EU-weite Ausschreibung über die Verwertung von Biogutkompost Referenznummer der Bekanntmachung: 335.233
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rsag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung über die Verwertung von Biogutkompost
Die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts (RSAG AöR) ist zuständig für die Verwertung von hochwertigem, aus Bioabfällen erzeugtem und mit dem RAL-Gütezeichen versehenen Biogutkompost (im Folgenden auch: Kompost). Der Kompost wird gewonnen aus getrennt gesammelten Bioabfällen der Biotonne und stammt aus Kompostierungsanlagen/ Kompostwerken im Rhein-Sieg-Kreis, die der RSAG-Gruppe zuzuordnen sind.
Der Biogutkompost ist nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen an der jeweils benannten Übernahmestelle
aufzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten/vermarkten inkl. Transport und aller erforderlichen
Logistikleistungen.
Die RSAG AöR schreibt den Auftrag in sieben Losen aus, von denen die Lose 1 bis 3 die linksrheinischen Abnahmestellen und die Lose 4 bis 7 die rechtsrheinischen Abnahmestellen betreffen.
Loslimitierung:
Für dieses Vergabeverfahren gilt eine Loslimitierung. Dies bedeutet, dass Bieter nur für maximal zwei Lose ein Angebot einreichen dürfen.
Verwertung von Biogutkompost Kompostwerk Swisttal-Miel (linksrheinisch)
Kompostwerk Swisttal-Miel (linksrheinisch), Lützermiel 3, 53913 Swisttal-Miel
Verwertung/Vermarktung von Biogutkompost gemäß Vergabeunterlagen ab Übernahmestelle Kompostwerk Swisttal-Miel (linksrheinisch), 4.000 - 5.000 Mg/a.
Es gilt ergänzend die Mindestanforderung, dass die Verwertungsorte/-flächen für mindestens 50 % der jährlichen Menge in einem Radius von max. 100 km (Luftlinie) von der Übernahmestelle entfernt sein müssen.
vgl. Ziff. II.2.11
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verwertung von Biogutkompost Kompostwerk Swisttal-Miel (linksrheinisch)
Kompostwerk Swisttal-Miel (linksrheinisch), Lützermiel 3, 53913 Swisttal-Miel
Verwertung/Vermarktung von Biogutkompost gemäß Vergabeunterlagen ab Übernahmestelle Kompostwerk Swisttal-Miel (linksrheinisch), 4.000 - 5.000 Mg/a.
Es gilt ergänzend die Mindestanforderung, dass die Verwertungsorte/-flächen für mindestens 50 % der jährlichen Menge in einem Radius von max. 100 km (Luftlinie) von der Übernahmestelle entfernt sein müssen.
Vgl. Ziffer II.2.11
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verwertung von Biogutkompost Kompostwerk Gut Müttinghoven (linksrheinisch)
Kompostwerk Gut Müttinghoven (linksrheinisch), 53913 Swisttal-Morenhoven
Verwertung/Vermarktung von Biogutkompost gemäß Vergabeunterlagen ab Übernahmestelle Kompostwerk Gut Müttinghoven (linksrheinisch), 3.500 - 4.500 Mg/a.
Es gilt ergänzend die Mindestanforderung, dass die Verwertungsorte/-flächen für mindestens 50 % der jährlichen Menge in einem Radius von max. 100 km (Luftlinie) von der Übernahmestelle entfernt sein müssen.
Vgl. Ziffer II.2.11
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verwertung von Biogutkompost Kompostwerk Sankt Augustin (rechtsrheinisch)
Kompostwerk Sankt Augustin (rechtsrheinisch), Auf dem Sand 27, 53757 Sankt Augustin
Verwertung/Vermarktung von Biogutkompost gemäß Vergabeunterlagen ab Übernahmestelle Sankt Augustin (rechtsrheinisch),
2.500 - 3.500 Mg in 2023
3.500 - 4.500 Mg in 2024.
Es gilt ergänzend die Mindestanforderung, dass die Verwertungsorte/-flächen für mindestens 50 % der jährlichen Menge in einem Radius von max. 100 km (Luftlinie) von der Übernahmestelle entfernt sein müssen.
Vgl. Ziffer II.2.11
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verwertung von Biogutkompost Kompostwerk Sankt Augustin (rechtsrheinisch)
Kompostwerk Sankt Augustin (rechtsrheinisch), Auf dem Sand 27, 53757 Sankt Augustin
Verwertung/Vermarktung von Biogutkompost gemäß Vergabeunterlagen ab Übernahmestelle Sankt Augustin (rechtsrheinisch),
2.500 - 3.500 Mg in 2023
3.500 - 4.500 Mg in 2024.
Es gilt ergänzend die Mindestanforderung, dass die Verwertungsorte/-flächen für mindestens 50 % der jährlichen Menge in einem Radius von max. 100 km (Luftlinie) von der Übernahmestelle entfernt sein müssen.
Vgl. Ziffer II.2.11
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verwertung von Biogutkompost Kompostwerk Sankt Augustin (rechtsrheinisch)
Kompostwerk Sankt Augustin (rechtsrheinisch), Auf dem Sand 27, 53757 Sankt Augustin
Verwertung/Vermarktung von Biogutkompost gemäß Vergabeunterlagen ab Übernahmestelle Sankt Augustin (rechtsrheinisch),
2.500 - 3.500 Mg in 2023
3.500 - 4.500 Mg in 2024.
Es gilt ergänzend die Mindestanforderung, dass die Verwertungsorte/-flächen für mindestens 50 % der jährlichen Menge in einem Radius von max. 100 km (Luftlinie) von der Übernahmestelle entfernt sein müssen.
Vgl. Ziffer II.2.11
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verwertung von Biogutkompost Kompostwerk Sankt Augustin (rechtsrheinisch)
Kompostwerk Sankt Augustin (rechtsrheinisch), Auf dem Sand 27, 53757 Sankt Augustin
Verwertung/Vermarktung von Biogutkompost gemäß Vergabeunterlagen ab Übernahmestelle Sankt Augustin (rechtsrheinisch),
2.500 - 3.500 Mg in 2023
3.500 - 4.500 Mg in 2024.
Es gilt ergänzend die Mindestanforderung, dass die Verwertungsorte/-flächen für mindestens 50 % der jährlichen Menge in einem Radius von max. 100 km (Luftlinie) von der Übernahmestelle entfernt sein müssen.
Vgl. Ziffer II.2.11
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.12.2025), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR (im Zuschlagsfall zu erhöhen auf 2,5 Mio EUR)
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in jedem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von insgesamt mindestens 1.000 Mg Biogutkompost pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre im Zeitraum 2018 bis Juni 2021 unter Angabe der jeweiligen Mengen, der Beauftragungszeiträume und Benennung des/der Auftraggeber/-s vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. I.3) "Kommunikation":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)" an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform "Vergabemarktplatz NRW" erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD5PE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist, in der Regel nach vorheriger Rüge, der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind