Planungsleistungen zur Erneuerung der Niederspannungsschalt- und Installationsanlagen an der Kreisverwaltung Steinfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-65-191-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zur Erneuerung der Niederspannungsschalt- und Installationsanlagen an der Kreisverwaltung Steinfurt
Ziel des Projekts ist die Erneuerung der abgängigen Niederspannungsschaltanlagen und Unterverteilungen in den Gebäudeteilen A und B der Kreisverwaltung Steinfurt an der Tecklenburger Straße 10 in 48565 Steinfurt. In diesem Zusammenhang gilt es die Demontage der abgelösten Mittelspannungsschaltanlage und Transformatoren durchführen zu lassen sowie die Wiederinbetriebnahme einer Netzersatzanlage in Gebäudeteil A zu planen. Darüber hinaus soll die Planung die Erneuerung der abgängigen sekundären und tertiären Datenverkabelung und Anschlüsse beinhalten.
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt
Ziel des Projekts ist die Erneuerung der abgängigen Niederspannungsschaltanlagen und Unterverteilungen in den Gebäudeteilen A und B der Kreisverwaltung Steinfurt an der Tecklenburger Straße 10 in 48565 Steinfurt. In diesem Zusammenhang gilt es die Demontage der abgelösten Mittelspannungsschaltanlage und Transformatoren durchführen zu lassen sowie die Wiederinbetriebnahme einer Netzersatzanlage in Gebäudeteil A zu planen. Darüber hinaus soll die Planung die Erneuerung der abgängigen sekundären und tertiären Datenverkabelung und Anschlüsse beinhalten.
Ausführungsbeginn: 07/2022
Ausführungsende: 01/2024 (bis Ende LPH 8 HOAI), 01/2028 (bis Ende LPH 9 HOAI)
Wertung Referenzen:
Planungserfahrungen in Sanierungsprojekten mit Betreuung der Anlagengruppen 4 Elektrische Anlagen und 5 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen mit mindestens 75% der anrechenbaren Kosten des vorliegenden Projekts
0 - 2 Projekte = 0 Punkte
3 - 4 Projekte = 6 Punkte
5 - 6 Projekte = 12 Punkte
> 6 Projekte = 20 Punkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Vertragsstrafen werden nicht vereinbart, Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29VUD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.