Sanierung Sport- und Freizeitanlage Bussardstraße,Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung des Gansseegraben, Neubau Regenrückhaltung als Erd- und Betonbecken in Böblingen Referenznummer der Bekanntmachung: SBOEB_EXT-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.boeblingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.atrium-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Sport- und Freizeitanlage Bussardstraße,Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung des Gansseegraben, Neubau Regenrückhaltung als Erd- und Betonbecken in Böblingen
Vergabe von Leistungen für die Objektplanung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 2, § 39 Freianlagen, Leistungsphase 1 - 9, Abschnitt 3, § 41 Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 - 9 zuzüglich örtlicher Bauleitung und Vergabe von Leistungen für die Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2, § 53 (2) Nr. 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Stadtverwaltung Böblingen
Marktplatz 16
(Büro in Marktstraße 5)
71032 Böblingen
Deutschland
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens:
Vergabe von Leistungen für die Objektplanung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 2, § 39 Freianlagen, Leistungsphase 1 - 9, Abschnitt 3, § 41 Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 - 9 zuzüglich örtlicher Bauleitung und Vergabe von Leistungen für die Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2, § 53 (2) Nr. 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen für die Sanierung Sport- und Freizeitanlage Bussardstraße, Naturnahe Gewässer - und Ufergestaltung des Gansseegraben,
Neubau Regenrückhaltebecken als Erd- und Betonbecken in Böblingen.
Im Rahmen des VgV Verfaghrens Sport und Freizeitanlage Bussardstraße soll ein
Ingenieurbüro für die Planung der Sanierung Freianlagen/ Sportanlagen, Regenrückhaltung/ Hochwasserschutz und Renaturierung Gansseegraben in Böblingen gefunden werden.
Das Planungsgebiet befindet sich an der Bussardstraße im Südosten von Böblingen, in einer Bach Aue des Gansseegrabens, die nach Süden an einen bebauten Hang ausläuft. Die Sportanlage besteht aus einem Großspielfeld im Westen und einem Kleinspielfeld im Osten sowie verschiedenen Lauf- und Rennbahnen. Um den Spielfeldern und Bahnen befinden sich mehrere kleine Grünflächen. Im Zuge der Bedarfsplanung Sportplatz Bussardstraße wurden durch die IWR GmbH
insgesamt 4 Varianten zur Schaffung von Rückhaltevolumen für die Stadt Böblingen erarbeitet. Die in der 1. Phase ausgewählten Bietern werden die relevanten Planungsergebnisse zur Verfügung gestellt.
2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. In einem offenen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) können sich interessierte Unternehmen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Hierzu sind geforderte
Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen und nachzuweisen (siehe Abschnitt II 2.9 und Teilnahmeunterlagen).
Die für die 2. Stufe ausgewählten Bewerber werden zu Bietergesprächen eingeladen.
Die Auftraggeber wird mit allen ausgewählten Bietern über den Auftrag verhandeln.
3.Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Böblingen im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistungen einschließlich Leistungsphase 9
HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt.
Die Beauftragung erfolgt zunächst bis Leistungsphase 3. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigung (siehe auch III.2.1)):
Berufliche Qualifikation nach § 46 (3) und § 75 (1) VgV
(bei juristischen Personen die berufliche Qualifikation des für
die Durchführung der Aufgabe Verantwortlichen; Eintragung in
ein Berufsregister, z.B. Ingenieurkammer) Teilnahmeberechtigt sind Ingenieure und Landschaftsarchitekten. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die
Berufsbezeichnung Ingenieur oder Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem
Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur oder Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden
Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu
benennen. Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe
entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
1) Umsatz § 45 Abs. 3 Nr 1 VgV
Unser Umsatz für Leistungen in der Planung TGA nach HOAI
hat in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) betragen:
im Mittel 2019 - 2021:
— kleiner 0,4 Mio. EUR: 10 Punkte,
— von 0,4 Mio. EUR bis kleiner 0,6 Mio. EUR: 20 Punkte,
— ab 0,6 Mio. EUR: 30 Punkte.
2) Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2019 - 2021)
Beschäftigten inkl. der Führungskräfte betrug
— weniger als 4 Vollzeitbeschäftigte: 10 Punkte
— 4 bis als 6 Vollzeitbeschäftigten: 20 Punkte
— ab 6 Vollzeitbeschäftigten: 30 Punkte
3) Örtliche Präsenz während Planung und Bauausführung:
Reaktionszeit Projektleitung während der Planung:
— Wenn über 12 Stunden sichergestellt werden kann: 10 Punkte.
— Wenn unter 12 Stunden sichergestellt werden kann: 20 Punkte.
Reaktionszeit Projektleitung während der Bauausführung:
— Wenn über 2 Stunden sichergestellt werden kann: 10 Punkte.
— Wenn unter 2 Stunden sichergestellt werden kann: 20 Punkte.
Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Ingenienurbauwerk Neuerschließung / Instandsetzung / Erneuerung
1) Leistungsumfang
— Ingenieurbauwerk: 30 Punkte,
— Ingenieurbauwerk mit Hochwasserschutz/Rückhaltebecken: 60 Punkte,
2) Herstellkosten
In Anlehnung an DIN 276, Kostengruppe 227 und / oder 500
— kleiner 2,0 Mio. EUR: 20 Punkte,
— ab 2,0 Mio. bis kleiner 3,0 Mio. EUR: 40 Punkte,
— ab 3,0 Mio. EUR: 50 Punkte.
3) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber:
— Leistungsphase 2: 8 Punkte,
— Leistungsphase 3: 11 Punkte,
— Leistungsphase 4: 4 Punkte,
— Leistungsphase 5: 8 Punkte,
— Leistungsphase 6: 5 Punkte,
— Leistungsphase 7: 2 Punkte,
— Leistungsphase 8: 7 Punkte
BL: örtliche Bauleitung: 5 Punkte.
4) Jahr der Inbetriebnahme:
— > 10 Jahre (vor 2012): 5 Punkte,
— 5 - 10 Jahre (2012 - 2016): 10 Punkte,
— < 5 Jahre (ab 2017): 20 Punkte.
5) Referenzschreiben des Auftraggebers:
— liegt nicht vor: 0 Punkte,
— liegt vor und ist beigelegt: 10 Punkte,
— liegt mit positiver Bewertung vor und ist beigelegt: 20
Punkte.
Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Freianlagenplanung
Sanierung eines beliebiges Sportanlagenprojekt ab Honorazone III
1) Honorarzone
— Freianlagen bis Honorarzone II: 10 Punkte,
— Freianlagen bis Honorarzone III: 30 Punkte,
— Außensportanlagen ab Honorarzone III: 40 Punkte,
2) Auftraggeber
— sonstige Auftraggeber: 20 Punkte
— Öffentliche Hand bzw. Auftraggeber gem. § 99 oder § 100 GWB: 30 Punkte
3) Herstellkosten Kostengruppen 200 + 500
(in EUR inkl. Mehrwertsteuer)
— kleiner 1,0 Mio. EUR: 10 Punkte,
— von 1,0 Mio. bis kleiner 2,0 Mio. EUR: 30 Punkte,
— ab 2,0 Mio. EUR: 40 Punkte.
4) Realisierte und vollständig abgeschlossene
Leistungsphasen
nach HOAI durch den Bewerber:
— Leistungsphase 2: 4 Punkte,
— Leistungsphase 3: 8 Punkte,
— Leistungsphase 4: 2 Punkte,
— Leistungsphase 5: 13 Punkte,
— Leistungsphase 6: 5 Punkte,
— Leistungsphase 7: 2 Punkte,
— Leistungsphase 8: 16 Punkte.
5) Jahr der Inbetriebnahme:
— > 10 Jahre (vor 2012): 5 Punkte,
— 5 - 10 Jahre (2012 - 2017): 10 Punkte,
— < 5 Jahre (ab 2017): 20 Punkte.
6) Referenzschreiben des Auftraggebers:
— liegt nicht vor: 0 Punkte,
— liegt vor und ist beigelegt: 10 Punkte,
— liegt mit positiver Bewertung vor und ist beigelegt: 20 Punkte.
Referenzobjekt 3 des Bewerbers: Bachrenaturierung/Gewässerrenaturierung ab HZ II
1) Honorarzone
— Gewässerrenaturierung bis Honorarzone I: 30 Punkte,
— Gewässerrenaturierung bis Honorarzone II: 50 Punkte,
2) Art des Auftraggebers
— sonstige Auftraggeber: 30 Punkte
— Öffentliche Hand bzw. Auftraggeber gem. § 99 oder § 100 GWB: 40 Punkte
3) Herstellkosten Kostengruppen 200 + 500
(in EUR inkl. Mehrwertsteuer)
— kleiner [Betrag gelöscht] EUR: 30 Punkte,
— ab [Betrag gelöscht] EUR: 40 Punkte.
4) Realisierte und vollständig abgeschlossene
Leistungsphasen
nach HOAI durch den Bewerber:
— Leistungsphase 2: 4 Punkte,
— Leistungsphase 3: 8 Punkte,
— Leistungsphase 5: 2 Punkte,
— Leistungsphase 5: 13 Punkte,
— Leistungsphase 6: 5 Punkte,
— Leistungsphase 7: 2 Punkte,
— Leistungsphase 8: 16 Punkte.
5) Jahr der Inbetriebnahme:
— > 10 Jahre (vor 2012): 5 Punkte,
— 5 - 10 Jahre (2012 - 2017): 10 Punkte,
— < 5 Jahre (ab 2017): 20 Punkte.
Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV (Eintragung in
ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw.
Diplom-/Bachelor-Masterurkunde). Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres
Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Landschaftsarchitekt" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die
Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG
gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche
Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die
Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
— § 42 VgV, § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass
keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV, § 123 und § 124
GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung
der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben. Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer
Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft
angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden. Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständige ausgefüllte Bewerbungsunterlage mit Angabe der dort einzutragenden Punktzahl ist auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform fristgerecht hochzuladen. Hierbei ist auf eine entsprechende Signatur zu achten.
Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen
und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen
über die geforderten hinaus werden nicht gewertet. Bei punktgleichen Bewerbungen behält sich der Auslober vor, die Bewerber zu losen, die zur Verhandlung aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.
Unteraufragsvergabe: Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab.
Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem
Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer
Adresse zu benennen ist.
Im Falle der Eignungsleihe oder beabsichtiger Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Autragsfall vor Aufragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3, Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber
gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr.3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung (per Fax oder Mail) bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
Postleitzahl: 71032
Land: Deutschland