Leihpersonal für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.westfalenbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leihpersonal für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen
Die WestfalenBahn GmbH (im Folgenden „WFB“ oder „Vergabestelle“ genannt) ist mit der Erbringung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) beauftragt worden. Zu diesem Zweck setzt die WFB unter anderem Elektrotriebzüge (ET) vom Typ Stadler Flirt3 (Baureihe 1428) und Stadler Kiss (Baureihe 445) ein. Diese werden von der WFB instandgehalten. Im Zeitraum von 01. September 2022 bis 31. Oktober 2023 werden alle Elektrotriebzüge einer großen Wagenkastenrevision (ISB) unterzogen. Zur Durchführung der ISB sowie zur Unterstützung der laufenden Regelinstandhaltung („Regel-IH“) benötigt die WFB am Standort Minden im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung 4 (optional bis zu weitere 4) Leiharbeitnehmer (m/w/d).
Minden
Gegenstand der Vergabe ist die Überlassung von 4 Leiharbeitnehmern (Elektriker, Elektroniker, Mechatroniker oder einer vergleichbaren Ausbildung mit Schwerpunkt Elektrik (m/w/d)) zur Unterstützung der Regelinstandhaltung und der Durchführung der großen Wagenkastenrevision (ISB) im Bahnbetriebswerk Minden der WFB im Zeitraum 01. September 2022 bis 31. Oktober 2023. Die Leiharbeitnehmer (m/w/d) müssen Grundkenntnisse von Bauteilen an Schienenfahrzeugen sowie Erfahrung im Umgang mit der Instandhaltung von elektrischen Triebzügen haben. Die geforderten Qualifikationen der Leiharbeitnehmer (m/w/d) sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit mit einem Vorlauf von 2 Monaten bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages optional bis zu 4 weitere Leiharbeitnehmer (m/w/d) mit den unter II.2.4 genannten Qualifikationen anzufordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.1.1) sind im Einzelnen:
1. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis (jeweils in nicht beglaubigter Kopie genügt): Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist.
2. Abgabe einer Eigenerklärung pro teilnehmenden Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern der Bewerber/-Bietergemeinschaft), dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Einem Verstoß gegen die in § 123 GWB genannten Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
3. Abgabe einer Eigenerklärung pro teilnehmenden Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern der Bewerber/-Bietergemeinschaft), dass keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Bonität, eine Erklärung eines Kreditinstituts über die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage, aus der sich ergibt, dass das Kreditinstitut die finanzielle Beziehung zum Bieter in der Vergangenheit bis zum Tag der Ausstellung positiv einschätzt, beizufügen. Alternativ kann ein Ratingbericht mit mindestens mittlerer Bonität einer Ratingagentur (z. B. creditreform Wirtschaftsauskunft) eingereicht werden. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als drei Monate sein.
Die Bewerber/die Bewerbergemeinschaft werden aufgefordert, jeweils folgende Eigenerklärungen und Unterlagen vorzulegen, um ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit einzuschätzen:
1. Abgabe der Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen 2. Vorlage einer befristeten oder unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1, § 2 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (nachfolgend: „AÜG“), ausgestellt von der Bundesagentur für Arbeit.
3. Vorlage einer Referenz über die Durchführung einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werkvertrags in vergleichbarer Art, Anzahl und Umfang zum gegenständlichen Auftrag. Das Referenzprojekt darf nicht vor dem Kalenderjahr 2019 abgeschlossen worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO).
2. Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 13 Abs. 1, 15 SektVO.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
4. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
5. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Der Begriff der Bewerber-/Bietergemeinschaft erfasst den Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag gemeinsam zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Soweit eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gegründet werden soll, ist die im Teilnahmeantrag vorgegebene Eigenerklärung abzugeben.
6. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
7. Alle geforderten Nachweise können im Übrigen in Form einer nicht beglaubigten Kopie erbracht werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen/Nachweise von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Soweit Nachunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die geforderten Erklärungen/Nachweise gesondert vorlegen.
8. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform subreport ELVIS (e-Vergabe-Plattform) durchgeführt. Der Teilnahmeantrag, das Angebot sowie Bewerber- und Bieterfragen sind elektronisch über die e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform und anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Die Registrierung und Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für die Registrierung erhalten Sie unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline, die unter der Rufnummer +49(0)221 985 78-0 zu erreichen ist.
9. Fragen der Bewerber sind über die e-Vergabe-Plattform rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist, spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zustellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform an alle Bewerber/Bieter versendet.
10. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellen Fassung zu verwenden. Teilnahmeanträge, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber/Bieter sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu erkundigen, ob auf der e-Vergabe-Plattform aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bewerber-/Bietergemeinschaft eingereicht werden.
11. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags.
12. Eine Erstattung von Kosten / Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
13. Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber bekanntgegeben.
14. Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zustande. Die Angabe der Anzahl der Monate unter Abschnitt II.2.7) betrifft die Dauer der Arbeitnehmerüberlassung.
15. Ein Bewerber kann (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Mittel anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Unterauftragnehmer) in Anspruch nehmen will, muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Erklärungen und Nachweise sind für das andere Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Es wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen im Falle der wirtschaftlichen und finanziellen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 SektVO.
16. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen nach § 41 Abs. 4 SektVO werden die weiteren Vergabeunterlagen für den Angebotswettbewerb erst nach Abgabe einer Vertraulichkeitsvereinbarung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs für die zugelassenen Bieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft veröffentlicht. Hierzu ist die im Teilnahmeantrag vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zwingend zu verwenden. Die Maßnahme dient dem Schutz von Betriebsgeheimnissen und Marktstrategien des Auftraggebers.
17. Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) enthält eine Verpflichtung zur Bezahlung eines Mindestlohns. Die Bieter/die Bietergemeinschaft hat/haben mit seinem/ihrem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).