Werkstattjahr Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-865.31-08
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA1A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jobcenter.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werkstattjahr
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer niedrigschwelligen Berufsvorbereitungsmaßnahme zur Unterstützung junger Menschen bei der Aufnahme einer Ausbildung oder (nachrangig) bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Es handelt sich dabei um ein Projekt, das die berufliche Erprobung und Qualifizierung mit praktischer Arbeit kombiniert.
Werkstattjahr
Wuppertal
In Los 1 sind folgende Gewerke vorzuhalten:
- Metall
- Elektro
- Maler- und Lackierarbeiten
- Bauwesen
- Logistik
- Kosmetik/ Körperpflege/ Hauswirtschaft
Verlängerungsoption:
01.09.2024 - 31.08.2025
Mengenoption:
Erhöhung oder Reduzierung der Maßnahmekapazität um bis zu 30 % des Auftragswertes.
Werkstattjahr
Wuppertal
In Los 2 sind folgende Gewerke vorzuhalten:
- Holz
- Lager/Handel/Verkauf
- Textiltechnik
- E-Commerce
Verlängerungsoption:
01.09.2024 - 31.08.2025
Mengenoption:
Erhöhung oder Reduzierung der Maßnahmekapazität um bis zu 30 % des Auftragswertes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR3D5PC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist nur auf Antrag die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens möglich (gem. § 160 GWB).
Der begründete Antrag ist unverzüglich schriftlich bei der
Vergabekammer Rheinland
Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
einzureichen.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit
1. die bzw. der Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der
Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.