Odenthal - Lieferung eines HLF10
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Odenthal - Lieferung eines HLF10
Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs HLF10, bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer (Teil-)Beladung für die Gemeinde Odenthal
Lieferung eines HLF10-Komplettfahrzeugs
Gemeinde Odenthal
Lieferung eines HLF10-Komplettfahrzeugs, bestehend aus feuerwehrtechnischem Fahrgestell und Aufbau.
Lieferung einer feuerwehrtechnischen (Teil-)Beladung
Gemeinde Odenthal
Lieferung einer feuerwehrtechnischen (Teil-)Beladung
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Rettungssatzes
Gemeinde Odenthal
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Rettungssatzes
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug (max. 12 Monate alt)
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Nach dem TVgG – NRW sind bei der Auftragsausführung folgende Bedingungen zu beachten:
— Einhaltung der vergabespezifischen Mindestanforderungen gemäß TVgG – NRW vom 22.3.2018, insbesondere des Mindestlohns (§2 TVgG – NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: D-50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: D-50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: D-50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]