Bekanntmachung eines Vertragsabschlusses nach §127 Abs. 1 SGB V: Ganzheitliche Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 29 (Stomaartikel)
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Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
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Ort: Düsseldorf
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Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
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Hauptadresse: http://www.gwq-serviceplus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung eines Vertragsabschlusses nach §127 Abs. 1 SGB V: Ganzheitliche Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 29 (Stomaartikel)
Die GWQ ServicePlus AG hat einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V für die ganzheitliche Versorgung der Versicherten mit Stomaartikeln der PG 29 geschlossen. Der Vertrag gilt bundesweit. Leistungserbringer mit der Absicht, dem Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 a SBG V beizutreten, erhalten die Unterlagen zum Vertragsbeitritt online unter folgendem Link: http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/
Die GWQ ServicePlus AG hat einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V für die ganzheitliche Versorgung der Versicherten mit Stomaartikeln der PG 29 geschlossen. Der Vertrag gilt bundesweit. Interessierte Leistungserbringer können diesem Vertrag beitreten. Auf dem Vergabeportal (http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/) kann Einsicht in die Vertragsunterlagen genommen und die Beitrittsunterlagen heruntergeladen werden. Der Vertrag startete zum 01.03.2022.Die Beitrittserklärung kann per Fax (0211-758498-48) oder an die E-Mail-Adresse [gelöscht] gesendet werden. Hinsichtlich Fragen zum Vertrag können sich interessierte Leistungserbringer an die GWQ unter E-Mail-Adresse [gelöscht] wenden.
Sofern Leistungserbringer oder Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse der Leistungserbringer in Verhandlungen eintreten möchten, können sie sich jederzeit an die oben genannte Kontaktstelle wenden.
Die GWQ wird unter Beachtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung allen Marktteilnehmern Zugang zu dem o. g. Vertrag gewähren. Dies gilt auch für Leistungserbringer, die im Hinblick auf die einschlägigen Produkte bereits durch einen anderen Rahmenvertrag mit der GWQ verbunden sind. Erklären solche Marktteilnehmer den Vertragsbeitritt zum neuen Vertrag geht die GWQ davon aus, dass das alte Vertragsverhältnis damit einvernehmlich aufgelöst wird.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breitangelegten Information der interessierten Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Der im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes angegebene voraussichtlicher Tage der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Ziffer II.3) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltungskraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben