Beschaffung eines Träger- und Zugfahrzeuges Referenznummer der Bekanntmachung: GSIMON-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Simonswald
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79263
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.simonswald.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Träger- und Zugfahrzeuges
Beschaffung eines Träger- und Zugfahrzeuges
Bürgermeisteramt Simonswald
Talstraße 12
79263 Simonswald
Beschaffung eines Träger- und Zugfahrzeuges
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
> Eigenerklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen, Kommunikationsdaten) und Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer,
> Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR),
> Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren berufsständischen Organisationen.
> Umsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Unterlagen dürfen nicht älter als 6 (sechs) Monate gerechnet ab Abgabe des Angebots sein.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher
Sprache vorzulegen.
Soweit eine Eintragungspflicht nicht besteht ist dies durch Eigenerklärung anzugeben.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für die Bietergemeinschaften zu erbringen. Von einer Bietergemeinschaften müssen insgesamt nur so viel
Referenzen vorgelegt werden, wie ein Einzelbewerber vorzulegen hat.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
> Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den Kalenderjahren 2019, 2020 und 2021, die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Eigenerklärung Referenzen Nachweis von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre
- Die Referenzen sind unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners (inkl. Kontaktdaten), der Auftragssumme, des Leistungszeitraums, des Leistungsumfangs und der Art der gelieferten Geräte näher darzustellen.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben grundsätzlich die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
> Eigenerklärung über Insolvenzverfahren/Liquidation
> Eigenerklärung über das Vorliegen/Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
> Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen
> Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Abführung von Steuern und Sozialabgaben gem. Formblatt 124 LD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge (vgl. § 160 GWB) hingewiesen.
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Merkblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg zur Einleitung von Nachprüfungsverfahren, abrufbar über:
wird verwiesen.