ORTENAU KLINIKUM - Betriebsorganisationsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 0087.8050.001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ortenau-klinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
ORTENAU KLINIKUM - Betriebsorganisationsplanung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen zur Betriebsorganisationsplanung, zum Umzugs- und Inbetriebnahme-Management sowie die Erstellung eines Betriebskonzeptes für ein zentrales Aufnahmemanagement mit den Schwerpunkten „Zentrales Belegungsmanagement und Patientenaufnahme“, die erforderlich sind für die Umsetzung der Agenda „Ortenau 2030 - Zukunft Gesundheit“ für folgende Betriebsstellen:
- Neubau Klinikum Offenburg
- Neubau Klinikum Achern
- Teil-Ersatzneubau Klinikum Lahr
Die Beauftragung der Leistung wird stufenweise erfolgen:
- Stufe 1 – Betriebsorganisationsplanung – bis Fertigstellung der Ausführungsplanung
- Stufe 2 - Betriebskonzept für ein zentrales Aufnahmemanagement
- Stufe 3 – Umzugs- und Inbetriebnahme-Management
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen zur Betriebsorganisation und zum Umzugs- und Inbetriebnahme-Management sowie Leistungen für die Erstellung eines Betriebskonzeptes für ein zentrales Aufnahmemanagement mit den Schwerpunkten zentrales Belegungsmanagement und Patientenaufnahme.
Maßnahmenbeschreibung:
Das Ortenau Klinikum als Eigenbetrieb des Ortenaukreises steht mit der Agenda „Ortenau 2030 – Zukunft Gesundheit“ vor einer enormen Herausforderung. Die Konzentration der momentan 9 Kliniken, davon 8 mit stationären Einrichtungen, auf schlussendlich 4 Kliniken, bedingt ein durchdachtes Medizinkonzept inklusive einer Erhebung der Prognosedaten zur Ermittlung des Bedarfes der jeweiligen neuen Standorte. Das Ortenau Klinikum wird zukünftig 1.459 stationäre Betten an den Betriebsstellen Offenburg, Achern, Lahr und Wolfach vorhalten.
Betriebsstelle Offenburg
Für die Betriebsstelle entsteht ein Ersatzneubau.
Das Klinikum Offenburg ist ein Maximalversorger. Mit seinen ca. 2.700 engagierten und hochqualifizierten Mitarbeitern versorgt die Betriebsstelle Offenburg zukünftig rund 42.000 vollstationäre und 160.000 ambulante sowie vor- und nachstationäre Fälle und ist mit seinen 724 Betten zentral im Ortenaukreis Anlaufpunkt für alle Patienten. Das Leistungsspektrum ist durch seine Vielzahl an Fachabteilungen breit aufgestellt und bietet die bestmögliche Versorgung für die Patienten unter einem Dach. Das Ortenau Klinikum Offenburg erfüllt seinen Versorgungsauftrag in den neuen Strukturen auf dem höchsten medizinischen Niveau und nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand, um eine nachhaltige, interdisziplinäre und patientenorientierte Versorgung zu ermöglichen.
Für den klinischen Betrieb wird eine Gesamt-Nutzfläche von ca. 36.500 m2 mit einem Investitionsvolumen von ca. 345 Mio. € brutto veranschlagt. (ohne Peripherie)
Die Inbetriebnahme ist für 03/2030 geplant.
Aktueller Stand der Planung: abgeschlossener Vorentwurf
Vorliegende Unterlagen: Raum und Funktionsprogramm / Rahmenbetriebskonzept
Betriebsstelle Achern
Für die Betriebsstelle entsteht ein Ersatzneubau.
Das Klinikum Achern ist ein Grund- und Regelversorger. Mit seinen ca. 650 engagierten und hochqualifizierten Mitarbeitern versorgt die Betriebsstelle Achern zukünftig rund 14.000 vollstationäre und 19.000 ambulante sowie vor- und nachstationäre Fälle und ist mit seinen 240-250 Betten im nördlichen Bereich des Ortenaukreises Anlaufpunkt für alle Patienten. Das Ortenau Klinikum Achern erfüllt seinen Versorgungsauftrag in den neuen Strukturen auf höchstem medizinischen Niveau und nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand, um eine nachhaltige, interdisziplinäre und patientenorientierte Versorgung zu ermöglichen.
Für den klinischen Betrieb wird eine Gesamt-Nutzfläche von ca. 13.500 m2 mit einem Investitionsvolumen von ca. 115 Mio. € brutto veranschlagt. (ohne Peripherie)
Die Inbetriebnahme ist für 09/2028 geplant.
Aktueller Stand der Planung: abgeschlossener Vorentwurf
Vorliegende Unterlagen: Raum und Funktionsprogramm / Rahmenbetriebskonzept
Betriebsstelle Lahr
Die Betriebsstelle Lahr wird im Zuge der Agenda Ortenau 2030 saniert und als Teilersatzneubau auf die neuen Strukturen angepasst und erweitert.
Das Klinikum Lahr ist ein Maximalversorger. Mit seinen ca. 1.400 engagierten und hochqualifizierten Mitarbeitern versorgt die Betriebsstelle Lahr zukünftig rund 22.500 vollstationäre und 28.000 ambulante sowie vor- und nachstationäre Fälle und ist mit seinen 431 Betten im südlichen Ortenaukreis Anlaufpunkt für alle Patienten. Das Leistungsspektrum ist durch seine Vielzahl an Fachabteilungen breit aufgestellt und bietet die bestmögliche Versorgung für die Patienten unter einem Dach. Das Ortenau Klinikum Lahr erfüllt seinen Versorgungsauftrag in den neuen Strukturen auf dem höchsten medizinischen Niveau und nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand, um eine nachhaltige, interdisziplinäre und patientenorientierte Versorgung zu ermöglichen. Dazu gehören auch medizinische Kompetenzzentren.
Für den klinischen Betrieb wird eine Gesamt-Nutzfläche von ca. 26.500 m2 mit einem Investitionsvolumen von ca. 170 Mio. € brutto veranschlagt. (ohne Peripherie)
Der Abschluss des Teil-Ersatzneubaus ist für 12/2033 geplant.
Aktueller Stand der Planung: abgeschlossene Zielplanung
Vorliegende Unterlagen: Raum und Funktionsprogramm
Multi-User-Zentrum (MUZ) an der Betriebsstelle Offenburg:
Durch die Konzentration der klinischen Strukturen wird auch die Situation der Ver- und Entsorgungsbereiche konzeptionell überdacht. So wird am größten Klinikstandort in Offenburg direkt angrenzend ein Logistikzentrum, im Folgenden als Multi-User-Zentrum (MUZ) bezeichnet, errichtet. Diese Einrichtung versorgt zukünftig alle vier Standorte des Ortenau Klinikums und zentralisiert Bereiche, die normalerweise einer Vorhaltung an jedem Standort bedürfen. Somit ergeben sich Flächen- und Prozesssynergien. Der Standort Offenburg eignet sich als zugleich größte und zentral gelegene Betriebsstelle für die Etablierung der zentralen Logistikstrukturen.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Handlungsfelder:
1. Pathologieleistungen (bis 2040 an der Betriebsstelle Lahr)
2. Laborleistungen
3. Arzneimittel- und Medikalproduktversorgung
4. Sterilgutversorgung (AEMP)
5. Wäscheversorgung (Fremdversorgung)
6. Speiseversorgung (Cook and Chill mit Zentralküche in Offenburg und drei Verteilerküchen in Achern, Lahr und Wolfach)
7. Logistikdienstleistungen
Die Inbetriebnahme ist für 12/2026 geplant
Aktueller Stand der Planung: Grundlagenermittlung in Ausführung.
Vorliegende Unterlagen: Raum und Funktionsprogramm
Die Beauftragung der Leistung wird stufenweise erfolgen:
- Stufe 1 – Betriebsorganisationsplanung – bis Fertigstellung der Ausführungsplanung
- Stufe 2 - Betriebskonzept für ein zentrales Aufnahmemanagement
- Stufe 3 – Umzugs- und Inbetriebnahme-Management
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (siehe hierzu Punkt III.1).
Zu den Verhandlungsgesprächen werden 3 bis max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen eingeladen. Sollten weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Zur Angabe der Nachweise ist das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben über die Vergabeplattform der Deutschen EVergabe einzureichen. Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Geforderte Nachweise sind: Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Benennung Gesellschaftsform. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123 und 124 GWB und soweit zutreffend, eine Erklärung, welche Selbstreinigungs-Maßnahmen gem. § 125 GWB ergriffen wurden. (Abgabe sämtlicher Nachweise in deutscher Sprache mit dem Teilnahmeantrag). Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind die Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenes Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).