Patientenfahrten für die LVR-Klinik Bedburg-Hau Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2022-0017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenfahrten für die LVR-Klinik Bedburg-Hau
Im Rahmen der Personenbeförderung werden für die LVRKlinik
Bedburg-Hau losweise die Patientenfahrten für folgende
Bereiche neu vergeben:
Los 1 - KiJu Geldern
Fahrten zwischen der Tagesklinik KiJu Geldern, Am Geesthof 1
in 47608 Geldern und den Wohnanschriften und ggf. Schulen
der Patient*innen
Los 2 - Tagesklinik der LVR-Klinik Bedburg-Hau
Fahrten zwischen der Tagesklinik (Gerontopsychiatrie) auf dem
Gelände der LVR-Klinik in 47551 Bedburg-Hau und den
Wohnanschriften der Patient*innen
Patientenfahrten zur Tagesklinik Kinder- und Jugendpsychiatrie in 47608 Geldern
LVR-Klinik Bedburg-Hau
Bahnstraße 6
47551 Bedburg-Hau
Fahrten zwischen der Tagesklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie Geldern, Am Geesthof 1 in 47608 Geldern und den Wohnanschriften und ggf. Schulen der Patient*innen.
Die Beförderung erfolgt in der Regel montags-freitags (außer an gesetzlichen Feiertagen).
Für die Vertragslaufzeit wird von ungefähr 250 Leistungstagen ausgegangen. Die Tagesklinik rechnet durchschnittlich mit 430 einfachen Fahrten pro Monat. Hieraus ergibt sich eine geschätzte Anzahl an Fahrten in Höhe von 10.300 für die Mindest-Vertragslaufzeit. Es wird von einem Einsatz von durchschnittlich vier Fahrzeugen am Tag ausgegangen.
Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Tourenplan.
Es kann sein, dass einige der Patient*innen gelegentlich vormittags/mittags an ihrer Schule abgeholt werden müssen. Die Schulen befinden sich in den genannten PLZ-Bereichen. An diesen Tagen sind ggf. drei Fahrten (Abholung an Schule, Hinfahrt zur Tagesklinik, Rückfahrt zum Wohnort) durchzuführen.
Während der gesamten Beförderungsdauer muss das Fahrpersonal die Beaufsichtigung der Kinder garantieren.
Die maximale Beförderungsdauer für Personen die im Südkreis wohnhaft sind beträgt 60 min, für Personen mit Wohnsitz im Nordkreis sind es 45 min.
Die Kreise sind wie folgt unterteilt:
Südkreis: Geldern, Issum, Kerken, Kevelaer, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk, Weeze
Nordkreis: Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Goch, Kalkar, Kleve, Kranenburg, Rees, Uedem
Das Fahrpersonal hat die Übergabe der Kinder an das Personal (Hinfahrt) und an ihre Eltern (Rückfahrt) zu gewährleisten - alternativ an Vertretungspersonen, die zuvor von den Eltern zu benennen sind. Die Kinder sind ausschließlich an den Eingangs- bzw. Haustüren abzugeben, es ist nicht gestattet die Kinder an der Straße abzusetzen.
Patientenfahrten zur Tagesklinik 56 (Gerontopsychiatrie) in 47551 Bedburg-Hau
LVR-Klinik Bedburg-Hau
Bahnstraße 6
47551 Bedburg-Hau
Fahrten zwischen der Tagesklinik der Gerontopsychiatrie, LVR-Klinik Bedburg-Hau, Bahnstr. 6, 47551 Bedburg-Hau und den Wohnanschriften der Patient*innen.
Die PLZ-Gebiete der Wohnorte entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Die Beförderung erfolgt in der Regel montags-freitags (außer an gesetzlichen Feiertagen).
Grundsätzlich sind derzeit keine Rollstuhlfahrten für die Fahrten zur Tagesklinik vorgesehen. Da vereinzelt jedoch auch die Beförderung von Rollstuhlfahrer*innen erfolgen muss, muss der Bieter der den Zuschlag erhält auch diese Fahrten abdecken können.
Die Preise für Rollstuhlfahrten werden im Einzelfall festgelegt und orientieren sich an Ihrem Angebot für die anderen Positionen.
Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Tourenplan. Es wird von einem Einsatz von durchschnittlich vier Fahrzeugen am Tag ausgegangen.
Die maximale Beförderungsdauer für Personen die im Südkreis wohnhaft sind beträgt 60 min, für Personen mit Wohnsitz im Nordkreis sind es 45 min.
Die Kreise sind wie folgt unterteilt:
Südkreis: Geldern, Issum, Kerken, Kevelaer, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk, Weeze
Nordkreis: Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Goch, Kalkar, Kleve, Kranenburg, Rees, Uedem
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kopie der Gewerbeanmeldung
- Angabe des Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angabe p.a.), bitte füllen Sie hierfür den "Vordruck Bietereignung" aus.
- Nachweis über das Bestehen oder den Neu-Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden 3.000.000 € und Sachschäden 1.000.000 € oder alternativ pauschal 4.000.000 €, bitte füllen Sie hierfür den Vordruck Bietereignung aus
- Dem Angebot ist mindestens eine Referenz, die nicht älter als 3 Jahre ist, beizufügen (wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht für den LVR im Bereich der Schülerbeförderung tätig waren). Die Angaben sollten hinsichtlich Art und Umfang als Referenz für die ausgeschriebene Leistung geeignet sein. Bitte füllen Sie hierfür den "Vordruck Bietereignung" aus.
- Angabe der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bitte füllen Sie hierfür den "Vordruck Bietereignung" aus.
- Kopie des Auszuges aus dem Handelsregister (wenn vorhanden)
- Kopie der Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung (wenn
vorhanden), bitte füllen Sie hierfür ebenfalls den "Vordruck Bietereignung" aus.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.