Beschaffung mobiler Endgeräte für die Schulen des Kreises Steinfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-40-191-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung mobiler Endgeräte für die Schulen des Kreises Steinfurt
Im Rahmen des Förderprogramms "Digitale Ausstattungsoffensive" sollen zur Zielerreichung einer 1-zu-1 Ausstattung jedes/r Schüler/in mit einem mobilen Endgerät weitere 383 iPads inklusive Zubehör für die Förderschulen des Kreises Steinfurt beschafft werden.
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt 1. Janusz-Korczak-Schule - Förderschule des Kreises Steinfurt
Uffeln Mitte 33
49477 Ibbenbüren
2. Peter-Pan-Schule - Förderschule des Kreises Steinfurt
Siedlerstr. 9
48429 Rheine
3. Michael-Ende-Schule - Förderschule des Kreises Steinfurt
Gantenstr. 95
48565 Steinfurt
4. Schule an der Ems - Förderschule des Kreises Steinfurt
Alte Lindenstr. 25
48268 Greven
5. Grüterschule - Förderschule des Kreises Steinfurt
Mittelstr. 41
48431 Rheine
Im Rahmen des Förderprogramms "Digitale Ausstattungsoffensive" sollen zur Zielerreichung einer 1-zu-1 Ausstattung jedes/r Schüler/in mit einem mobilen Endgerät weitere 383 iPads inklusive Zubehör für die Förderschulen des Kreises Steinfurt beschafft werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Zu allen angebotenen Produkte müssen Produktdatenblätter beigefügt werden. Aus den Produktdatenblättern muss erkennbar sein, dass das jeweilige Produkt den Eigenschaften aus dem Leistungsverzeichnis entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29V32
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.