Kreis Minden-Lübbecke, Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern gemäß TV-Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-03-08
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 050-127632)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.minden-luebbecke.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kreis Minden-Lübbecke, Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern gemäß TV-Fahrradleasing
Auftraggeber ist der Kreis Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden
Es ist beabsichtigt, den Tarifbeschäftigten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde.
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Der Auftraggeber soll Fahrräder zu gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Konditionen für die bezugsberechtigten Beschäftigten abrufen können. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die bezugsberechtigten Beschäftigten werden, sondern der kommunale Arbeitgeber, der das Dienstrad den Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge sind 280 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 350 Fahrädern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen