Sanierung Kurhaus Bad Salzuflen, Ertüchtigung Kongress- und Veranstaltungszentrum Gesamtlosvergabe Referenznummer der Bekanntmachung: 1/2022/1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kurhaus Bad Salzuflen, Ertüchtigung Kongress- und Veranstaltungszentrum Gesamtlosvergabe
Die Stadt Bad Salzuflen beabsichtigt die Sanierung des Kurhauses in Bad Salzuflen und Ertüchtigung zu einem modernen, zukunftsfähigen Kongress- und Veranstaltungszentrum. Im Rahmen einer Gesamtlosvergabe wird die Wiedernutzung des Kurhauses Bad Salzuflen als Tagungs- und Kongresszentrum ausgeschrieben, welches im Mittelpunkt der historischen Stadt zu finden ist. Gesucht wird für diese Vorhaben eine Totalunternehmung, das die Umgestaltung des Kurhauses federführend durchführt und mit dem vorhandenen Budget die Sanierung des Kurhauses durchführt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Aufgabe besteht darin, das bestehende Kurhaus in ein funktionierendes, attraktives Tagungs- und Kongresszentrum umzuplanen und baulich umzusetzen. Die Nutzung des Kurhauses entspricht der vorherigen Nutzung. Die Kapazität des Tagungs- und Kongresszentrums muss jedoch in allen Teilen zeitgemäß, nachhaltig und wettbewerbsfähig an die heutigen und zukünftigen Anforderungen des Marktes angepasst werden und zudem die Weiterentwicklung des Gesundheits- und Tourismustandortes maßgeblich stärken. Das Kurhaus ist aus dem Bestand heraus im Bereich Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung inklusive Veranstaltungstechnik für eine Wiedernutzung im Geschäftsbereich MICE wiederherzustellen
In die Planungen sind folgende Aspekte mit einzubeziehen :
- Städtebauliche Einordnung
- Erschließung
- Bauliche Ertüchtigung und Nachrüstung
- Funktionsweise des Tagungs- und Kongresszentrums und deren Nachweis
- TGA, Wärmeschutz, Brandschutz, Schallschutz, Belüftung, Beheizung, Klimatisierung, Elektrik, IT-Konferenztechnik: Beschallung, Visualisierung, Übertragungstechnik, Steuerung, Technikräume (Bei der Konferenztechnik ist besonders auf technische Nachhaltigkeit zu achten)
- Gastronomische Versorgung
- Kundenorientierung, Convenience
- Veranstaltungs- und Gästeservice
- Nachhaltigkeit
- Umweltbelastung
- Innovation und Qualität
Im Planungsprozess sollen alle Überlegungen, Konzepte und Ausführungen trotz gebotener Angemessenheit, anhand eines Leitgedankens der, sich an Innovation und Qualität orientiert, überprüft werden.
Im Rahmen des Angebots sind Vorschläge für die folgenden Aufgabenbereiche zu erarbeiten:
A) Variante ein mit Britenanbau / Sanierung des Ist – Bestandes
B) Variante ohne Britenanbau / Sanierung des Bestandes ohne den „sogenannten Britenanbau“ unter Einbezug eines Ersatzneubaues für den jetzt vorhandenen 50ger – Jahre – Anbau.
Von den Teilnehmenden kann selbstständig entschieden werden, welche Variante diese bevorzugen und zu welcher sie ein Angebot abgeben möchten. Gerne kann zu beiden Varianten ein Ange-bot abgegeben werden, sofern beide Möglichkeiten als realistisch und umsetzbar erachtet werden. Mindestens ist eine von beiden Varianten zu bearbeiten.
• Der Budgetrahmen von 12,5 Millionen Euro darf in beiden Varianten nicht überschritten werden.
• Das Kurhaus befindet sich im Kursondergebiet.
• Die Parkstraße ist überwiegend mit Hotels und Pensionen belegt. Die Anlieger der Parkstraße sind auf die strikte Einhaltung der Schallwerte und Ruhezeiten des Kursondergebiet bedacht.
• Das Gebäude befindet sich derzeit nicht unter Denkmalschutz.
• Der Rat der Stadt Bad Salzuflen beschließt am Ende der 1. Verhandlungsrunde, ob Variante a) oder b) zur Beauftragung kommt.
Die Mindestzahl geeigneter Bewerber*innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist auf drei begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerber*innen zur Verfügung stehen. Höchstzahl sind fünf Bewerber*innen. Erfüllen mehrere Bewerber*innen gleichermaßen die Eignungsanforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerber*innen durch Los getroffen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 1, 2 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (AUSSCHLUSSKRITERIUM) ---------------
--------------- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsbezogen) abgeschlossen wird:
2 Mio. € für Personenschäden, 8 Mio. € für Bauschäden und 2 Mio. € für sonstige Schäden ---------------
Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von jeweils mind. 24 Mio. Euro ---------------
--------------- Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 2 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Bauaufträge als Totalunternehmung in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZEN: Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die
die Mindestanforderungen erfüllt.
1. Durchführung als Generalübernehmer / Totalunternehmer
2. Projektfertigstellung in den letzten 10 Jahren
3. Mindestvolumen von 10 Mio. €
GEWICHTUNG DER REFERENZEN:
Auswahlkriterium 1: Höhe der anrechenbaren Baukosten (- Ab [Betrag gelöscht] Euro – 1 von 5 Punkten, - Ab [Betrag gelöscht] Euro – 2 von 5 Punkten, - Ab [Betrag gelöscht] Euro – 3 von 5 Punkten, - Ab [Betrag gelöscht] Euro – 4 von 5 Punkten, - Ab [Betrag gelöscht] Euro – 5 von 5 Punkten)
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung (- Innerhalb der letzten 10 Jahre – 1 von 5 Punkten, - Innerhalb der letzten 8 Jahre – 2 von 5 Punkten, - Innerhalb der letzten 6 Jahre – 3 von 5 Punkten, - Innerhalb der letzten 4 Jahre – 4 von 5 Punkten, - Innerhalb der letzten 2 Jahre – 5 von 5 Punkten)
Auswahlkriterium 3: Zeitraum von Auftragserteilung bis Übergabe des fertigen Objektes (- Zeitraum von 6 Jahren – 1 von 5 Punkten, - Zeitraum von 5 Jahren – 2 von 5 Punkten, - Zeitraum von 4 Jahren – 3 von 5 Punkten, - Zeitraum von 3 Jahren – 4 von 5 Punkten, - Zeitraum von 2 Jahren – 5 von 5 Punkten)
Auswahlkriterium 4: Planung und Bau von Veranstaltungstechnik: Veranstaltungstechnik mit vergleichbaren Anforderungen geplant und eingebaut? (mit der anstehenden Aufgabe teilweise vergleichbar, annähernd vergleichbar, sehr ähnlich)
Bei Unterbeauftragung der Planungsleistung: Wurde ein Referenzobjekt mit dem vorgesehenen Planungsbüro in der Vergangenheit bereits realisiert, ist diese Zusammenarbeit in der Referenz mit anzugeben und wird bewertet.
Insgesamt werden bis zu 30 Gewichtungspunkte auf eine Referenz verteilt. Insgesamt werden zwei Referenzen bewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Beauftragung und Realisierung: Es besteht kein Anspruch auf Realisierung.
2) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerberungsformular zu verwenden, das auf der Ausschreibungsplattform "Deutsche eVergabe" heruntergeladen werden kann. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen. Die Registrierung auf der Bieterplattform "Deutsche eVergabe" ist notwendig, zur Teilnahme an dem Verfahren.
3) Formale Ausschlusskriterien:
- Form- und fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs.1 Nr. 1 und Abs. 3 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
- Erkennbarkeit der Person des Erklärenden
4) Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis dererfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB
5) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter "geforderte
Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
6) Bietergemeinschaften / Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe
- Bewerbergemeinschaften sind zulässig. Sie werden im Falle der Angebotsabgabe zu Bietergemeinschaften und stehen Einzelbewerbern und -bietern gleich. Sie haben unter Verwendung des Formulars „Erklärung Bietergemeinschaft (gemeinschaftliche Bewerber)“ jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern.
7) Sonstiges:
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben bei den Bewerbern nachgefordert werden dürfen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Rückfragen bis zum 28.04.2022 gestellt werden dürfen. Fragen, die nach dem 28.04.2022 eingehen, können nicht mehr fristgerecht beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.