Digitale Ausstattungsoffensive Referenznummer der Bekanntmachung: Z013-2022-0009
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.infokom.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Ausstattungsoffensive
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens beabsichtigt LVR-InfoKom für die in seiner Trägerschaft stehenden Förderschulen den Erwerb folgender Ausschreibungsgegenstände:
Das 1. Los enthält die Ausschreibung über die Lieferung von Notebooks in zwei verschiedenen Zollgrößen.
Das 2. Los enthält die Ausschreibung über die Lieferung von Tablets (Apple iPads mind. Gen 9) inklusive Registrierung der gelieferten Geräte seitens des Auftragnehmers über das Programm zur Geräteregistrierung (DEP) und Zubehör (Netzteile, Schutzhüllen, Panzerglasfolie und MDM Lizenz).
Notebooks
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens beabsichtigt LVR-InfoKom für die in seiner Trägerschaft stehenden Förderschulen den Erwerb folgender Ausschreibungsgegenstände:
Das 1. Los enthält die Ausschreibung über die Lieferung von Notebooks in zwei verschiedenen Zollgrößen.
IPads
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens beabsichtigt LVR-InfoKom für die in seiner Trägerschaft stehenden Förderschulen den Erwerb folgender Ausschreibungsgegenstände:
Das 2. Los enthält die Ausschreibung über die Lieferung von Tablets (Apple iPads mind. Gen 9) inklusive Registrierung der gelieferten Geräte seitens des Auftragnehmers über das Programm zur Geräteregistrierung (DEP) und Zubehör (Netzteile, Schutzhüllen, Panzerglasfolie und MDM Lizenz).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 S. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in das Unternehmen ansässig ist, entweder über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf anderes Weise, nicht älter als 12 Monate. Hierfür besteht kein Vordruck.
Bitte kennzeichnen Sie dieses Dokument als Anlage 03!
Der Bieter hat eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden von mindestens 4.000.000 € und für Vermögensschäden von mindestens 4.000.000 nachzuweisen und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Angebotsabgabetermin nicht älter als 12 Monate sein.
Alternativ ist eine Eigenerklärung ausreichend, in der der Bieter erklärt, dass er im Auftragsfalle eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden von mindestens 4.000.000 € und für Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR auf erstes Anfordern des Auftraggebers abschließen wird.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV erfolgt durch den Bieter über den Nachweis/Zertifikat als autorisierter Apple Education Specialist. Hierfür besteht kein Vordruck, dieses Dokument erstellt der Hersteller - Bitte kennzeichnen Sie dieses Dokument als Anlage 01!
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.