Lieferung eines HLF10 für die Feuerwehr 72510 Keltern Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Keltern
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75210
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69242
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jk-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines HLF10 für die Feuerwehr 72510 Keltern
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF10 auf einem Fahrgestell mit zuschaltbarem Allrad-Antrieb und mit Beladung für die Feuerwehr
72510 Keltern; aufgeteilt in 2 Lose. Los 1 Fahrgestell und Aufbau; Los 2 Beladung; Entsprechend DIN 14530-26, DIN EN 1846-1 bis-3, DIN 14502 Teil 1-3 und
der Leistungsbeschreibung.
LOS 1 Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell mit zuschaltbarem Allrad-Antrieb incl. feuerwehrtechnischem Aufbau passend für ein HLF10 gemäß Leistungsbeschreibung.
LOS 2 Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung für das HLF10 entsprechend der Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.