S21, PA 1.7, TSO/BSO Waiblingen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55600
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PA 1.7, TSO/BSO Waiblingen
S21, PA 1.7, TSO/BSO Waiblingen
Stuttgart
Im Zuge des Projektes Digitaler Knoten Stuttgart wird die Leit- und Sicherungstechnik für den Eisenbahnknoten Stuttgart sowohl im Bestand wie auch im Neubaubereich auf digitale Stellwerkstechnik mit ETCS L2 modernisiert. Für den Betrieb der digitalen Stellwerkstechnik sind ein Technikstandort (TSO) sowie ein Bedienstandort (BSO) vonnöten, der sich nach der Betriebssteuerstrategie (BSS) der DB Netz im Großraum Stuttgart befinden soll. Als Baufeld für das neue Gebäude wurde eine Fläche südöstlich des Bahnhofs Waiblingen an der Strecke 4710 gewählt.
Die Ausschreibung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
Gebäudekubatur 54 m x 20 m, h ca. 20m (EG, 1.OG, 2.OG)
Erd- und Tiefbau (Aushub, Verbau und Bohrpfahlwand)
Rohbauarbeiten in Ortbeton und Fertigteilen
Dach und Fassadenarbeiten
Innenausbau
Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima, Gebäudeautomation, Brandlöschanlage, Einbruchsmeldeanlagen und Videoanlage)
Außenanlagen (Grün- und Parkflächen, Sicherheitszaun)
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Wien-Bratislava" hier Abschnitt: Stuttgart
Den Vergabeunterlagen ist das Leistungsverzeichnis vorab mit 4 Hierarchieebenen hinzugefügt. Die Änderung des Leistungsverzeichnis wird spätestens zur Angebotsaufforderung auf 3 Hierarchieebenen umstrukturiert und eingestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S21, PA 1.7, TSO/BSO Waiblingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92301
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.