Weiterer Betrieb der Warn-App NINA Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.18 - 0005/22/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterer Betrieb der Warn-App NINA
Fortführung des Betriebs der Warn-App NINA durch die DTBS
Pflege, Betrieb und Weiterentwicklung der Warn-App NINA
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für den fortlaufenden Betrieb der Warn-App NINA IT-Infrastruktur während der Neuausschreibung der gegenständlichen Leistung, kommt nur der bisherige Auftragnehmer in Betracht, weshalb die Leistung aus technischen Gründen lediglich von der DTBS GmbH erbracht werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Weiterer Betrieb der Warn-App NINA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.