Austausch Reinigungs- und Desinfektionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch Reinigungs- und Desinfektionsgeräte
Am St. Elisabethenklinikum sollen die aktuell abgängigen Reinigungs- und Desinfektionsgeräte der Aufbereitsungseinrichtung für Medizinprodukte ersetzt werden. Der Leistungsumfang umfasst die Demontage der Altgeräte, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Neugeräte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Am St. Elisabethenklinikum in Ravensburg betreibt die Oberschwabenklinik eine Aufbereitungseinrichtung für Medizinprodukte (AEMP). Dort sind die vorhandenen Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG) abgängig und müssen ersetzt werden. Die vorhandenen Geräte sind in zwei Abschnitten zu demontieren und durch neue Geräte zu ersetzen. Der Auftrag umfasst alle Leistungen die vom Rückbau bis zur Inbetriebnahme der Neugeräte alle erforderlichen Maßnahmen beinhalten. Hierzu gehört auch die Anpassung der Medienversorgung, die Ersteinweisung des Betriebspersonals und das Angebot von Instandhaltungsleistungen.
Der Betrieb der AEMP darf durch die Einbaumaßnahme nicht gefährdet werden, der abschnittsweise Umbau wird durch Anpassung der Arbeitsschichten des Klinikpersonals kompensiert.
Entsprechende Hygienevorschriften während der Einbring- und Umbauarbeiten sind insbesondere im Bereich der AEMP einzuhalten.
Ebenso sind die gängigen Coronaverordnungen zum Zeitpunkt der Einbringung durch das Personal des Bieters einzuhalten.
Zur Montage und Demontage darf nur Personal eingesetzt werden, welches über eine gültigen Masernimpfschutz verfügt.
1. Referenzen beinhaltet den Umbau einer AEMP im laufenden Betrieb mit einer Kapazität von mind. 120 DIN-Sieneb/ Stunde
2. Referenz beinhaltet die Validierung von Robotik und/oder Augenprogrammen
3. Referenz berücksichtigt den Umbau/ Verlegung der Medienversorgung
4. Es muss ein Servicetechniker im Umkreis von 100km um Ravensburg (BW) verortet sein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.