Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0264
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen
Abschleppen und Verwahren von ordnungswidrig abgestellten Kraftfahrzeugen und Anhängern in 2 Losen für den Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2025
Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen, ca. 4700 Abschleppungen pro Jahr
Der Auftrag kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschleppen und Verwahren von Fahrzeuge
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen, ca. 5300 Abschleppungen pro Jahr
Der Auftrag kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
2. Polizeiliches Führungszeugnis für den Betriebsinhaber oder Geschäftsführer und für das mit der Abwicklung der Abschleppmaßnahmen aktuell betraute Personal. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 6 Monate sein. Eine Eignung des Auftragnehmers und des Personals liegt nicht vor, wenn das Führungszeugnis Einträge enthält, die mit der vertragsgegenständlichen Tätigkeit nicht vereinbar sind. Dies gilt auch für Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind.
12. Registrierungsnachweis gem. § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) für Inkassodienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG.
6. Grundbuchauszug oder Mietvertrag über das Betriebs- u. Verwahrgelände. Sofern es sich um ein Mietgrundstück handelt, muss der Mietvertrag mindestens noch eine Laufzeit von 3 Jahren aufweisen.
7. Vorbescheide oder Baugenehmigungen für vorgesehene oder vorhandene Gebäude auf dem Betriebs- bzw. Verwahrgelände.
9. Nachweis über die erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung und Hakenlastversicherung in Höhe von mindestens 500.000,- Euro je Schadensfall.
3. Erlaubnis zum 24-Stunden-Betrieb.
4. Erlaubnis gem. § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes.
5. Nachweis über ein Verwahrgelände, das je Los über mindestens 40 Stellplätze für von der Stadt abgeschleppte Fahrzeuge verfügt und innerhalb eines Radius von 7 Kilometern rund um den Martin-Luther-Platz (geographischer Mittelpunkt der Stadt) liegen muss. In maximal 500 Meter Fußweg-Entfernung von dem Verwahrgelände muss sich eine Haltestelle des ÖPNV befinden.
8. Umweltunbedenklichkeitsbescheinigung für das Betriebs- bzw. Verwahrgelände
10. Nachweis über mindestens 6 auf den Auftragnehmer zugelassene und für Maßnahmen der Stadt vorbehaltene Abschleppfahrzeuge - davon mindestens ein Spezialfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit zusätzlichem Ladekran und eines für Abschleppmaßnahmen von Fahrzeugen über 7,5 to - für jedes Los. Bewerber auf beide Lose müssen über 12 geeignete Abschleppfahrzeuge - davon mindestens 2 Spezialfahrzeuge (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit zusätzlichem Ladekran und eines für Abschleppmaßnahmen von Fahrzeugen über 7,5 to - verfügen. Die Abschleppfahrzeuge müssen zum Betrieb in den von der Stadt Düsseldorf eingerichteten Umweltzonen zugelassen sein. Sollte der Auftragnehmer noch nicht über die geforderte Anzahl an Abschleppfahrzeugen verfügen, kann er sich auch durch eine verbindliche Erklärung dazu verpflichten, dass bei Auftragserteilung die fehlenden Fahrzeuge, die auf ihn zugelassen sein müssen, zur Verfügung stehen.
11. Nachweis für sämtliche Fahrzeuge, dass sie den Unfallverhütungsvorschriften sowie den EG-Richtlinien und der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen (jährlich wiederkehrende Prüfung gem. Maschinenrichtlinie 2006/42 EG, EG-Betr-SichV, RL 95/63 für im Kraftfluss liegende Teile sowie UVV BGV D 27, BGV A 1, BGV A 4 und BGG 939).
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.