Bereitstellungsvertrag Bronchoskopie Kliniken der Stadt Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000048
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gdekk.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gdekk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellungsvertrag Bronchoskopie Kliniken der Stadt Köln
Beschaffung eines Bereitstellungsvertrags für Bronchoskopie für die Kliniken der Stadt Köln
Beschaffung eines Bereitstellungsvertrags für Endoskopie für die Kliniken der Stadt Köln
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellungsvertrag Bronchoskopie Kliniken der Stadt Köln
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§ 63 Abs. (1) VgV Nr. 4 "andere schwerwiegende Gründe"
Beim Auftraggeber traten in der Lungenklinik, für die diese Ausschreibung durchgeführt wurde, unvorhersehbare Ereignisse auf: die Lungenklinik ist derzeit nicht besetzt und der Bedarf entfällt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.