Ausbau FTTB Netz in weißen Flecken der Stadt Meßkirch
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bls-breitband.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau FTTB Netz in weißen Flecken der Stadt Meßkirch
Die BLS-Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) zur Beseitigung noch vorhandener "weißer Flecken" / Erschließung von Gewerbegebieten / Erschließung von Schulen und Krankenhäusern. Hierfür wurde ein Förderantrag im
Rahmen der Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (6. Aufruf) beim Bund gestellt, sowie ein entsprechender Antrag auf Mitfinanzierung beim Land Baden-Württemberg im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Mitfinanzierung (VwV
Breitbandmitfinanzierung)
vgl. II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau FTTB Netz in weißen Flecken der Stadt Meßkirch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Werteintragungen wurden aus technischen Gründen vorgenommen. Aufgrund berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse waren sie nicht anzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/