
Wettbewerbssumme für Preise insgesamt [Betrag gelöscht] EUR.
Folgende Preisgelder sind vorgesehen:
1. Preis: [Betrag gelöscht] Euro
2. Preis: [Betrag gelöscht] Euro
3. Preis: [Betrag gelöscht] Euro
eine Anerkennung: [Betrag gelöscht] Euro
eine Anerkennung: [Betrag gelöscht] Euro
nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erläuterung zu Referenzen:
a) Für jede Referenz muss im Dokument „Teilnahmeantrag“ ein Referenzformblatt separat ausgefüllt werden (15.1: Objektplanung Gebäude; 15.2: Freianlagen)
b) Die in den Referenzformblättern getätigten Angaben können vom Auftraggeber im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft beim angegebenen Referenzauftraggeber überprüft werden.
c) Alle Referenzprojekte werden nur gewertet, wenn sie erfolgreich abgeschlossen sind mit der
werkvertraglichen Abnahme der Bauleistungen des Projekts (z.B. Abschluss der LPH 8 gem. § 34 HOAI).
d) Sofern im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilgenommen wird, ist nachzuweisen,
dass die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Hauptreferenzen 1 bis 3 in Gänze von der
Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. D.h. es ist nachzuweisen, dass alle Leistungsphasen und sonstigen Kriterien, die als Mindestanforderung für die Hauptreferenzen gefordert werden, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft lückenlos erbracht wurden in der den Anforderungen an die Hauptreferenz entsprechenden Referenzenprojekten.
Beispiel für Hauptreferenz 1:
Es ist möglich, dass Mitglied A der Bewerbergemeinschaft in zur Hauptreferenz 1 vergleichbaren Projekten die Leistungsphasen 2 bis 5 erfolgreich bearbeitet hat und Mitglied B der Bewerbergemeinschaft in zur Hauptreferenz 1 vergleichbaren Projekten die Leistungsphase 8.
Sowohl Mitglied A als auch Mitglied B müssen in diesem Fall nachweisen, dass sämtliche anderen an die
Hauptreferenz 1 gestellten Mindestanforderungen in den benannten Referenzprojekten von Ihnen erfüllt
werden.
Gleiches gilt beim Einsatz von Nachunternehmern.
e) Für die Prüfung der Erfüllung der Mindest- und Bewertungskriterien an die Referenzprojekte werden die
Regelungen der HOAI hinsichtlich der erbrachten Leistungsphasen und der Honorarzone sowie der DIN 276 hinsichtlich der benannten Kostengruppen angewendet. Ausländische Bewerber, deren Referenzprojekte nicht den Vorgaben der HOAI und/ oder der DIN 276 entsprechen, dürfen dabei nicht benachteiligt werden. Entsprechend werden ausländische Bewerber gebeten, in Ihren Teilnahmeunterlagen darzulegen, inwiefern Ihre Referenzprojekte den für die Hauptreferenzen geforderten Mindestanforderungen entsprechen. Dabei ist die Vergleichbarkeit insbesondere hinsichtlich der Honorarzone, der Baukosten und der erbrachten Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen darzulegen.
f) Die Erfüllung der Mindestanforderungen, die an die Hauptreferenzen 1 und 2 gestellt werden, können
auch über eine einzige Referenz nachgewiesen werden, sofern dieser Referenz kumuliert alle an die
Hauptreferenzen 1 und 2 genannten Kriterien erfüllt. Die geforderte Mindesthöhen der Baukosten sind in
diesem Fall von Hauptreferenz 1 und 2 zu addieren.
g) Für den Nachweis der Erfüllung der in Punkt III.1.10 dieser Bekanntmachung unter 6. genannten
Bewertungskriterien können sowohl eine der beiden Hauptreferenzen 1 oder 2 als auch zusätzliche Referenzen genutzt werden.
Der Bewerber kann dabei entweder dieselbe Referenz - oder alternativ auch mehrere verschiedene Referenzen
- zum Nachweis der Erfüllung einer oder mehrerer der unter 6. genannten Bewertungskriterien nutzen.
Sonstige Hinweise:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.
Sollten Bewerber hinsichtlich Ihrer Eignung die Möglichkeit der Eignungsleihe gem. § 47 VgV nutzen – d.h. die wirtschaftliche, finanzielle, technische und/ oder berufliche Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers in Anspruch nehmen, müssen zusätzlich die entsprechenden unter Punkt III.1 aufgeführten zugehörigen Unterlagen auch für den Unterauftragnehmer eingereicht werden.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (Deutsch)
beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland