Marketingkonzept QS1 Emissionsfreie Innenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: QS1

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 00
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dortmund.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dortmund.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Marketingkonzept QS1 Emissionsfreie Innenstadt

Referenznummer der Bekanntmachung: QS1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Marketingkonzept QS1 Emissionsfreie Innenstadt

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Mit der Umsetzungsstrategie „Stadtluft ist (emissions-) frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ folgt die Stadt Dortmund dem Projektaufruf Kommunaler Klimaschutz NRW der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um einen Wettbewerbsaufruf im Operationellen Programm NRW für die Förderperiode 2014-2020 für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung „Investition in Wachstum und Beschäftigung“ (OP EFRE NRW). Ziel ist, Kommunen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen (THG) zu unterstützen. Ein Schwerpunkt ist die Reduzierung von Treibhausgasen im Straßenverkehr.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Förderantrag der Stadt Dortmund für die Umsetzungsstrategie „Stadtluft ist (emissions-) frei – Dortmunds

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Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ mit einer dreijährigen Laufzeit vom 1.5.2019 bis 30.4.2022 bewilligt. Aktuelle Informationen über alle Maßnahmen des Projektes Emissionsfreie Innenstadt werden auf der städtischen Website veröffentlicht unter www.emissionsfrei.dortmund.de.

Voraussetzung für den Erfolg der Umsetzungsstrategie ist eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit mit umfassender Kommunikationsstrategie und Marketingkampagne, die möglichst viele Verkehrsteilnehmende erreicht und zu nachhaltiger Mobilität motiviert. Durch Aufklärung, Motivation und Verhaltenskommunikation soll eine nachhaltige Mobilität im gesamten Stadtgebiet erreicht werden. Denn wenn Menschen möglichst viele Wege zu Fuß, per Fahrrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder elektrisch angetrieben zurücklegen, können sie durch die Verringerung des Kfz-Verkehrs erhebliche positive Effekte für den Klimaschutz erreichen.

Genau da setzt die Umsetzungsstrategie zur Förderung nachhaltiger Mobilität an:

Sie verbindet

- bauliche Maßnahmen:

o Umbau des Schwanen- und Ostwalls zum Radwall

o Gestaltung der Nordstraße und der Arndtstraße als Fahrradachsen

o Prüfung und Anpassung aller Fußgängerachsen am Wall

o Realisierung einer Park & Ride-Anlage mit Bike & Ride-Angebot am S-Bahnhof Kley

o Zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder

- mit Planungsprojekten:

o Planung einer Radstation in der Nähe des Rathauses

o Durchgrünung des Gebietes um den Wallring

o Machbarkeitsstudie für den Umbau des Wallringes zum Vorteil der Radfahrer

- Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement:

o für Beschäftigte und Besucher der City

o für Kitas und Schulen

o Nahmobilitätskonzepte für das Klinikviertel im Süd-Westen der Innenstadt und für das Brügmannviertel rund um die Berufskollegs an der Geschwister-Scholl-Straße

- Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität:

o Einrichtung eines temporären Mikrodepots für emissionsfreien Lieferverkehr innerhalb des Wallrings

o Bevorrechtigung von E-Taxen am Hauptbahnhof

o Förderung und Zertifizierung von Elektromobilität bei Dienstleistern und Handwerkern

- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von

o Dialogveranstaltungen, wie sie im Rahmen des Masterplans Mobilität 2030 bereits in der Dortmunder Stadtgesellschaft etabliert sind.

Das zu erarbeitende Marketingkonzept, bestehend aus Dachmarke und Kommunikationskampagne, bildet die grundlegende Kommunikationsklammer, die die Einzelprojekte zu einem ganzheitlichen Konzept zur Förderung der nachhaltigen Mobilität in der Dortmunder Innenstadt zusammenfügt und in einem Still-Leben auf dem Wall zum Ende des Projektzeitraums voraussichtlich im Herbst 2021, gipfelt. Die Veranstaltung ist angelehnt an das Stillleben Ruhrschnellweg auf der A40 im Kulturhauptstadtjahr 2010 und weitergeführt in kleinerer Dimension im Still-Leben Borsigplatz. Die Planung und Organisation des Wall-Still-Lebens ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 18
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 072-193035

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: QS1
Bezeichnung des Auftrags:

Marketingkonzept Emissionsfreie Innenstadt

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
11/11/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 00
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.cp-compartner.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg.muenster.nrw.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg.muenster.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegen den Antragsteller nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg.muenster.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit der Umsetzungsstrategie „Stadtluft ist (emissions-) frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ folgt die Stadt Dortmund dem Projektaufruf Kommunaler Klimaschutz.NRW der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um einen Wettbewerbsaufruf im Operationellen Programm NRW für die Förderperiode 2014-2020 für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung „Investition in Wachstum und Beschäftigung“ (OP EFRE NRW). Ziel ist, Kommunen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen (THG) zu unterstützen. Ein Schwerpunkt ist die Reduzierung von Treibhausgasen im Straßenverkehr.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Förderantrag der Stadt Dortmund für die Umsetzungsstrategie „Stadtluft ist (emissions-) frei – Dortmunds

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Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ mit einer dreijährigen Laufzeit vom 1.5.2019 bis 30.4.2022 bewilligt. Aktuelle Informationen über alle Maßnahmen des Projektes Emissionsfreie Innenstadt werden auf der städtischen Website veröffentlicht unter www.emissionsfrei.dortmund.de.

Voraussetzung für den Erfolg der Umsetzungsstrategie ist eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit mit umfassender Kommunikationsstrategie und Marketingkampagne, die möglichst viele Verkehrsteilnehmende erreicht und zu nachhaltiger Mobilität motiviert. Durch Aufklärung, Motivation und Verhaltenskommunikation soll eine nachhaltige Mobilität im gesamten Stadtgebiet erreicht werden. Denn wenn Menschen möglichst viele Wege zu Fuß, per Fahrrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder elektrisch angetrieben zurücklegen, können sie durch die Verringerung des Kfz-Verkehrs erhebliche positive Effekte für den Klimaschutz erreichen.

Genau da setzt die Umsetzungsstrategie zur Förderung nachhaltiger Mobilität an:

Sie verbindet

- bauliche Maßnahmen:

o Umbau des Schwanen- und Ostwalls zum Radwall

o Gestaltung der Nordstraße und der Arndtstraße als Fahrradachsen

o Prüfung und Anpassung aller Fußgängerachsen am Wall

o Realisierung einer Park & Ride-Anlage mit Bike & Ride-Angebot am S-Bahnhof Kley

o Zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder

- mit Planungsprojekten:

o Planung einer Radstation in der Nähe des Rathauses

o Durchgrünung des Gebietes um den Wallring

o Machbarkeitsstudie für den Umbau des Wallringes zum Vorteil der Radfahrer

- Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement:

o für Beschäftigte und Besucher der City

o für Kitas und Schulen

o Nahmobilitätskonzepte für das Klinikviertel im Süd-Westen der Innenstadt und für das Brügmannviertel rund um die Berufskollegs an der Geschwister-Scholl-Straße

- Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität:

o Einrichtung eines temporären Mikrodepots für emissionsfreien Lieferverkehr innerhalb des Wallrings

o Bevorrechtigung von E-Taxen am Hauptbahnhof

o Förderung und Zertifizierung von Elektromobilität bei Dienstleistern und Handwerkern

- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von

o Dialogveranstaltungen, wie sie im Rahmen des Masterplans Mobilität 2030 bereits in der Dortmunder Stadtgesellschaft etabliert sind.

Das zu erarbeitende Marketingkonzept, bestehend aus Dachmarke und Kommunikationskampagne, bildet die grundlegende Kommunikations-klammer, die die Einzelprojekte zu einem ganzheitlichen Konzept zur Förderung der nachhaltigen Mobilität in der Dortmunder Innenstadt zusammenfügt und in einem Still-Leben auf dem Wall zum Ende des Projektzeitraums vo-raussichtlich im Herbst 2021, gipfelt. Die Veranstaltung ist angelehnt an das Stillleben Ruhrschnellweg auf der A40 im Kulturhauptstadtjahr 2010 und weitergeführt in kleinerer Dimension im Still-Leben Borsigplatz. Die Planung und Organisation des Wall-Still-Lebens ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Laufzeit des EU-Förderprojektes um weitere sechs Monate bis 31.10.2022 verlängert. Auch die Kommunikations- und Marketingmaßnahmen sollen entsprechend verlängert werden.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 6
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 00
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.cp-compartner.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich Maßnahmen des EU-Förderprojektes Emissionsfreie Innenstadt teilweise über mehrere Monate verschoben. Deshalb hat die Bezirksregierung Arnsberg als Fördergeber in Abstimmung mit dem NRW-Wirtschaftsministerium den Förderzeitraum um acht Monate verlängert von 30.4.2022 auf 31.12.2022.

Mit der Verschiebung der inhaltlichen Ausgestaltung der Maßnahmen mussten auch die begleitende Öffentlichkeitsarbeit sowie Marketingmaßnahmen angepasst, ergänzt und verschoben werden. Da auch die Verschiebungen und Verzögerungen kommuniziert werden mussten, erhöht sich der Marketingaufwand gegenüber den beauftragten Leistungen.

Um die Projektmaßnahmen bis zum Projektabschluss mit Marketingmaßnahmen kommunikativ begleiten zu können, ist die Laufzeit des Marketingvertrages zu verlängern und die monatliche Service- und Beratungspauschale von 3.200 € pro Monat um sechs Monate vom 1.5.2022 bis 31.10.2022 mit insgesamt 19.200 € netto zusätzlich zu beauftragen.

Im Sinne eines wirtschaftlichen Umgangs mit öffentlichen Geldern wird der Vertrag nur um sechs Monate verlängert, um die Maßnahmen während der operativen Umsetzung begleiten zu können.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Aufgrund der Corona-Pandemie erfordert die Erfüllung des Auftrags Marketingkonzept vom 11.11.2019 mit Laufzeitverlängerung vom 8.10.2020 unabsehbare Mehraufwendungen infolge von Verzögerungen von Projektmaßnahmen, die zur Laufzeitverlängerung des EU-Förderprojektes geführt haben. Diese übersteigen deutlich die Leistungen, die auf Grundlage des ursprünglichen Angebotes beauftragt wurden. Ein Wechsel des Auftragnehmers i. S. von § 132 Abs. 2 Nr. GWB kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht ohne weiteres erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zudem wäre die begleitende Kommunikation aufgrund eines neuen Vergabeverfahrens faktisch nicht durchführbar. Die Corona bedingte Laufzeitverlängerung war für die Stadt Dortmund nicht absehbar.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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