Zeitvertrag für Leuchtmittelwechsel an Lichtsignalanlagen im Kölner Stadtgebiet (01/2023 - 12/2024 mit Option 01/2025 - 12/2026) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0033-64-5
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zeitvertrag für Leuchtmittelwechsel an Lichtsignalanlagen im Kölner Stadtgebiet (01/2023 - 12/2024 mit Option 01/2025 - 12/2026)
Lieferung der Glühlampen,
- Auswechselung von ausgefallenen Glühlampen,
- Turnusmäßige Auswechseln der Glühlampen,
- Reinigung der Signalgeber,
- Sichtkontrolle der Außenanlage im Zusammenhang mit den vorgenannten Arbeiten,
- Liefern und Austauschen beschädigter LED Einsätze.
an allen in der Baulast der Stadt Köln betriebenen Lichtsignalanlagen
Beginn: (01/01/2023) / Ende: (31/12/2024)
Zeitvertrag für Leuchtmittelwechsel an Lichtsignalanlagen im Kölner Stadtgebiet (01/2023 - 12/2024 mit Option 01/2025 - 12/2026) Köln
10 Volt-Lampen
20 Watt Lampe = 49.500 Stück
30 Watt Lampe = 3.840 Stück
230 Volt-Lampen
40 Watt Lampe = 5.490 Stück
60 Watt Lampe = 8.150 Stück
LED-Einsätze
40 Volt LED Signalgebereinsatz 200mm Rot (OCIT) = 45 Stück
40 Volt LED Signalgebereinsatz 200mm Gelb (OCIT) = 40 Stück
40 Volt LED Signalgebereinsatz 200mm Grün (OCIT) = 50 Stück
40 Volt LED Signalgebereinsatz 200mm Weiß (OCIT) = 5 Stück
40 Volt LED Signalgebereinsatz 300mm Rot (OCIT) = 5 Stück
An- und Abfahrt inklusive Steigerfahrzeug bis 18m = 1.200 Stück
Monteurstunde = 300 Stunden
Sicherungsposten KVB = 400 Stunden
Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre (01.01.2025 - 31.12.2026)
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung.
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz.
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung.
- Es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
- Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
- Es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor.
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
- Aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle oder gleichwertig
- Erklärung über den Umsatz (Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] Euro / Jahr) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), soweit er Liefer- und Dienstleistungen oder andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Nachweis über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro
- Beschäftigungsnachweise zweier Mitarbeiter*innen mit abgeschlossener Berufsausbildung
- Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2021), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind insbesondere Leistungen über Liefer- und Dienstleistungen im öffentlichen Straßenland.
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2019-2021) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausstattung das Unterhemen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
- Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
- Die abgeschlossene Berufsausbildung muss im Fachbereich Elektrotechnik erfolgt sein.
- Für die Ausführung des Auftrags ist ein Fahrzeug mit Arbeitsbühne bereitzustellen
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYC7D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU