Stadt Reutlingen - Generalsanierung Rathaus | Planerauswahlverfahren Objektplanung und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2021-0047
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.reutlingen.de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Reutlingen - Generalsanierung Rathaus | Planerauswahlverfahren Objektplanung und Innenräume
Stadt Reutlingen - Generalsanierung Rathaus | Planerauswahlverfahren Objektplanung und Innenräume
Reutlingen
Ausgeschrieben wurden Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 1-9). Die Leistungen wurden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben: - Stufe 1: Präqualifikationsverfahren; - Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit ersten Ideenansätzen (inhaltliche Aufgabenstellung) Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Das Rathaus Reutlingen, bestehend aus einem Gebäudeensemble Marktplatz 21, Marktplatz 22 und Oskar-Kalbfell-Platz 21 mit unterschiedlichen Nutzungsbereichen der Verwaltung, sowie der Tiefgarage, bedarf nach einer Nutzungsdauer von mehr als 50 Jahren einer umfassenden Sanierung. Das Rathaus mit Ratssaal und Verwaltungsbauten dient nach wie vor als zentraler Ort für die Öffentlichkeit und das politische Leben in Reutlingen. Das Rathausensemble wurde 2013 unter Denkmalschutz gestellt. Aufgrund der überschaubaren Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte stellt das Rathausensemble ungeachtet der abgängigen Haustechnik ein gut erhaltenes Baudenkmal dar. Die anstehende Sanierung der in die Jahre gekommenen Gebäude stellt umfangreiche Anforderungen an die Anpassung der Baukonstruktion hinsichtlich des Brandschutzes, der Schadstoffentsorgung, der Betonsanierung, der energetischen Verbesserung und nicht zuletzt der neuen Nutzungsbedürfnisse. Die Stadt Reutlingen beabsichtigt, das Rathaus energetisch, technisch sowie baulich unter Denkmalschutz zu sanieren.
Geplante Maßnahmen sind beispielhaft nachfolgend aufgelistet:
- Realisierung einer modernen Verwaltung
- Brandschutztechnische Ertüchtigung
- Sanierung der Fassaden und Fenster, Sonnenschutz und Innenraumgestaltung unter Denkmalschutzgesichtspunkten
- Energetische Sanierung
- Betonsanierung
- Verbesserung Schallschutz
- Realisierung Barrierefreiheit, u.a. Verbindung zwischen Bauteilen
- Schadstoffsanierung (Formaldehyd, Asbest, KMF, PCB, etc.)
- Erdbebensicherheit und Hochwasserschutz/Schutz vor Oberflächenwasser
Die Umsetzung der Maßnahme soll Bauabschnittsweise in 3 Abschnitten erfolgen. Die Gebäudeteile werden jeweils für die Sanierung leergezogen.
Geplant ist die Leistungsphasen 1 bis 4 für alle Gebäude/Bauabschnitte zu Beginn zusammengefasst zu planen und ab der LPH 5 zunächst den 1. Bauabschnitt (Bauteil B) zu realisieren.
Es wurden bereits umfangreiche Untersuchungen des Gebäudebestands, sowie der funktionalen Bedürfnisse, Ziele und Gegebenheiten durchgeführt.
Im Zuge der Generalsanierung ist die - wegen Schadstoffbelastung auszutauschende - Innenarchitektur unter Gesichtspunkten des Denkmalschutzes zu planen und zu realisieren. Die Schrankzonen, welche die Büroräume von den Flurbereichen abtrennen, sowie die Holzdeckenelemente in den Büros sind die zentrale architektonische Substanz im Innern der Gebäude und daher für die Einstufung als Kulturdenkmal von großer Bedeutung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Reutlingen - Generalsanierung Rathaus | Planerauswahlverfahren Objektplanung und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten
Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).