Umbau und Erweiterung der Jahnschule zur Vierzügigkeit, Krefeld -2.Stufe (finale Angebote) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-ZGM-30-fu-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung der Jahnschule zur Vierzügigkeit, Krefeld -2.Stufe (finale Angebote)
Die Stadt Krefeld hat den Umbau und die Erweiterung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Jahnschule auf dem Girmesdyk 17-19 zur 4-zügigen Grundschule beschlossen (siehe Projektexposé). Das Vorhaben soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden:
1. Neubau: Es ist geplant, einen 4-geschossigen Neubau an der Joachimstraße auf dem unteren Schulhof zu errichten. Im Untergeschoss, ebenerdig zum unteren Schulhof, sind Mensa, Küche und Nebenräume unterzubringen. In den oberen Geschossen sind je vier multifunktionale Räume sowie Inklusionsraum, Besprechungsraum und WC-Anlagen vorzusehen. Die verbleibende untere Schulhoffläche ist neu zu gestalten / herzurichten.
2. Modernisierung: Der Bestandskomplex besteht aus dem 3-geschossigen Hauptgebäude an der Joachimstraße, dem 2-3-geschossigen Bau am Girmesdyk sowie dem ältesten Gebäude im Zentrum des Geländes, der Sporthalle mit Umkleiden und ehemaliger Hausmeisterwohnung. Die baufälligen Pavillons an der westlichen Schulhofgrenze werden abgerissen und die dadurch erweiterte obere Schulhoffläche ist ebenfalls zu gestalten / herzurichten.
Gegenstand des zu vergebenden Generalplanerauftrages sind die unter Ziff. II.2.4 aufgeführten Planungsleistungen zur Umsetzung des vorbeschriebenen Bauvorhabens.
Gemeinschaftsgrundschule Jahnschule Girmesdyk 17-19 47803 Krefeld
Es sind nachfolgend bezeichnete Generalplanungsleistungen zu vergeben:
1. Neubau: Es ist geplant, die Bauausführung mit einem Generalunternehmer zu realisieren.
Gemeinschaftsgrundschule Jahnschule, mit einer Grundfläche von ca. 2.150 m2 und überschlägigen Kosten von rd. 2,71 Mio. EUR netto für die KG 300 und rd. 2,17 Mio. EUR netto für die KG 400.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanungsleistungen mit nachfolgenden Planungsdisziplinen:
a) Objektplanung für Gebäude und Innenräume in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 9, Honorarzone III gem. § 35 Abs. 2-7 HOAI 2021
b) Freianlagen in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 9, Honorarzone IV gem. § 39 HOAI 2021
c) Fachplanung Tragwerksplanung - Gebäude in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 6, Honorarzone III gem. § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 - 4 HOAI 2021
d) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 9, gem. § 56 Abs. 2 - 6 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen:
- Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen (Honorarzone I)
- Anlagengruppe 6 Förderanlagen (Honorarzone I)
- Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (Honorarzone III)
e) Beratungsleistungen in der Bauphysik im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen 1-7
f) Beratungsleistungen in der Bau- und Raumakustik der HOAI-Leistungsphasen 1-7
g) Beratungsleistungen im Brandschutz im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen 1-9
2. Modernisierung: Es ist geplant, die Bauausführung in Einzelgewerken zu realisieren.
Insgesamt soll eine Grundfläche von ca. 1.080 m2 saniert werden. Die ermittelten Kosten liegen bei rd. 616 T EUR netto für die KG 300 und bei rd. 1,62 Mio. EUR netto für die KG 400.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanungsleistungen mit nachfolgenden Planungsdisziplinen:
a) Objektplanung für Gebäude und Innenräume in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 3 und 5 - 9, Honorarzone II gem. § 35 Abs. 2 - 7 HOAI 2021
b) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 9, gem. § 56 Abs. 2 - 6 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen:
- Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen (Honorarzone I)
- Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (Honorarzone III)
c) Beratungsleistungen im Brandschutz in den Leistungsphasen 1 - 7 nach AHO, Heft 17
d) Beratungsleistungen in der Fachplanung Tragwerksplanung - Gebäude, nach Bedarf
e) Beratungsleistungen in der Bauphysik, nach Bedarf
Die Beauftragung der oben beschriebenen Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
1. Stufe: LPH 1 - 4
2. Stufe (optional): LPH 5 - 7
3. Stufe (optional): LPH 8 - 9
Ergänzende Angaben zur Planungsaufgabe sind einem im elektronischen Projektraum bereitgestellten Projektexposé sowie einer TA-Beschreibung zu entnehmen.
2. Stufe (optional): LPH 5 - 7
3. Stufe (optional): LPH 8 - 9
Auf die Beauftragung der Stufen 2 und 3 besteht mit Auftragserteilung der Stufe 1 kein Anspruch. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere erforderliche Beratungsleistungen und besondere Leistungen abzufragen und optional zu übertragen.
Siehe Ziff. VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GS Jahnschule Girmesdyk 17-19 - Generalplanung Stufe 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht in dem unter Ziff. I.3 benannten elektronischen Projektraum zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich elektronisch in Textform bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin über den unter Ziff. I.3 genannten elektronischen Projektraum einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht über den elektronischen Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Fragen zum Verfahren sind über das elektronische Vergabeportal bis zum 09.09.2021 einzureichen. Die Antworten auf die Fragen werden allen Bewerbern über den elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Holschuld liegt bei dem Bewerber. Zur Unterrichtung der Bewerber über ergänzende Auskünfte der Vergabestelle wird eine Registrierung empfohlen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemein-schaft/en sind nicht zulässig.
4. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss zum Nachweis des Vorliegens eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen sich in der zuvor beschriebenen Bewerbergemeinschaftserklärung namentlich erklären. Eine Bewerbergemeinschaft hat außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen.
Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6. Die Stadt Krefeld behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen. Ebenso behält sie sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/ Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von sechs Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Abgabe eines Erstangebots abzusehen.
7. Die unter Ziff. II.2.7) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf die gesamte Laufzeit aller 3 abgefragter Stufen.
Die 1. Stufe (LPH 1 - 4) wird sich voraussichtlich von Q1/2022 bis Q4/2022 erstrecken. Die 2. Stufe (LPH 5 - 7) beginnt voraussichtlich im Q4/2022 und endet im Q4/2025. Die 3. Stufe (LPH 8 - 9) beginnt voraussichtlich Q4/2025.
8. Während des Teilnahmewettbewerbs werden zunächst nur die für eine Entscheidung über eine Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren erforderlichen Unterlagen im elektronischen Projektraum bereitgestellt. Alle weiteren, zur Abgabe eines Angebots erforderlichen Unterlagen, werden erst im weiteren Verfahren und
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D582
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.