. . Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 128-341010)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 30 5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: D-33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nph.de
Abschnitt II: Gegenstand
. . Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn
Der nph beabsichtigt als zuständige Behörde nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen (ÖPNVG NRW) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen
öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in ihrem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 7 Jahren ab Betriebsbeginn
(Abschnitt II.3) erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels 10 Egge:
• S30 Paderborn – Buke – Bad Driburg
• R31 Paderborn – Benhausen – Neuenbeken - Altenbeken – Buke – Schwaney – Herbram-Wald – Neuneheerse
• R32 Paderborn – Dahl – Schwaney – Neuenheerse – Dringenberg
• R33 Bad Driburg – Dringenberg – Neuenheerse
• 430 Peckelsheim – Niesen – Fölsen – Helmern – Willebadessen
• 431 Schulstandort Bad Driburg
• 432 Schulstandort Paderborn
• 433 Schulstandort Neuenheerse
• 434 Schulstandort Peckelsheim
• 435 Borlinghausen – Willebadessen – Altenheerse – Kühlsen – Dringenberg
• 436 Schulstandort Willebadessen
• 437 Schulstandort Altenbeken
• 438 Bürgerbus Bad Driburg (nur nachrichtlich)
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von
§ 1 ÖPNVG NRW, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich
Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens
an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich
Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots
oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die unten bei Abschnitt II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern. Der nph kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG
i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6
Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Ca. 1,7 Mio. Nutzkilometer pro Kalenderjahr (inkl. ALF)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Laufzeit in Monaten: 84
Laufzeit in Monaten: 60
Der nph ändert die Ausschüttungsmethodik für die Mittel gem. §11a ÖPNVG NRW.
Der nph berichtigt die geplante Laufzeit des Dienstleitungsauftrages.
Der nph berichtigt die Referenzfahrpläne für das Linienbündel 10 Egge.
Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument „Anlage zur Vorabbekanntmachung“ einschließlich seiner Anlagen angegeben. Das berichtigte ergänzende Dokument steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: