Sanierung und Modernisierung des Trinkwassernetzes, KIT Campus Nord (Projektkennung BP.2015-2001) Referenznummer der Bekanntmachung: 1744
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kit.edu/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://architekturbuero-thiele.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Modernisierung des Trinkwassernetzes, KIT Campus Nord (Projektkennung BP.2015-2001)
Vergabe von Dienstleistungen gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge:
Vergabe von Fachplanungsleistungen Ingenieurbauwerke „Bauwerke und Anlagen für die Wasserversorgung“ gemäß § 41 HOAI i. V. m. § 43 HOAI, Leistungsphasen 3 bis 8 (LPH 9 optional) für die Sanierung und Modernisierung des Trinkwassernetzes KIT Campus Nord in Eggenstein-Leopoldshafen (Projektkennung BP.2015-2001).
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Anlass für das Vergabeverfahren der Fachplanungsleistungen für die Ingenieurbauwerke „Bauwerke und Anlagen für die Wasserversorgung“ ist die geplante Sanierung und Modernisierung des Trinkwassernetzes KIT Campus Nord.
Für die Sanierung und Modernisierung des Trinkwassernetztes auf dem Campus Nord des KIT wurden ab Herbst 2019 bereits Fachplanungsleistungen (Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß § 43 HOAI) durch Pirker + Pfeiffer Ingenieure, Münsingen, erbracht. Die Planungsergebnisse sind als Machbarkeitsstudie mit Stand vom 17.07.2020 der Beschreibung der Vergabe beigefügt.
Für den weiteren Planungsprozess sollen die Fachplanungsleistungen Ingenieurbauwerke ausgeschrieben werden. Die Planungsaufgaben bestehen darin, die vorhandene Grundlagenermittlung gemäß der ausgewählten Planungsvariante 2.2 der Machbarkeitsstudie von Pirker+Pfeiffer Ingenieure in eine Ingenieurplanung von der Leistungsphase 3 bis 8, LPH 9 optional (HOAI) zu überführen.
Als vorläufiger Kostenrahmen für die umzusetzende Planungsvariante 2.2 wurden durch Pirker + Pfeiffer Ingenieure Baukosten in Höhen von ca. 5,48 Mio. EUR netto ermittelt.
Die Sanierung wird, ausgehend vom Wasserwerk nach Norden, in drei Bauabschnitte (BA) gegliedert.
- der 1. BA führt bis zur West-Ost-Achse „Weingartener Straße“ mit etwa 3,6 km Leitung und 55 Hausanschlüssen.
- der 2. BA geht bis zur Achse „Grabener Straße“ mit etwa 4,7 km Leitung und 50 Hausanschlüssen.
- der 3. BA führt bis an den Bereich der WAK mit etwa 2,2 km Leitung und 10 Hausanschlüssen.
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb.
Der Auftraggeber sieht für die Vergabe der Fachplanungsleistungen auf Grundlage der HOAI ein Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb vor.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen
- die Fachplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke, Bauwerke und Anlagen für die Wasserversorgung, gemäß § 41 HOAI i. V. m. § 43 HOAI
- die Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 43 HOAI, LPH 9 gemäß § 43 HOAI optional (Grundleistungen)
- eine stufenweise Beauftragung - zunächst der Leistungsphasen 3 bis 5 - ist vorgesehen.
- Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung, Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen, Erstellen eines Bauwerksbuchs, Erstellen von Bestandsplänen, Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße, Mitwirken bei behördlichen Abnahmen, Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen, Rechnungsprüfung und Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme, Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage.
Hinweis: der Auftraggeber behält sich eine optionale Beauftragung der besonderen Leistungen vor. Es kann ggf. auch nur die Beauftragung einzelner besonderer Leistungen erfolgen.
- Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen sind derzeit nicht bekannt.
- Der Auftraggeber gibt eine Zuordnung zu folgenden Honorarzonen und Honorarsätzen vor: Honorarzone III, Mindestsatz
- Der Auftraggeber geht von einem Umbauzuschlag von 20 % aus.
Hinweis Umbauzuschlag: Bei den geplanten Maßnahmen handelt es sich überwiegend um Instandhaltungs-, nicht um Umbaumaßnahmen. Mit einem Umbauzuschlag von 20 % ist daher aus Sicht der Ausloberin auch die mitzuverarbeitende Bausubstanz abgedeckt.
- Der Honorarberechnung werden als vorläufige anrechenbare Kosten 5,48 Mio. EUR netto zu Grunde gelegt.
Die o. g. Laufzeit beruht auf einer derzeitigen Schätzung. Aufgrund der Option einer stufenweisen Beauftragung oder aufgrund derzeit noch nicht absehbarer Gründe behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag zu verlängern.
Für die Vergabephase sollen mind. 3 und max. 5 Bieter ausgewählt werden. Die Auswahl der Bieter erfolgt aufgrund der Rangfolge der erreichten Punkte der Gesamtbewertung (absteigende Rangfolge). Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrags sollen zuerst die Leistungsphasen 3 bis 5 beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich eine optionale Beauftragung der besonderen Leistungen vor. Es kann ggf. auch nur die Beauftragung einzelner besonderer Leistungen erfolgen.
Zu Pkt. II.2.5)
Der Zuschlag soll auf das Erstangebot erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Fachliche Anforderungen: Dipl.-Ing., Master, Bachelor oder Techniker im Bereich Ingenieurbauwerke oder gleichwertige Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaf-ten können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Jahreshonorarumsatz (EUR netto) - durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
< 0,5 Mio.: 1 Punkt
> 0,5 bis 1,0 Mio.: 3 Punkte
> 1,0 Mio.: 5 Punkte.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl aus den Eignungskriterien "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und der "Technischen Leistungsfähigkeit" beträgt in Summe mind. 6 Punkte.
Eignungskriterium "Technische Leistungsfähigkeit"
Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter (MA / Abschluss Dipl.-Ing., Master, Bachelor, Techniker im Bereich Ingenieurbauwerke oder gleichwertige Qualifikation) - durchschnittliche Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre:
bis 2 MA: 1 Punkt
3 bis 4 MA: 3 Punkte
über 4 MA: 5 Punkte
Eignungskriterium "Berufliche Leistungsfähigkeit/Referenzen" - Nachweis durch Referenzprojekte
A | Referenzprojekt Kategorie A - Neubau oder Umbau/Sanierung Ingenieurbauwerke „Bauwerke und Anlagen für die Wasserversorgung“ mit öffentlichem Auftraggeber (gemäß § 41, Ziffer 1 HOAI / vergleichbares Projekt)
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 43 HOAI
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI
- Baukosten mindestens 500 Tsd. EUR netto
- Übergabe an den Nutzer nach 31.12.2010 bis 31.12.2021
- Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
1 Projekt: 4 Punkte; 2 Projekte: 8 Punkte; (max. 2 Projekte bzw. 8 Punkte)
B | Referenzprojekt Kategorie B - Neubau oder Umbau/Sanierung Ingenieurbauwerke „allgemein“ mit öffentlichem Auftraggeber (gemäß § 41, Ziffern 1 bis 7 HOAI)
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 43 HOAI
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI
- Baukosten mindestens 500 Tsd. EUR netto
- Übergabe an den Nutzer nach 31.12.2010 bis 31.12.2021
- Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
1 Projekt: 3 Punkte; 2 Projekte: 6 Punkte; (max. 2 Projekte bzw. 6 Punkte)
C | Referenzprojekt Kategorie C - Neubau oder Umbau/Sanierung Ingenieurbauwerke „allgemein“ (gemäß § 41, Ziffern 1 bis 7 HOAI)
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 43 HOAI
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI
- Baukosten mindestens 500 Tsd. EUR netto
- Übergabe an den Nutzer nach 31.12.2010 bis 31.12.2021
- Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
1 Projekt: 2 Punkte; 2 Projekte: 4 Punkte; (max. 2 Projekte bzw. 4 Punkte)
Bei den Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
Mit Einreichung der Referenzprojekte wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt.
Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerbergemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen..
Die zu erreichende Mindestpunktzahl aus den Eignungskriterien "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und der "Technischen Leistungsfähigkeit" beträgt zusammen mind. 6 Punkte.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl aus dem Eignungskriterium "Berufliche Leistungsfähigkeit" / Nachweis durch Referenzprojekte beträgt zusammen mind. 10 Punkte.
Für die Vergabephase qualifiziert sind alle Teilnehmer, die in den o. g. Bereichen die jeweils geforderte Mindestpunktzahl und somit in Summe mindestens 16 Punkte erreichen.
Insgesamt können in allen Bereichen zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden.
Hinweis: Das Ingenieurbüro pirker + pfeiffer ingenieure, Max-Eyth-Straße 10, 72525 Münsingen, das aufgrund der Erfahrungen und Vorleistungen zum Verhandlungsverfahren zusätzlich eingeladen wurde, verfügt über die in der Auswahlphase geforderten Referenzen und erreicht die maximale Punktzahl von 28 Punkten.
Fachliche Anforderungen: Dipl.-Ing., Master, Bachelor oder Techniker im Bereich Ingenieurbauwerke oder gleichwertige Qualifikation
siehe auch Pkt. III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D446629512 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.