Neubau Quartiersgarage Neckarbogen, Heilbronn Referenznummer der Bekanntmachung: SWHN-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hnvg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Quartiersgarage Neckarbogen, Heilbronn
Auftragsgegenstand sind Planungs- und Bauleistungen für die Herstellung
der schlüsselfertigen Errichtung eines Parkierungsgebäude "QG.NB" an der Paula-
Fuchs-Alle in Heilbronn, inkl. anteiligen Planungsleistungen,
sowie Optimierungs- bzw. innovative Vorschläge zu
wirtschaftlicheren/funktionsgerechteren Ausführungsalternativen
(Ausführungskonzept).
Heilbronn, Paula-Fuchs-Alle
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH beabsichtigt, die schlüsselfertige Errichtung eines Parkierungsgebäude mit 643 Stellplätzen "QG.NB" an der Paula-Fuchs-Alle in Heilbronn.
Der Neubau entsteht im Zentrum von Heilbronn, nördlich des Hauptbahnhofes sowie westlich und östlich vom Neckar bzw. Kanalhafen eingerahmt, liegt das Gelände der Bundesgartenschau 2019, auf dem im Rahmen einer Neubebauung in den nächsten Jahren umfangreiche Baumaßnahmen geplant sind.
Die Quartiersgarage wird auf dem Flurstück Nr. 12234, Baufeld Q, Stadtteil Neckarbogen Süd errichtet und wird im Norden von der Paula-Fuchs-Allee, im Süden von der Erich-Mendelsohn-Straße und im Osten von der Walther-Gropius-Straße umschlossen. Das Flurstück umfasst ca. 2.848 m² Grundstücksfläche.
Die Fertigstellung des Neubaus "Quartiersgarage Neckarbogen" ist für das Jahr 2023 vorgesehen und umfasst rund:
BGF: ca. 21.850 m²
BRI: ca. 62.632 m³
Anzahl der Stellplätze: 643 davon 10 Behinderten-Stellplätze
(ca. 1,5 % der Stellplätze),
7 Senioren-Stellplätze, 8 Frauen-Stellplätze
Und 12 Familien-Stellplätze
202 davon mit Ladestation
Die nun anstehenden Planungs- und Bauleistungen umfassen
- Erbringung aller für die Herbeiführung des Werkerfolges noch erforderlichen Architekten-/Ingenieurleistungen (inkl. besonderer Leistungen) und noch erforderlicher Gutachter-/Sachverständigenleistungen: auf Basis der im Rahmen einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) bezeichneten Schnittstellen, vorgelegten technischen Zeichnungen und weitergehenden Unterlagen der bereits erbrachten Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie der vom AG eingeholten Baugenehmigung für die Errichtung der Quartiersgarage Neckarbogen als Systemparkhaus
- Erstellung aller Bestands-/Revisionspläne
- Erstellung etwaiger Tekturen zur Genehmigungsplanung, so denn durch den AN diesbezüglich in der bereits erstellten und dem AN bereitgestellten Planung Änderungen vorgenommen werden,
- Erbringung sämtlicher Lieferungen, Bauleistungen und sonstiger Leistungen, die erforderlich sind, um die Baumaßnahme vollständig und mängelfrei innerhalb der vereinbarten Termine herzustellen
Ferner werden Planungsleistungen erwartet, die der Optimierung der Bauabläufe und Baustelleneinrichtung sowie der Sicherung des Risiko- und Störungsmanagements dienen und die Ausführungsarten technisch optimieren. Weitere Projektinformationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Für die Planungsleistungen der Teilnehmer im Rahmen des Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb können keine Prämien oder Zahlungen gewährt werden (§ 18 Abs. 10 VgV).
1.) Prüfung der abgeforderten Nachweise und Erklärungen gem. Ziff. III.1 auf Vollständigkeit (Ausschlussgrund).
2.) Vorliegen der Teilnahmebedingungen gem. Ziff. III.1 (Ausschlussgründe).
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als drei bis fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so behält sich die Vergabestelle vor, die maximal 3 bis 5 zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufzufordernden Bewerber durch eine Punktwertung anhand der nachfolgenden Kriterien für den Teilnahmewettbewerb, zu ermitteln. Ist eine Auswahl zwischen Bewerbern mit gleichem Wertungsergebnis notwendig, so entscheidet das Los.
Wertungskriterien:
(1) Fachliche Eignung - Referenzprojekte
--- max. 3 Referenzen schlüsselfertige Erstellung Parkhäuser (3 x 10 Punkte = 30
Punkte):
— Baukosten (abgerechnet): 2,0 Mio. bis 3,0 Mio. Euro brutto: 1 Punkt, > 3,0 Mio.
bis 5 Mio. Euro brutto: 2 Punkte, über 5 Mio Euro brutto: 3 Punkte,
—Parkplatzanzahl: 200-350 Parkplätze: 1 Punkt, 351-550 Parkplätze: 2 Punkte, über
500 Parkplätze: 3 Punkte,
— Bauleistung zusammen mit Planungsleistung erbracht: 2 Punkte,
— Öffentlicher Auftraggeber: 2 Punkte.
Hinweis:
Bei jeder Baureferenz wird positiv bewertet (2 Punkte), wenn die Bauleistung
zusammen mit einer Planungsleistung für die angegebene Referenz erbracht worden
ist. Zusammen erbracht worden sind Planungs- und Bauleistungen, wenn diese vom
Bewerber, von der Bewerbergemeinschaft oder einem eignungsrelevanten
Nachunternehmer jeweils allein oder zusammen erbracht worden sind. Ein
eignungsrelevanter Nachunternehmer ist ein Nachunternehmer, auf dessen
Referenzen sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
Der eignungsrelevante Nachunternehmer muss eine Nachunternehmererklärung
abgeben und seine Eignung anhand der Kriterien in Ziff. III.1.1 nachweisen.
Hinweis: Sind keine ausreichenden Referenzen oder Umsätze für Planungs- oder
Bauleistungen eines Bewerbers vorhanden, so kann eine Bewerbergemeinschaft mit
einem oder mehreren anderen Unternehmen gebildet werden oder eine
Eignungsleihe von einem Nachunternehmer erfolgen (eignungsrelevante
Nachunternehmer).
- Dach
- Fassadenauschnitt
Teilnehmeranträge und Angebote sind ausschließlich über
Vergabe24/Staatsanzeigerportal einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb werden Teilnahmeunterlagen
(Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt.
Die Bewerbung hat unter Verwendung dieser Teilnahmeunterlagen zu erfolgen.
Alle in dieser Auftragsbekanntmachung und dem Teilnahmebogen geforderten
Nachweise und Unterlagen sind mit dem Antrag vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und
sonstige Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen.
Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und von eignungsrelevanten
Nachunternehmern werden addiert. Bewerbergemeinschaften müssen zudem eine
Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen.
Nachunternehmer, auf deren Referenzen oder Umsätze nach Ziff. III.1.2-.3 sich ein
Einzelbewerber oder eine Bewerbergemeinschaft berufen will (eignungsrelevante
Nachunternehmer), müssen ebenfalls alle geforderten
Nachweise einreichen und eine Nachunternehmererklärung abgeben. Auf die
Regelung in § 6 d EU VOB/A wird hingewiesen.
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber
müssen die nachstehend
genannten Angaben (Eigenerklärungen) mit Ihrer Bewerbung machen:
— Angaben zur Berufsregistereintragung,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen -
insb. auch, dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten
3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21
Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr
als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder
einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind - oder diese
Ausschlussgründe nach § 125 GWB (Selbstreinigung) oder §
126 GWB) (Verfristung) nicht mehr relevant sind;
—Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle;
— Angabe zur Meldung bei der Berufsgenossenschaft auf gesondertes Verlangen.
Im Falle einer Aufforderung zur Angebotsabgabe können die Nachweise zu diesen
Angaben nachgefordert
werden.
Hinweis: Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung, d. h.
die Eignungsunterlagen
sind für Planungs- und Bauleistungen vorzulegen. Nicht ausreichend ist es
insbesondere, das bauausführende
Unternehmen erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu benennen. Ein
Bewerber, der nicht selbst
über die zur Ausführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat
in seinem Teilnahmeantrag
von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die
solche technischen Mittel
besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass
diese Mittel als ihm tatsächlich zur Verfügung stehend anzusehen sind.
Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
getrennt nach Umsätzen aus Planungs- und Bauleistungen, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Nachweis ist - nach Aufforderung - zu führen durch die Vorlage einer
Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend
testierter Jahresabschlüsse oder entsprechender Gewinn und
Verlustrechnungen.
Hinweis: Nimmt der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten
anderer Unternehmen (eignungsrelevante Nachunternehmer) in Anspruch, so muss
dieses Unternehmen gemeinsam mit dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft
für die Auftragsausführung haften (als Vertragspartner oder durch Bürgschaft o.ä., §
6 d EU Abs. 2 VOB/A.).
Im Falle einer Bietergemeinschaft wird als Rechtsform der Bietergemeinschaft, an
die der Auftrag vergeben wird, folgendes gefordert:
Gesamtschuldnerisch haftend mit Bevollmächtigtem Vertreter
Abgabe Verpflichtungserklärung Mindestlohn
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21EU, Abs. 1 AEntG, § 21
SchwarzArbG und § 19, Abs. 1
MiLoG vorliegen.
Referenzprojekte:
(2.1) Referenzen Bauleistungen:
(2.1.1) Referenz Parkhaus mit mind. 200 Stellplätzen,
(2.2) Referenzen Planungsleistungen:
(2.2.1) Referenz Planungsleistung Parkhaus,
Die Referenzen nach 2.1.1, 2.2.1 sind nur gültig, wenn sie in den letzten fünf
Jahren (Abnahme nach dem 1.1.2017) erbracht worden sind. Die Einzelheiten der
Referenzwertung ergeben sich aus Ziff. II.2.9.
Mindestvorgabe (Ausschlussgrund): Es muss mindestens eine Referenz gem.
(2.1.1), (2.1.2), vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsgrundlage: § 10c EU Abs. 1, § 10b EU Abs. 5 Nr. 1 VOB/A
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Abhängigkeit mit anderen Maßnahmen im Quartier. Der spätere Nutzer, die Wärmegesellschaft Heilbronn GmbH, stellt durch die in der Quartiersgarage integrierte Energiezentrale die energetische Versorgung des zweiten Bauabschnitts des neuen Stadtquartiers Neckarbogen sicher. Die Energielieferung muss vor dem Hintergrund der anzuschließenden Abnahmestellen im 3. Quartal 2023 erfolgen.
Aufgrund der zwingend erforderlichen Sicherstellung der energetischen Versorgung sowie mit Blick auf die derzeitigen Umstände in der Baubranche ist eine Dringlichkeit in Bezug auf das Vergabeverfahren gegeben. Dies gilt in besonderem Maße vor dem Hintergrund der derzeit weltweit gefährdeten Lieferketten, die insbesondere auch im Bereich des Systembaus zu längeren Vorlaufzeiten und zusätzlichen Zeitpuffern führen, um eine rechtzeitige Fertigstellung der Maßnahme sicherzustellen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Geplanter Einreichungstermin für die Erstangebote 30.05.2022
Unrichtige Auskünfte können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die
geforderten Auskünfte und entsprechenden Unterlagen sind termingerecht per Post
einzureichen.
Anfragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich an die unter Ziffer I.1)
angegebene Kontaktadresse bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der
Teilnahmefrist zu richten.
Hinweis zu II.2.7) Die Beauftragung erfolgt nach erfolgreichem
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Der genaue Tag des
Vertragsabschlusses kann noch nicht benannt werden.
Geplante Fertigstellung November 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften
der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur
Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Die Vergabestelle weist
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie
auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. §160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland