Patienten-Informations- und Kommunikations-System (PIKS) für einen Neubau der Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: KLF_KHZG_OV_01-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freudenstadt
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72250
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klf-net.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patienten-Informations- und Kommunikations-System (PIKS) für einen Neubau der Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH
Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH ("KLF") befindet sich in Trägerschaft des Landkreises Freudenstadt (Baden-Württemberg). Die KLF ist der zentrale Gesundheitsversorger für die Menschen im Landkreis Freudenstadt. Die KLF hat im Rahmen des "Zukunftsprogramms Krankenhäuser" nach dem Krankenhauszukunftsgesetz ("KHZG") verschiedene Digitalisierungsprojekte zur Förderung eingereicht. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die nach dem KHZG geförderte Beschaffung eines Patienten-Informations- und Kommunikations-System (PIKS). Die ausgeschriebenen Leistungen unterfallen dem Fördertatbestand 2 des KHZG ("Patientenportal").
Das Projekt wird auf Grundlage des KHZG durch das Land Baden-Württemberg und den Bund mit Zuwendungen gefördert. Ein Zuwendungsbescheid ist bislang nicht ergangen. KLF behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die Zuwendungen für das Projekt nicht zur Verfügung gestellt werden.
Krankenhaus Freudenstadt Karl-von-Hahn-Str. 100 72250 Freudenstadt
Im Neubau und in Teilen des Bestands des KLF mit ca. 340 Betten ist ein neues Patienten-Informations- und Kommunikations-System ("PIKS") zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Es muss sich um ein zentral über eine Administratorenplattform gesteuertes PIKS mit Bedside-Terminals und mobiler Webseite als Patienten-Infotainment mit Anwendungen/ Applikationen für alle vom KLF angebotenen
Dienste handeln. Der Zugriff auf die Anwendungen muss in der Klinik vollständig und außerhalb in eingeschränktem Umfang grundsätzlich möglich sein. Weitere Anforderungen zu den technischen Voraussetzungen enthält das Leistungsverzeichnis.
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen die Lieferung und Installation der folgenden Systeme:
- 150 Bedside-Terminal Normalstation inkl. Lizenz, 1 3-15"
- 10 Bedside-Terminal Wahlleistung inkl. Lizenz, > 15"
- 160 Nachttischarme
- 200 Paar Nachttisch-Halterungen für Nachttischarme
- 160 Wandhalterungen Parkposition Bedside-Terminal
- 25 IP-Set-Top-Boxen
- 17 Monitore 40-45" Wahlleistungszimmer
Hinzu kommen Kupfer-, Verbindungs- und HDMI-Kabel.
Darüber hinaus sind folgende PIKS-Services für die Basismodule zu erbringen:
- Setup- und Managementoberfläche
- Projektmanagement/ Engineering/ Montageplanung
- Aufruf Android/ iOS
- Patientenumfrage
- Dedalus-Anbindung
Hinzu kommen Schulungen/ Einweisungen, Beschriftungen sowie die Erstellung von Revisionsunterlagen.
Optional werden Support-, Service- und Stundenlohnarbeiten beauftragt.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang enthält das Leistungsverzeichnis.
Die Wartung wird mit dem EVB-IT Vertrag beauftragt.
1. Zum Leistungszeitraum: Die Lieferung der Komponenten hat bis spätestens zum 31. August 2022 zu erfolgen. Die Fertigstellung/ Inbetriebnahme hat bis spätestens zum 30. September 2022 zu erfolgen.
2. Der Wartungsvertrag läuft über vier Jahre sowie ggf. zuzüglich einer einjährigen Verlängerung (vgl. Optionen in Ziff. II.2.11).
1. Die Wartung wird mit dem EVB-IT Vertrag für einen Zeitraum von vier Jahren beauftragt. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr nach Ablauf der 4 Jahre wird ggf. gesondert durch KLF beauftragt.
2. Das Leistungsverzeichnis fragt in Pos. 1.2, 2.2 und 2.3 Stundenlohnarbeiten und Anfahrtskosten für Service und Support ab. Die angebotenen Stunden, Zuschläge und Anfahrten für Störungsbeseitigungseinsätze werden nur optional beauftragt.
3. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabeunterlagen sowie die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL3. Eigenerklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen der Förderfähigkeit der vom Bieter angebotenen Leistungen gemäß § 22 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV). Hierbei handelt es sich gleichzeitig um eine Bedingung für die Ausführung der Leistung. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von KLF für geeignet erachteter Belege nachweisen.
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Lieferung und Neuinstallation von Patienten-Informations- und Kommunikations-Systemen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von KLF für geeignet erachteter Belege nachweisen. KLF behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich (Aufschlüsselung gemäß Formblatt in den Angebotsunterlagen) in den letzten 3 Jahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Stichtag: 01.04.2019). Vergleichbar sind Referenzen über die Lieferung und Neuinstallation von Patienten-Informations- und Kommunikations-Systemen von Krankenhäusern/ Kliniken mit mehr als 300 Betten. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 3 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
1. Zu TL2: Es sind mindestens drei vergleichbare realisierte (abgeschlossene) Referenzen über Projekte im Zusammenhang mit der Lieferung und Neuinstallation von PIKS im deutschsprachigen Raum nachzuweisen.
2. Zu TL2: Mindestens eine der drei vorgenannten Referenzen muss eine Anbindung an das Krankenhausinformationssystem (KIS) "ORBIS" (Dedalus HealthCare GmbH) zum Gegenstand gehabt haben.
1. Die von den Bietern angebotene Leistung muss die Voraussetzungen der Förderfähigkeit gemäß § 22 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erfüllen.
2. Die Projektsprache ist deutsch. Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der die Projektleitung namentlich zu benennen und zu bestätigen ist, dass die Projektleitung über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt (mindestens Sprachniveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Das in den Angebotsunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
3. Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns abzugeben. Das in den Angebotsunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens KLF erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 02.05.2022 über die Vergabeplattform an KLF adressiert werden.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass KLF keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. KLF behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. KLF behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. KLF seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
9. KLF behält sich nach Auswertung der in der Angebotsaufforderung genannten Zuschlagskriterien vor, die maximal ersten drei für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter zu einem Präsentationstermin einzuladen und sich das angebotene Produkt anhand von "Use-Cases" präsentieren zu lassen. Die Präsentationstermine sind voraussichtlich in der KW 20/2022 vorgesehen. Sie werden als Videokonferenz stattfinden. Einzelheiten zu den vorbehaltenen Präsentationen enthält die Angebotsaufforderung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGRGCD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.