Generalplanungsleistung 2. Bauabschnitt Stadtbahnlinie U81 Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0276
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistung 2. Bauabschnitt Stadtbahnlinie U81
Generalplanungsleistungen für den 2. Bauabschnitt der Stadtbahnlinie U81 von MERKUR SPIEL ARENA/Messe Nord bis Handweiser
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle Willi-Becker-Allee 10 40227 Düsseldorf Deutschland
Die hier zu vergebenden Generalplanungsleistungen umfassen die Planung der gesamten Strecke des 2. Bauabschnitts der U81 inkl. sämtlicher Verkehrsanlagen des ÖPNV, MIV und IV, Ingenieurbauwerke (wie Brücken, Tunnel, Tröge, Dämme, Stützmauern, Kanäle, Schächte etc.), Freianlagen, Leitungen, Ausstattung und technischen Anlagen.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der Generalplanung zu erbringen:
Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Freianlagen
Tragwerksplanung
Fachplanung Technische Ausrüstung (inkl. Technische Gebäudeausrüstung, Betriebstechnik Stadtbahn und straßenverkehrstechnische Anlagen wie z.B. Lichtsignalanlagen)
Planungsleistungen bzgl. Streustromkorrosion
Durchführen Verkehrstechnischer Simulationen
Übergreifende Koordinierungs- und Steuerungsleistungen (Generalplanungsleistungen)
Besondere Leistungen wie bspw. erweiterte Untersuchung Brückenvarianten im Rahmen der Lph. 2, koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Bestandserfassung, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, usw.
Grundsätzlich ist vorgesehen, die Leistungsphasen 1 bis 7 HOAI an den Generalplaner zu vergeben, soweit einzelne Leistungsphasen nicht an ausführende Unternehmen vergeben werden sollen. Dies wird erst im Rahmen der Planung geklärt werden können. Einzelheiten und Vorbehalte zum Leistungsumfang der zu vergebenden Leistungsphasen gem. HOAI können den Beschaffungsunterlagen entnommen werden.
Bzgl. der Rheinquerung sind die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI für beide Alternativen (Rheinquerung als Brücke und Tunnel) vollständig zu erbringen. Auf dieser Grundlage wird sich der Auftraggeber im Rahmen eines politischen Beschlusses für eine Alternative entscheiden. Die weiteren Leistungsphasen sind dann nur noch für eine der beiden Alternativen zu erbringen.
Für die Alternative "Rheinquerung als Brücke" soll eine erweiterte Variantenuntersuchung verschiedener Brückenvarianten durchgeführt werden. Hierfür soll sich der Generalplaner verschiedener Brückenplanungsbüros als Nachunternehmer bedienen. Diese Nachunternehmer müssen erst nach Beauftragung benannt werden. Ziel ist, dass von 5 verschiedenen Brückenplanungsbüros (den Generalplaner selbst eingeschlossen) jeweils maximal 3 verschiedene, vertragsgemäße Brückenvarianten erarbeitet werden, die sich insgesamt und nicht nur im Detail unterscheiden. Die Auswahl der Vorzugsvariante, welche anschließend im Rahmen der Vorplanung durch den Generalplaner weiter auszuarbeiten ist, erfolgt durch ein vom AG besetztes Entscheidungsgremium. Der Generalplaner führt die Variantenuntersuchung durch und übernimmt Vorbereitung, Moderation und Dokumentation der Gremiumssitzung. Der Aufwand des Generalplaners und seiner Nachunternehmer im Zusammenhang mit der Variantenuntersuchung wird als besondere Leistung vergütet.
Für den Fall, dass es dem Generalplaner trotz ernsthaften und nachgewiesenem Bemühen nicht gelingen wird, die zuvor genannte Anzahl von Brückenplanungsbüros binnen 3 Monaten nach Zuschlag als Subunternehmer zu beauftragen, soll der Generalplaner nach Absprache mit dem Auftraggeber als Ausgleich weitere Varianten, die sich insgesamt und nicht nur im Detail unterscheiden, im eigenen Betrieb erarbeiten. Sollte die erweiterte Variantenuntersuchung zu keinem befriedigenden Ergebnis für den AG führen, behält sich der AG vor, nach Abschluss der Leistungsphase 2 HOAI einen Planungswettbewerb durchzuführen. Weitere Einzelheiten hierzu sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Der Knotenpunkt Handweiser ist im Rahmen der Leistungsphase 1 und 2 HOAI verkehrstechnisch zu untersuchen. Inwieweit hier ober- und unterirdische Verkehrsführungen zielführend sind, wird sich erst im Zuge der Leistungsphase 2 HOAI ergeben.
Die Planungsleistungen (für Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Freianlagen, Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung) sollen erst ab einschließlich Leistungsphase 3 HOAI verpflichtend mit der BIM-Methode (Building Information Modeling) erbracht werden. D.h., dass alle Planungsleistungen als BIM-Planung zu erstellen sind, aus denen insbesondere die 2D-Pläne abgeleitet werden. Das modellbasierte Arbeiten soll die Projektprozesse hinsichtlich Qualitäten, Termine und Kosten unterstützen. In der Leistungsphase 2 soll ein 3D-Modell der Planungsvarianten zur Erstellung von Visualisierungen für Präsentationszwecke eingesetzt werden.
Aus heutiger Sicht soll die Leistungsphase 2 HOAI bis Mitte 2024 abgeschlossen und der politische Beschluss zur Fortführung der Planung (Bedarfsbeschluss) bis Ende2024 eingeholt werden.
Der Auftraggeber wird die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 4 und 5 bis 7 HOAI.
Wenn sich die Planungszeit verlängert, verlängert sich die Laufzeit entsprechend.
Sollte die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Teilnahmebedingungen erfüllen, wird der Auftraggeber die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand des nachfolgenden Auswahlverfahrens vornehmen.
Die Auswahl erfolgt entsprechend einer Rangfolge, welche durch eine Punktebewertung der Teilnahmeanträge gebildet wird. Hierbei können pro Teilnahmeantrag insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden, wobei die Punkte auf die erste Nachkommastelle gerundet werden. Lässt sich die Auswahl aufgrund einer Gleichheit der Gesamtpunkte nicht treffen, erfolgt die Auswahl anhand der bei den Referenzen erzielten Punktzahl. Besteht auch bei diesem Kriterium Punktegleichheit, entscheidet schließlich das Losverfahren.
Die Punkteverteilung stellt sich wie folgt dar:
Maximal 30 Punkte werden für die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) in den Arbeitsbereichen a) Objektplanung Verkehrsanlagen, b) Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung und c) Fachplanung Technische Ausrüstung vergeben. Pro Arbeitsbereich werden maximal 10 Punkte vergeben. Weitere maximal 16 Punkte werden für die maximal 4 Brückenbau-Referenzen, weitere maximal 16 Punkte für die maximal 4 Tunnelbau-Referenzen und weitere maximal 16 Punkte werden für die 4 Oberflächenstrecken-Referenzen vergeben. Pro Referenz werden dabei jeweils maximal 4 Punkte vergeben. Für die Technische Ausrüstung-Referenzen werden insgesamt 22 Punkte vergeben.
Die Punktevergabe wird hierbei wie folgt vorgenommen:
Durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Ab einer durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiteranzahl pro Arbeitsbereich von 50 wird die Maximalpunktzahl von 10 Punkten vergeben. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiteranzahl von 15 und weniger pro Arbeitsbereich werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen wird interpoliert.
Jede Brückenbau-Referenz, Tunnelbau-Referenz und Oberflächenstrecken-Referenz wird separat mit maximal 4 Punkten bewertet. Maßstab für die Punktevergabe ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit der hier ausgeschriebenen Leistung der U81. Die Beurteilung der Vergleichbarkeit erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien:
Brückenbau-Referenz: Leistungsphase 1 bis 6 erbracht (ja = 1 Punkt, nein = 0 Punkte), Eisenbahn-, Stadtbahn- oder Straßenbahnbrücke (ja = 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte), innerstädtische Lage (ja = 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte), Brücke über Tal oder Strom (Fluss) (ja = 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte), Gesamtlänge zwischen den Widerlagern (größer 200 m = 0,5 Punkte, größer als 400 m = 1 Punkt, 200 m und weniger = 0 Punkte), 2-gleisig (ja = 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte).
Tunnelbau-Referenz: Leistungsphase 1 bis 6 erbracht (ja: 1 Punkt, nein = 0 Punkte), Eisenbahn- oder U-Bahn-Tunnel (ja: 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte), unterirdischer Tunnel (ja = 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte), Tunnel dient zur Unterquerung eines Gewässers/Strom (Fluss) (ja = 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte), Schildvortrieb (ja = 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte), Länge des Tunnelbauwerkes zwischen den Tunnelportalen (größer 500m = 0,5 Punkte, größer 1.000 m = 1 Punkt, 500 m und weniger = 0 Punkte)
Oberflächenstrecke-Referenz: Leistungsphasen 1 bis 6 erbracht (ja = 1 Punkt, nein = 0 Punkte), Stadtbahn (ja: 0,5 Punkt, nein = 0 Punkte), innerstädtische Lage (ja = 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte), Anzahl der oberirdischen Haltestellen (mehr als 2 = 0,5 Punkte, mehr als 5 = 1 Punkt, 2 und weniger = 0 Punkte), Länge der oberirdischen Strecke (mehr als 1 km = 0,5 Punkte, mehr als 2 km = 1 Punkt, 1 km und weniger = 0 Punkte).
Technische Ausrüstung-Referenz: 22 Punkte werden vergeben, wenn eine umfangreiche Erfahrung mit vergleichbaren Planungsaufgaben und Projekten für alle unter Ziffer III.1.3) aufgeführten technischen Anlagen vorliegt. 16 Punkte werden vergeben, wenn eine ausreichend große Erfahrung mit vergleichbaren Planungsaufgaben und Projekten für alle unter Ziffer III.1.3) aufgeführten technischen Anlagen vorliegt. 11 Punkte werden vergeben, wenn für ein bis drei technische Anlagen gem. Ziffer III.1.3) nur eine geringe Erfahrung mit vergleichbaren Planungsausgaben und Projekten vorliegt. 5 Punkte werden vergeben, wenn für vier und mehr technische Anlagen gem. Ziffer III.1.3) nur eine geringe Erfahrung mit vergleichbaren Planungsaufgaben und Projekten vorliegt. 0 Punkte werden vergeben, wenn nur die Mindestanforderungen gem. Ziffer III.1.3) erfüllt werden. In diesem Zusammenhang wird als grundsätzlich vergleichbar die Planung der technischen Ausrüstung von Eisenbahn-, Stadtbahn- oder Straßenbahnprojekten mit einer ähnlichen Komplexität wie dem 2. Bauabschnitt der U81 angesehen.
Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Bewertung der Referenzen maßgeblichen Informationen jeweils aus den Referenzen hervorgehen.
Für welche Alternative der Rheinquerung die Leistungen ab einschließlich Leistungsphase 3 erbracht werden sollen, entscheidet sich erst nach der Leistungsphase 2. Ob am Handweiser ein Tunnel zu planen ist, ergibt sich erst im Zuge der Vorplanung. Des Weiteren werden die Leistungen stufenweise beauftragt, vgl. II.2.4).
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3) genannte Stelle einzureichen. Die Auftraggeberin wird alle Fragen und Antworten über die in Ziffer I.3) genannte Stelle anonymisiert zur Verfügung stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise vorzulegen:
a) Aktueller Auszug (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einsendung des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Verzeichnis der Architektenkammer, Ingenieurkammer etc.) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft; für Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist eine entsprechende aktuelle Bescheinigung des Handels- oder Berufsregisters ihres Herkunftslandes vorzulegen. Nachweis muss für den Bewerber bzw. bei Bewerbergemeinschaften durch jedes Mitglied vorgelegt werden.
b) Formlose Eigenerklärung des Bewerbers bzw. bei Bewerbergemeinschaften durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- dass die für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft erforderlichen Beiträge rückstandslos entrichtet wurden und er seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
c) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft erklärt, ob und wie (Nachunternehmer und/oder Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er bzw. sie im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen die nachfolgend genannten Leistungsbereiche im Auftragsfall erbringen wird:
1) Koordinierende Generalplanung,
2) Objektplanung Ingenieurbauwerk Brücke-Rheinquerung,
3) Objektplanung Verkehrsanlagen Brücke-Rheinquerung,
4) Tragwerksplanung Brücke-Rheinquerung,
5) Objektplanung Ingenieurbauwerk Tunnel-Rheinquerung,
6) Objektplanung Verkehrsanagen Tunnel-Rheinquerung,
7) Tragwerksplanung Tunnel-Rheinquerung
8) Objektplanung Verkehrsanlagen Oberflächenstrecke Lörick bis Handweiser
9) Objektplanung Ingenieurbauwerk optionaler Tunnel Handweiser,
10) Objektplanung Verkehrsanagen optionaler Tunnel-Handweiser,
11) Tragwerksplanung optionaler Tunnel-Handweiser,
12) Fachplanung Technische Ausrüstung - Bahnstrom und Fahrleitungen
13) Fachplanung Technische Ausrüstung - Signalanlagen Stadtbahn und Zugsicherung
14) Fachplanung Technische Ausrüstung - Blitzschutz und Erdung
15) Fachplanung Technische Ausrüstung - Sonstige Starkstromanlagen
16) Fachplanung Technische Ausrüstung - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
17) Fachplanung Technische Ausrüstung - Lüftungsanlagen Tunnel
18) Fachplanung Technische Ausrüstung - Wasser-/Abwasseranlagen/Feuerlöschanlagen
19) Verkehrstechnische Simulationen
20) Freianlagenplanung
d) Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Sofern sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (Nachunternehmer) berufen will (Eignungsleihe), hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag insoweit auch für dieses Unternehmen die Nachweise gem. Ziffer III.1.1) a) und b) vorzulegen. Wenn und soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise vorzulegen:
Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben
a) Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre; daraus muss sich ergeben, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens € 10 Mio. erwirtschaftet hat. Sofern das Geschäftsjahr 2020 noch nicht abgeschlossen wurde, gibt der Bewerber / das Bewerbergemeinschaftsmitglied für 2020 vorläufige Zahlen oder Prognosen an und kennzeichnet diese Zahlen durch den Zusatz "vorl." Der Nachweis ist durch den Bewerber bzw. bei Bewerbergemeinschaften durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, wobei Bewerbergemeinschaften hinsichtlich des Mindestumsatzes als Ganzes betrachtet werden (Jahresumsätze der verschiedenen Mitglieder werden pro Jahr addiert).
b) Bestätigung, dass der Bewerber, alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder oder die Bewerbergemeinschaft selbst eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 10 Mio. pro Schadensfall unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. Die Gesamtleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres muss sich mindestens auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme belaufen.
Sofern sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (Nachunternehmer) berufen will (Eignungsleihe), hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag insoweit auch für dieses Unternehmen die Nachweise gem. Ziffer III.1.2) a) und b) vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine Erklärung vorzulegen, aus der die durchschnittliche jährliche Mitarbeiteranzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020) in den Arbeitsbereichen a) Objektplanung Verkehrsanlagen, b) Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung und c) Fachplanung Technische Ausrüstung ersichtlich ist (eigenes Personal ohne Verwaltungskräfte). Daraus muss sich ergeben, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) in den vorgenannten Arbeitsbereichen jeweils mindestens 15 Mitarbeiter*innen pro Arbeitsbereich jahresdurchschnittlich beschäftigt wurden. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet (jahresdurchschnittliche Mitarbeiteranzahl der verschiedenen Mitglieder werden addiert).
Mit dem Teilnahmeantrag sind durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft folgende Referenznachweise vorzulegen:
Grundsätzlich sind zu jedem Referenzprojekt folgende Angaben zu machen: Projektbezeichnung, Name des Referenzinhabers und des Auftraggebers, Angabe der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft erbrachten Planungsleistungen und des Leistungszeitraumes.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass angesichts des Auftragsgegenstandes (insb. unterirdische Flussquerung) entsprechend den nachfolgenden Angaben auch Referenzen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
• Brückenbau-Referenzprojekte: Maximal 4 Referenzprojekte bei denen der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft innerhalb der letzten 15 Jahre (2022 bis 2007) die Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für ein Brückenbauwerk erbracht hat. Beschreibung/Darstellung des Brückenbauwerkes aus der mindestens folgende Informationen hervorgehen: Eisenbahn-, Stadtbahn- oder Straßenbahnbrücke (ja/nein), innerstädtische Lage (ja/nein), Brücke über Tal oder Strom (Fluss) (ja/nein), Gesamtlänge zwischen den Widerlagern und Anzahl der Gleise. Es sind maximal 4 Referenzprojekte einzureichen. Anhand der 4 Referenzprojekte ist nachzuweisen, dass innerhalb der letzten 15 Jahre (2007 bis 2022) mindestens einmal die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für den Neubau von Eisenbahn-, Stadtbahn- oder Straßenbahnbrücken mit einer Gesamtlänge zwischen den Widerlagern von mindestens 200 m erbracht wurden. Der Nachweis der Objektplanungen und Leistungsphasen kann auch durch die Kombination der 4 Referenzprojekte erfolgen.
• Tunnelbau-Referenzprojekte: Maximal 4 Referenzprojekte bei denen der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft innerhalb der letzten 15 Jahre (2022 bis 2007) die Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für ein Tunnelbauwerk erbracht hat. Beschreibung/Darstellung des Tunnelbauwerkes aus der mindestens folgende Informationen hervorgehen: Eisenbahn- oder U-Bahntunnel (ja/nein), unterirdischer Tunnel (ja/nein), Tunnel dient zur Unterquerung eines Gewässers/Strom (Fluss) (ja/nein), Schildvortrieb (ja/nein), Länge des Tunnelbauwerkes zwischen den Tunnelportalen. Es sind maximal 4 Referenzprojekte einzureichen. Anhand der 4 Referenzprojekte ist nachzuweisen, dass innerhalb der letzten 15 Jahre (2007 bis 2022) mindestens einmal die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für den Neubau von Eisenbahn- oder U-Bahntunnel mit Schildvortriebsverfahren mit einer Länge von mindestens 500m erbracht wurden. Der Nachweis der Objektplanungen und Leistungsphasen kann auch durch die Kombination der 4 Referenzprojekte erfolgen.
• Oberflächenstrecke-Referenzprojekte: Maximal 4 Referenzprojekte bei denen der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft innerhalb der letzten 15 Jahre (2022 bis 2007) die Objektplanung Verkehrsanlagen für die Oberflächenstrecke einer Straßenbahn oder Stadtbahn erbracht hat. Beschreibung/Darstellung der Straßenbahn-/Stadtbahnstrecke aus der mindestens folgende Informationen hervorgehen: Stadtbahn (ja/nein), innerstädtische Lage (ja/nein), Anzahl der oberirdischen Haltestellen und Länge der Strecke. Es sind maximal 4 Referenzprojekte einzureichen. Anhand der 4 Referenzprojekte ist nachzuweisen, dass innerhalb der letzten 15 Jahre (2007 bis 2022) mindestens einmal die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Verkehrsanlagen für den Neubau von oberirdischen Stadtbahnstrecken mit einer Länge von mindestens 2 km und 3 oberirdischen Haltestellen erbracht wurden. Der Nachweis der Leistungsphasen kann auch durch die Kombination der 4 Referenzprojekte erfolgen.
• Technische Ausrüstung-Referenzprojekte: Vorlage von ausgewählten Referenzprojekten für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung der letzten 15 Jahre (2007 bis 2022). Anhand der Referenzenprojekte ist nachzuweisen, dass innerhalb der letzten 15 Jahre (2007 bis 2022) mindestens einmal die Leistungsphasen 1 bis 3, 5 und 6 der Fachplanung für folgende technische Anlagen erbracht wurden: Bahnstrom, Fahrleitung, Zugsicherung, Signalanlagen Bahn, elektrotechnische Ausstattung Bahnsteige, fernmeldetechnische Ausstattung Bahnsteige, Lüftungsanlagen und Feuerlöschanlagen von Tunnelbauwerken.
• Eigenerklärung, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderlichen BIM-Arbeitsplätze mit BIM-fähiger Software zur BIM-Modellierung und BIM Kollaboration, über Arbeitsplätze mit BIM Managementsoftware (Daten- und Geometrieprüfung / 4D / 5D) und über die erforderlichen BIM-qualifizierten Arbeitskräfte (kurze Angabe: Anzahl Beschäftigte mit Qualifikationen für BIM) verfügt.
• Nachweis von einem Referenzprojekt mit Angabe des Auftraggebers, der Planungsaufgabe und des Leistungszeitraumes, welches innerhalb der letzten 8 Jahre (seit 2014) mittels BIM geplant wurde und bei dem mindestens 5 der nachfolgenden Kriterien zutreffen: Nutzung der IFC-Schnittstelle für den Austausch von Modelldaten, Nutzung des BCF Datenformats, Anwendung einer Objektorientierten 3D-Modellierung, Informationsanreicherung der Modellprojekte, Geometrische Kollisionsprüfung mit einem Model-Checker, Ableitung von 2D-Plänen aus einem 3D Modell, 4D Modellerstellung und Animation des Bauablaufes, 5D-Modellerstellung und modellverknüpfte Kostenermittlung, CDE Anwendung, Visualisierung und photorealistische Renderings
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Für den Teilnahmeantrag sind die Bewerbungsunterlagen (Formblätter des Auftraggebers) des Auftraggebers zu verwenden, welche über die in Ziffer I.3) benannten Webseite gebührenfrei selbst beschafft werden können.
Sollten in einem Teilnahmeantrag Nachweise oder Erklärungen fehlen, behält sich die Auftraggeberin die Nachforderung der fehlenden Nachweise oder Erklärungen unter Fristsetzung vor. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Anforderung entsprechender Nachweise zu den Eigenerklärungen vor.
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Formblatt der Auftraggeberin) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, ein/eine bevollmächtigte/er Vertreter/in als Ansprechpartner/in genannt wird und in der erklärt wird, dass der/die bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.