Rahmenvertrag Microsoft Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-010-22-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Microsoft Lizenzen
Rahmenvertrag für den Abruf von Microsoft Lizenzen
Verbandsgebiet Westfalen-Lippe
Abrufrahmenvertrag Microsoft Lizenzen
Darüber hinaus kann der Auftraggeber den Vertrag einmalig um 12 Monate verlängert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Bieter (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
- er /sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat.
- er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistungen
abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen
Geben Sie den Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren 2019-2021 an.
Geben Sie die Anzahl der Mitarbeiter-innen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen an.
Referenzen
Zum Nachweis der Fachkunde und Zuverlässigkeit sind mind. 2 Referenzen (möglichst aktuell) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen ist im Zweifel zu erläutern. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
Der Auftragnehmer muss über eine Autorisierung als Licensing Solutions Partner (LSP) in der EU verfügen und damit die Berechtigung seitens des Lizenzgebers Microsoft haben, alle mit dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag zusammenhängenden Leistungen vom Lizenzgeber einzufordern und an den Auftraggeber weiterzuleiten, insbesondere die herstellerseitige Freigabe, Lizenzen aus Volumenlizenzprogrammen unter Bezugnahme auf den BMI Konzernvertrag zu verkaufen bzw. zu diesen Lizenzprogrammen zu beraten.
Der Auftragnehmer muss als Microsoft Fasttrack Ready Approved Partner für Deutschland autorisiert sein und somit die über das Fasttrack-Programm von Microsoft finanzierten Leistungen für den Auftragnehmer kostenfrei erbringen können (z.B. Planungsstrategien und Adoption- und Change-Management).
Der Auftragnehmer muss über ein Qualitäts- und IT-Sicherheitsmanagement nach DIN EN ISO 9001 und DIN ISO 27001 verfügen.
Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber bezüglich der Lizenzmodelle des Herstellers Microsoft beraten und qualifiziertes Personal vorhalten, um entsprechende Anfragen beantworten zu können. Der Hauptansprechpartner sowie mindestens drei weitere Personen müssen daher über folgende, gültige Zertifikate verfügen:
• Microsoft Certified Professional
• Microsoft Licensing Professional
Der Auftragnehmer muss ein Self-Service-Portal betreiben, in welchem zum einen Angebote angefordert und Bestellungen aufgegeben werden können, zum anderen aber auch die getätigten Bestellungen sämtlicher Dienststellen eingesehen werden können. Zu diesen Bestellungen muss es möglich sein, die Rechnungen, Lieferscheine und sonstigen Lizenzunterlagen einzusehen und herunterzuladen. Es muss möglich sein, verschiedene Benutzer mit unterschiedlichen Berechtigungen einzurichten. Ferner muss es möglich sein, sich über neue Transaktionen (Bestellungen, Rechnungen etc.) automatisiert per E-Mail informieren zu lassen.
Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber regelmäßig - mindestens 14-tägig - einen Export der neu bestellten Lizenzen in einem Format zur Verfügung stellen, das in das SAM-Tool "Snow License Manager" importiert werden kann. Dies ist auch erfüllt, wenn der Auftraggeber einen entsprechenden Export selbständig über das Self-Service-Portal generieren kann.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.