Betriebswirtschaftliches Informationssystem „Richtlinienmanager im DLR“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebswirtschaftliches Informationssystem „Richtlinienmanager im DLR“
Das Betriebswirtschaftliche Informationssystem des DLR benötigt eine Dokumentenmanagementanwendung „Richtlinienmanager“ als Informations-, Dokumentations- und Archivierungssystem mit der Möglichkeit geltende Richtlinien zu veröffentlichen und den Freigabeprozess sowie die Verfolgbarkeit des Verteilungsstatus innerhalb des DLR abzubilden. Die Vertragsdauer beträgt inklusive Wartung vier Jahre und kann optional einmal um ein Jahr verlängert werden.
Köln
Das Betriebswirtschaftliche Informationssystem des DLR benötigt eine Dokumentenmanagementanwendung „Richtlinienmanager“ als Informations-, Dokumentations- und Archivierungssystem mit der Möglichkeit geltende Richtlinien zu veröffentlichen und den Freigabeprozess sowie die Verfolgbarkeit des Verteilungsstatus innerhalb des DLR abzubilden. Die Vertragsdauer beträgt inklusive Wartung vier Jahre und kann optional einmal um ein Jahr verlängert werden.
Optionale Verlängerung um einmalig 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB B) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
A) Erklärung zu den Jahresumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre B) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
A) Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigungszahl des Unternehmens B) Nachweis die Anwendung kann mit dem Active Directory des DLR verknüpft werden C) Nachweis die Anwendung kann beim Hosting-Provider des DLR auf einem virtuellen Server des DLR betrieben werden D) Nachweis der Dialog der Anwendung über das Intranet wird ausschließlich über HTTPS mit strenger Verschlüsselung betrieben E) Nachweis die Anwendung ist für die aktuellen Versionen der Browser Microsoft Edge und Mozilla Firefox unter Windows und Linux lauffähig F) Nachweis die Sprache der Anwendung ist zwingend deutsch G) Erklärung, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt H) Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein I) Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens J) Sofern zutreffend: Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen K) Sofern zutreffend: Erklärung einer Bietergemeinschaft L) Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen M) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG N) Bestätigung, dass auf Störmeldungen innerhalb von 3 Stunden eine Fehlerbehebung, mindestens aber eine Rückmeldung erfolgt und die Störmeldung/Incidents innerhalb von 1 Arbeitstag behoben ist. O) Eigenerklärung dass ausreichend Backup-Kapazitäten (Mitarbeiter) für den Krankheits- bzw. Urlaubsfall vorhanden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).