Prinz-Ferdinand-Str. 155, 47798 Krefeld,Umbau und Erweiterung zur 3-zügigen Grundschule - DIN 18386 - Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-ZGM-32-pe-7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prinz-Ferdinand-Str. 155, 47798 Krefeld,Umbau und Erweiterung zur 3-zügigen Grundschule - DIN 18386 - Gebäudeautomation
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Gebäudeautomation für das Bestandsgebäude, die Aufstockung des Bestandsgebäudes, sowie für den Neubau der Mensa.
Grundschule Prinz-Ferdinand-Str Prinz-Ferdinand-Straße 155 47798 Krefeld
2 Stck. ISP Schaltschränke mit 10" Touchscreendisplays, DDC-Controller und mit BACnet/IP Protokoll nach den Standards der Stadt Krefeld.
16 Stck. M-Bus Zähler aufschalten und Datenpunkte über BACnet/IP bereitstellen.
5 Stck Dreiwegeventil mit Antriebe
3 Stck Elektrischer Klappenantiebe
Anlagenbilderstellung und Visualisierung aller Datenpunkte auf Bestands-GLT.
Vorbereiten aller BACnet-Datenpunkte und deren Properties zur Aufschaltung auf die übergeordnete MB
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in zeitlich
voneinander getrennten Bauabschnitten:
1. Gebäudeautomation
ISP 02 Schulgebäude
Ausführungsbeginn: 28.03.2022
Fertigstellung: 01.09.2022
2. Gebäudeautomation
ISP 01 Mensa
Ausführungsbeginn: 28.03.2022
Fertigstellung: 01.10.2022
Der detaillierte Bauablauf wird vor Auftragserteilung
vorgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SN Prinz-Ferdinand-Schule,Prinz-Ferdinand-Str 155 Gebäudeautomation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33415
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D5PT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de