Ruhr-Universität Bochum - "Mehrpartner-Rahmenvertrag Generalplanung (2021)" Referenznummer der Bekanntmachung: GP II (2021) _ 60239-16
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ruhr-uni-bochum.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Ruhr-Universität Bochum - "Mehrpartner-Rahmenvertrag Generalplanung (2021)"
Ruhr-Universität Bochum - "Mehrpartner-Rahmenvertrag Generalplanung (2021)"
Ruhr-Universität Bochum Universitätsstraße 150 44801 Bochum
Die Ruhr-Universität Bochum beabsichtigt, Leistungen der Generalplanung im Wege einer Mehrpartner-Rahmenvereinbarung mit maximal vier Auftragnehmern zu vergeben. Zu den zu beplanenden Objekten gehören insbesondere die Bestandsgebäude auf dem Universitätscampus. Es wird sich insofern weitgehend um Umbauten und/oder Modernisierungen handeln. Eine abschließende Prognose über die anfallen-den Maßnahmen ist nicht möglich, da diese aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen beruhen. Insbesondere werden die Maßnahmen im Zusammenhang mit so-genannten Neuberufungen bestehen. Es wird sich insbesondere um Gebäude der Fakultäten für Natur- und Ingenieurwissenschaften handeln.
Folgende Leistungsbilder werden von dem Vergabeverfahren erfasst.
- Objektplanung (besonderer Hinweis zur Objektplanung: im Rahmen von Rückbau- und Abbruchleistungen (vgl. staubende Arbeiten) ist mit schadstoffbelasteten Bauelementen zu rechnen. Für die ordnungsgemäße Bearbeitung, werden durch den Auftraggeber ein Gutachten und ein Rückbaukonzept mit Hinweisen zum Umgang mit schadstoffbelasteten Bauteilen bereitgestellt.)
- Technische Ausrüstung
Zu den Beratungsleistungen, die im Zuge der Generalplanungsleistung erforderlich werden können, sind zum Beispiel aber nicht abschließend:
- Schadstoffsanierung
- Brandschutz
- thermische Bauphysik
- Bau- und Raumakustik
- Laborplanung im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI 2021, Anlagengruppe 7
- statische Beurteilung
Der Schwerpunkt der Leistungen liegt zumeist im Bereich der Technischen Ausrüstung. Einzelne Maßnahmen umfassen erfahrungsgemäß durchschnittlich ca. 20 Monate. Der Auftraggeber geht davon aus, dass das Volumen des Rahmenvertrages sich maximal auf EUR 650.000 brutto im Jahr beläuft.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mehrpartner-Rahmenvertrag Generalplanung 2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SRGUP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach §§ 155 ff. GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntma-chung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.