Marketingkonzept Emissionsfreie Innenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: F008/19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marketingkonzept Emissionsfreie Innenstadt
Mit der Umsetzungsstrategie "Stadtluft ist (emissions-)frei - Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt" sollen möglichst viele Verkehrsteilnehmende im Dortmunder Stadtgebiet zu nachhaltiger Mobilität motiviert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine umfassende Kommunikationsstrategie und Marketingkampagne mit Dachmarke (Logo+Slogan) an eine Full-Service Agentur vergeben.
Vergabe und Beschaffungszentrum Viktoriastraße 15 44135 Dortmund
Mit der Umsetzungsstrategie "Stadtluft ist (emissions-) frei - Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt" folgt die Stadt Dortmund dem Projektaufruf KommunalerKlimaschutz.NRW der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um einen Wettbewerbsaufruf im Operationellen Programm NRW für die För-derperiode 2014-2020 für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung "Investition in Wachstum und Beschäftigung" (OP EFRE NRW). Ziel ist, Kommunen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen (THG) zu unterstützen. Ein Schwerpunkt ist die Reduzierung von Treibhausgasen im Straßenverkehr.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Förderantrag der Stadt Dortmund für die Umsetzungsstrategie "Stadtluft ist (emissions-) frei - Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt" mit einer dreijährigen Laufzeit vom 1.5.2019 bis 30.4.2022 bewilligt. Aktuelle Informationen über alle Maßnahmen des Projektes Emissionsfreie Innenstadt werden auf der städtischen Website veröffentlicht unter www.emissionsfrei.dortmund.de.
Voraussetzung für den Erfolg der Umsetzungsstrategie ist eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit mit umfassender Kommunikationsstrategie und Marketingkampagne, die möglichst viele Verkehrsteilnehmende erreicht und zu nachhaltiger Mobilität motiviert. Durch Aufklärung, Motivation und Verhaltenskommunikation soll eine nachhaltige Mobilität im gesamten Stadtgebiet erreicht werden. Denn wenn Menschen möglichst viele Wege zu Fuß, per Fahrrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder elektrisch angetrieben zurücklegen, können sie durch die Verringerung des Kfz-Verkehrs erhebliche positive Effekte für den Klimaschutz erreichen.
Genau da setzt die Umsetzungsstrategie zur Förderung nachhaltiger Mobilität an:
Sie verbindet
- bauliche Maßnahmen:
o Umbau des Schwanen- und Ostwalls zum Radwall
o Gestaltung der Nordstraße und der Arndtstraße als Fahrradachsen
o Prüfung und Anpassung aller Fußgängerachsen am Wall
o Realisierung einer Park & Ride-Anlage mit Bike & Ride-Angebot am S-Bahnhof Kley
o Zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
- mit Planungsprojekten:
o Planung einer Radstation in der Nähe des Rathauses
o Durchgrünung des Gebietes um den Wallring
o Machbarkeitsstudie für den Umbau des Wallringes zum Vorteil der Radfahrer
- Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement:
o für Beschäftigte und Besucher der City
o für Kitas und Schulen
o Nahmobilitätskonzepte für das Klinikviertel im Süd-Westen der In-nenstadt und für das Brügmannviertel rund um die Berufskollegs an der Geschwister-Scholl-Straße
- Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität:
o Einrichtung eines temporären Mikrodepots für emissionsfreien Lie-ferverkehr innerhalb des Wallrings
o Bevorrechtigung von E-Taxen am Hauptbahnhof
o Förderung und Zertifizierung von Elektromobilität bei Dienstleistern und Handwerkern
- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von
o Dialogveranstaltungen, wie sie im Rahmen des Masterplans Mobili-tät 2030 bereits in der Dortmunder Stadtgesellschaft etabliert sind.
Das zu erarbeitende Marketingkonzept, bestehend aus Dachmarke und Kommunikationskampagne, bildet die grundlegende Kommunikations-klammer, die die Einzelprojekte zu einem ganzheitlichen Konzept zur Förderung der nachhaltigen Mobilität in der Dortmunder Innenstadt zusammenfügt und in einem Still-Leben auf dem Wall zum Ende des Projektzeitraums voraussichtlich im Herbst 2021, gipfelt. Die Veranstaltung ist angelehnt an das Stillleben Ruhrschnellweg auf der A40 im Kulturhauptstadtjahr 2010 und weitergeführt in kleinerer Dimension im Still-Leben Borsigplatz. Die Planung und Organisation des Wall-Still-Lebens ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können, sowie
automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Marketingkonzept Emissionsfreie Innenstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://cp-compartner.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDMT1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de