Durchführung einer Befragung von Einsteigern in öffentliche Verkehrsmittel an Schienenhaltestellen der Region Stuttgart und einer Zustandserfassung für die Einrichtungen des intermodalen Umstiegs
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.region-stuttgart.org
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer Befragung von Einsteigern in öffentliche Verkehrsmittel an Schienenhaltestellen der Region Stuttgart und einer Zustandserfassung für die Einrichtungen des intermodalen Umstiegs
Befragung von Fahrgästen im ÖPNV,
Erhebung von Haltestelleneinrichtungen im ÖPNV
Umkreis Landeshauptstadt Stuttgart/ Region Stuttgart
Der Verband Region Stuttgart koordiniert und fördert den intermodalen Umstieg mit einem Schwerpunkt auf den Stationen der S-Bahn, für die er Aufgabenträger ist. Er verfolgt seit 2016 ein Programm zur Förderung von Mobilitätsangeboten an den Bahnstationen. Mit Fördermitteln aus dem RegioWIN-Programm (Mittel des Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 ergänzt um Landesmittel) konnten in Zusammenarbeit mit Kommunen sowie dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart 13 Schienenhaltestellen zu regionalen Mobilitätspunkten ausgebaut werden. Dazu wurden die Angebote an den Bahnhöfen um Verleihsysteme, gesicherte Fahrradabstellanlagen, Lademöglichkeiten und erweiterte Informationsangebote ergänzt. Mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand sollen die Grundlagen für zukünftige Aufgaben bei der Attraktivierung der Stationen und planerische Eckwerte erhoben werden.
Der Auftraggeber behält sich das einseitige Recht vor, weitere Stationen nachzubenennen.
RegioWIN 721939
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr von der Vergabekammer aufgehoben werden (§168 Abs. 2 S. 1 GWB).