Bundesstadt Bonn, Lieferung von Eisensalz-Lösung für Kläranlagen im Stadtgebiet Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2022-1210
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 058-151226)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, Lieferung von Eisensalz-Lösung für Kläranlagen im Stadtgebiet Bonn
Lieferung von Eisensalz-Lösung zur Phosphatfällung im Abwasser für Kläranlagen Bonn-Salierweg, Bad Godesberg und Duisdorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Lieferform in 3 möglichen aus betrieblicher Sicht gleichrangig bewerteten Produktvarianten in Tankwagen:
A: Eisen-III-chlorid-Lösung
B: Eisen-III-chloridsulfat-Lösung
C: Eisen-II-chlorid-Lösung
400 t Eisen-Wirksubstanz. ( Die Vergütung erfolgt gewichtsabhängig bezogen auf die Wirksubstanz Eisen EUR/ Tonne
Wirksubstanz Eisen. )
Lieferform in 3 möglichen aus betrieblicher Sicht gleichrangig bewerteten Produktvarianten in Tankwagen:
A: Eisen-III-chlorid-Lösung
B: Eisen-III-chloridsulfat-Lösung
C: Eisen-II-chlorid-Lösung
201 t Eisen-Wirksubstanz. ( Die Vergütung erfolgt gewichtsabhängig bezogen auf die Wirksubstanz Eisen EUR/ Tonne
Wirksubstanz Eisen. )
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen: mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr bis max. 24.05.2025
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen: mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr bis max. 24.05.2024
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: (falls zutreffend)
ca. alle 3 Jahre
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: (falls zutreffend)
ca. alle 2 Jahre