Objektplanung Aufbau einer FTTB-Netzinfrastruktur Herzebrock-Clarholz Referenznummer der Bekanntmachung: 5066/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzebrock-Clarholz
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33442
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herzebrock-clarholz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Aufbau einer FTTB-Netzinfrastruktur Herzebrock-Clarholz
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz plant zur Sicherung der digitalen Zukunft die Errichtung und anschließende Verpachtung einer flächendeckenden und zukunftssicheren NGA-Infrastruktur im Außenbereich ihres Gemeindegebiet. Das technische Konzept sieht eine FTTB Netzinfrastruktur vor, die eine 100-prozentige Erschließung aller Haushalte und Gewerbetreibenden sicherstellen soll. Der Aufbau und die Dimensionierung erfolgt anhand der Vorgaben des Bundesförderprogramms "Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Ver-sion 4.1)" vom 02.04.2019. Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz beabsichtigt die finale Netzplanung mit dem gesondert zu be-auftragenden Pächter abzustimmen, um Knoten- und Verteilerstandorte, Anbindung der POP-Standorte und eventuell vorhandene Bestandsnetze sowie besondere Netzstrategien berücksichtigen zu können. Ziel der Ausschreibung ist es ein Planungsbüro zu beauftragen, dass von der vollumfänglichen Planung des Netzes über die Vorbereitung der notwendigen Bauausschreibungen bis hin zur Bauüberwachung und zum Abschluss des Projektes die erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen übernimmt. Die hierzu notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Gemeinde Herzebrock-Clarholz 33442 Herzebrock-Clarholz
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen entsprechend dem Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke für das in Abschnitt II.1.4 kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher erläuterte Vorhaben "Aufbau einer FTTB-Netzinfrastruktur" in Herzebrock-Clarholz.
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 4 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Ds Ende der Leistungserbringung richtet sich nach dem tatsächlichen Fertigstellungstermin.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Grundreferenzen über vergleichbare Planungsleistungen für den Aufbau einer FTTB-Netzinfrastruktur in den letzten 5 Jahren (Gewicht 75%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie - Grundkriterium - (Gewicht 32,5%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Aufbau einer FTTb-Netzinfrastruktur.
b) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein Trassenbau von mindestens 50 Kilometern.
c) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Anschluss von mindestens 500 Hausanschlüssen (privat und gewerblich).
d) Zum Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (oder entsprechend) wurde mindestens eine der Leistungsphasen 4 bis 8 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Bauoberleitung) bearbeitet und ist abgeschlossen..
e) Die Summe der Baukosten betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.).
f) Die Leistungen zum o.g. Leistungsbild wurden nicht vor dem 01.05.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.05.2017.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Größere Länge des Trassenbaus (Gewicht 7,50%).
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höhere Anzahl an Hausanschlüssen (privat und gewerblich) (Gewicht 7,50%).
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und bereits abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 12,50%).
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höheres Baukostenvolumen (Gewicht 5,00%).
1.6) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: besondere Leistungen des Hausanschlussmanagements wurden erbracht (Gewicht 5,00%).
1.7) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: besondere Leistung des Mitverlegungsmanagements wurde erbracht (Gewicht 2,50%).
1.8) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 2,50%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 20%) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 12%).
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4%).
2.3) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%).
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 4 und 5 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 6 bis 8) und 3. Beauftragungsstufe (LPh 9).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die vorläufige Annahme der Fertigstellung des Vorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Das Fertigstellungsdatum wird endgültig erst in den Leistungsphasen 4 und 5 abgestimmt und festgelegt. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Aufbau einer FTTB- Netzinfrastruktur.
b) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein Trassenbau von mindestens 50 Kilometern.
c) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Anschluss von mindestens 500 Hausanschlüssen (privat und gewerblich).
d) Zum Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (oder entsprechend) wurde mindestens eine der Leistungsphasen 4 bis 8 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Bauoberleitung) bearbeitet und ist abgeschlossen.
e) Die Summe der Baukosten betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.).
f) Die Leistungen zum o.g. Leistungsbild wurden nicht vor dem 01.05.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.05.2017.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Ingenieur/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland als Bauingenieur/in tätig zu werden, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
4. Anzahl sonstiger Mitarbeiter/innen mit Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
Zu 1: Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 4 bis 8 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Außerdem muss bei mindestens einer Referenz, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen erfüllt, die besondere Leistung des Hausanschlussmanagements abgedeckt sein.
Zu 2: Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Ingenieur/in, die berechtigt sind in der Bundesrepublik Deutschland als Bauingeneur//innen tätig zu werden darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 4,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zu 3: Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 3,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRUU5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland