EU-weite Ausschreibung von Wirtschaftsprüfungsleistungen für die RSAG-Unternehmensgruppe Referenznummer der Bekanntmachung: 335.234
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rsag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Wirtschaftsprüfungsleistungen für die RSAG-Unternehmensgruppe
Die in diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen betreffen die für die RSAG-Unternehmensgruppe zu erbringenden Wirtschaftsprüfungsleistungen. Diese Leistungen umfassen die gesetzlichen und freiwilligen, satzungsgemäß vorgeschriebenen Prüfungen der Jahresabschlüsse und Lageberichte zunächst für das Geschäftsjahr 2022 (01.01.2022 bis 31.12.2022).
Der Auftrag umfasst hierbei auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Jahresabschlüsse und Lageberichte der Gesellschaften/ Unternehmen sind nach Maßgabe der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen und zu prüfen. Die Prüfungsergebnisse sind in den Gremien vorzutragen.
Die Prüfungsleistungen beziehen sich aufgrund vertraglicher Unternehmensbeziehungen auf die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts und die Rhein-Sieg Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH mit ihrem Tochterunternehmen RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH. In der Unternehmensgruppe sind ca. 600 Mitarbeiter beschäftigt.
RSAG AöR wird nach den Vorschriften ihrer Unternehmenssatzung und der Kommunalunternehmensverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (KUV NRW) vom 24.10.2001, GV. NRW. S. 773 - in der jeweils gültigen Fassung - über die Wirtschaftsführung, Vermögensverwaltung und Rechnungslegung geführt.
Für das Prüfungsjahr 2022 ist zu berücksichtigen, dass eine Umstrukturierung der RSAG-Unternehmensgruppe stattgefunden hat bzw. im Jahr 2022 abgeschlossen wird. Hierbei findet eine Verschmelzung der bisherigen Tochterunternehmen der Rhein-Sieg Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (KRS KompostWerke Rhein-Sieg GmbH & Co. KG, KRS Kompostwerke Rhein-Sieg Verwaltungs GmbH, EntsorgungsService Rhein-Sieg GmbH (ERS)) auf die Rhein-Sieg Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH statt. Der abschließend vorgegebene Aufgabenumfang wird den ausgewählten Bewerbern im Rahmen einer detaillierten Aufgabenbeschreibung mitgeteilt. Im Rahmen der Verhandlungen sind die zu erbringenden Leistungen gemeinsam mit den Bietern ggf. zu konkretisieren.
RSAG-Verwaltung Pleiser Hecke 4 53721 Siegburg
s. Ziff. II.1.4)
Vgl. Optionen (II.2.11)
Die Bewerber müssen die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen. Sollten mehr als fünf Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl der Bewerber zunächst anhand
von Auswahlkriterien. Dies wird in Form einer Bewertung von Referenzen mittels Punkteschema vorgenommen.
Die vorgenannte Auswahl erfolgt anhand nachfolgend aufgeführter Systematik.
Hierzu dürfen die Bewerber maximal drei weitere Referenzen einreichen. Dies betrifft Referenzen mit folgender Anforderung:
- Referenzen des Bewerbers über die Jahresabschlussprüfung entweder eines Eigenbetriebs bzw. sonstigen Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, eines Zweckverbandes oder einer kommunal beherrschten Gesellschaft in privatrechtlicher Rechtsform mit mind. 51 % kommunaler Beteiligung. Das geprüfte Unternehmen/Einrichtung muss im Bereich der Abfallwirtschaft tätig sein. Die Prüfungsleistungen müssen im Zeitraum 2016 - 2021 erbracht worden sein.
(Hierbei ist zu beachten, dass die Referenz, welche zu den Mindestbedingungen vorgelegt wurde, beim Auswahlverfahren nicht berücksichtigt wird.)
Die Bewertung der maximal drei zulässigen Referenzen erfolgt dann je Referenz unter Berücksichtigung eines Punkteschemas (vgl. Kurzinformation).
Die fünf Bieter mit den höchsten Punktezahlen sollen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Bei Punktegleichheit werden vorrangig die Bewerber ausgewählt, welche in Summe die höchsten "Bonuspunktzahlen" erreicht haben. Sollte auch danach noch Punktgleichheit bei mehreren Bewerbern vorliegen, entscheidet für diese Bewerber das Los.
Ergänzender Hinweis zum Auswahlverfahren:
Soweit ein Bewerber in dieser Auswahlstufe weniger als die max. drei Referenzen (als Auswahlkriterium) einreicht, erhält er für die fehlenden Referenzen jeweils 0 Punkte und diese 0 Punkte werden in die Wertung einbezogen. Gibt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft mehr als die max. drei geforderten Referenzen bei den Auswahlkriterien an, werden lediglich die drei erstbenannten Referenzen berücksichtigt.
Die Auswahlsystematik wird zusätzlich in dem Dokument "Kurzinformation" transparent bekanntgegeben. Die "Kurzinformation" ist auf der elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW" in dem Projektraum dieses Vergabeverfahrens für alle interessierten Unternehmen abrufbar.
Der Vertrag über die Prüfungsleistungen verlängert sich maximal fünfmal um jeweils ein weiteres Prüfungsjahr (2023 bis 2027).
Bei der Angabe zur Laufzeit des Vertrages in Monaten (s. Ziff. II.2.7) handelt es sich um eine ca.-Angabe. Die zu erbringenden Prüfungsleistungen für das jeweilige Geschäftsjahr werden in der Regel im Juni eines Jahres (im ersten Prüfungsjahr vorauss. Anfang Oktober) beauftragt. Die Vorstellung des Jahresabschlusses im jeweiligen Gremium erfolgt nach den durchgeführten Prüfungsleistungen in der Regel im Juni des Folgejahres.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens (Mindestbedingung Nr. 2)
Hinweis:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Auswertung der Teilnahmeanträge den Versicherungsschutz durch die Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins nachweisen zu lassen.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021). Der Mindestumsatz muss hierbei 3 Mio. EUR in jedem Jahr betragen haben. (Mindestbedingung Nr. 3)
- Eigenerklärung zu einer Referenz des Bewerbers über die Jahresabschlussprüfung
- Eigenerklärung zu einer Referenz des Bewerbers über die Jahresabschlussprüfung entweder eines Eigenbetriebs bzw. sonstigen Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, eines Zweckverbandes oder einer kommunal beherrschten Gesellschaft in privatrechtlicher Rechtsform mit mind. 51 % kommunaler Beteiligung. Das geprüfte Unternehmen/ Einrichtung muss im Bereich der Abfallwirtschaft tätig sein. Die Prüfungsleistungen müssen in mindestens einem Jahr des Zeitraums 2018 - 2021 erbracht worden sein. (Mindestbedingung Nr. 5)
Bei den Bewerbern muss es sich um einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handelt, welche gemäß § 319 HGB ff. zur Prüfung berechtigt sind. (Mindestbedingung Nr. 4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2. Für den Teilnahmeantrag sind die der "Kurzinformation" als Anlage beigefügten Erklärungen (Formblätter) zwingend zu verwenden. Die "Kurzinformation" inkl. Anlage steht auf der elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW" in dem Projektraum dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereit.
3. Rückfragen sind ausschließlich über den für dieses Vergabeverfahren eingerichteten Projektraum der elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW" an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 2.5.2022 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4. Die Bewerber haben neben den weiteren Mindestbedingungen in diesem Vergabeverfahren zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB Folgendes unter Verwendung der Formblätter einzureichen:
- Verbindliche Erklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände. (Mindestbedingung Nr. 1)
5. Bewerber, welche die geforderten Nachweise/Mindestbedingungen Nr. 1 bis 5 nicht vollständig vorlegen, werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD5VY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.