Generalplanungsleistungen zur Neuerrichtung von Seniorenwohnungen im "Betreuten Wohnen" und einer Tiefgarage Referenznummer der Bekanntmachung: ZV99/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadtbetriebe-siegburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen zur Neuerrichtung von Seniorenwohnungen im "Betreuten Wohnen" und einer Tiefgarage
Gegenstand der Vergabe sind Generalplanungsleistungen zur Realisierung von Seniorenwohnungen im "Betreuten Wohnen" und einer Tiefgarage auf dem Baufeld zwischen der Straße Haufeld und der Von Stephan-Straße in Siegburg. Der Planung und Bebauung liegt der "Masterplan Haufeld" zugrunde. Dieser stellt kein abschließendes Planwerk dar, sondern liefert vielmehr einen konsensbasierten Ausgangspunkt, eine Zielrichtung und einen Ansatz für die Entwicklung, welche der vorgenannte Bereich in Zukunft nehmen kann.
Die Planungsleistungen umfassen Grundleistungen in den Leistungsbildern Objektplanung (Hochbauplanung/Architektenleistungen und Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 - 8) und Fachplanung (Technische Ausrüstung mit Anlagengruppen 1 - 8 , Leistungsphasen 1 - 8 und Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1- 6), die stufenweise beauftragt werden, sowie besondere Leistungen in den Leistungsbildern Objektplanung und Technische Ausrüstung (TA) und Tragwerksplanung, die optional beauftragt werden.
53721 Siegburg
Die Stadtbetriebe Siegburg AöR beabsichtigen auf dem Baufeld S01 im Masterplan Haufeld die Realisierung von Seniorenwohnungen im "Betreuten Wohnen" und einer Tiefgarage. Es ist beabsichtigt, auf dem Baufeld eine 2-geschossige Tiefgarage mit ca. 500 Stellplätzen als in Teilen öffentliche Garage zu realisieren. Weiter sollen ca. 100 Wohnungen mit einer mittleren Größe von 70 m2 realisiert werden. Gegenstand der Beschaffung sind die in der Leistungsbeschreibung genannten Planungsdisziplinen, wobei der Generalplanervertrag für Architekten- und Ingenieurleistungen eine stufenweise Beauftragung von Grundleistungen und eine optionale Beauftragung von besonderen Leistungen vorsehen wird. Die im Generalplanervertrag genannten Grundleistungen und besonderen Leistungen entsprechen den Vorgaben der HOAI und dienen neben der Leistungsbeschreibung der Definition der Leistungen. Für die Honorarvereinbarung und Honorarabrechnung gelten ausschließlich die Regelungen des Generalplanervertrages; die Regelungen der HOAI gelten hierfür nicht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Stadtbetriebe Siegburg AöR die Möglichkeit in Anspruch nimmt, Wohnungsbauförderung zu beantragen. In diesem Falle benötigt die Stadtbetriebe Siegburg AöR hierbei ebenfalls Unterstützung.
Die Teilnahmeanträge werden auf Vollständigkeit geprüft. Dann wird geprüft, welche Bewerber geeignet sind. Liegen mehr geeigneter Bewerber vor, findet eine Begrenzung von Bewerbern statt. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber geringer ist als vier, findet keine Begrenzung statt. Inwieweit maximal sechs Bieter zur Abgabe eines Erstangebotes auffordert werden, bleibt der Stadtbetriebe Siegburg AöR vorbehalten.
Kriterien für die Begrenzung:
Referenzen (max. 48 Punkte):
-Referenzen im Bereich Objektplanung "Hochbau/Architektenleistungen" (max. 12 Punkte): für die Vorlage von zwei Referenzen können 6 Punkte erzielt werden. Für die Vorlage einer dritten Referenz können weitere 3 Punkte erzielt werden. Es werden maximal drei Referenzen bewertet, die die geforderten Angaben erfüllen.
Wird eine Referenz vorgelegt, die alle geforderten Angaben erfüllt und bis einschließlich Leistungsphase 8 abgeschlossen ist, können weitere 3 Punkte erzielt werden.
-Referenzen im Bereich Objektplanung "Ingenieurbauwerke" (max. 12 Punkte): für die Vorlage von zwei Referenzen können 6 Punkte erzielt werden. Für die Vorlage einer dritten Referenz können weitere 3 Punkte erzielt werden. Es werden maximal drei Referenzen bewertet, die die geforderten Angaben erfüllen.
Wird eine Referenz vorgelegt, die alle geforderten Angaben erfüllt und bis einschließlich Leistungsphase 8 abgeschlossen ist, können weitere 3 Punkte erzielt werden.
-Referenzen im Bereich Fachplanung "Technische Ausrüstung" (max. 12 Punkte): für die Vorlage von zwei Referenzen können 6 Punkte erzielt werden. Für die Vorlage einer dritten Referenz können weitere 3 Punkte erzielt werden. Es werden maximal drei Referenzen bewertet, die die geforderten Angaben erfüllen.
Wird eine Referenz vorgelegt, die alle geforderten Angaben erfüllt und bis einschließlich Leistungsphase 8 abgeschlossen ist, können weitere 3 Punkte erzielt werden.
-Referenzen im Bereich Fachplanung "Tragwerksplanung" (max. 12 Punkte): für die Vorlage von zwei Referenzen können 6 Punkte erzielt werden. Für die Vorlage einer dritten Referenz können weitere 3 Punkte erzielt werden. Es werden maximal drei Referenzen bewertet, die die geforderten Angaben erfüllen.
Wird eine Referenz vorgelegt, die alle geforderten Angaben erfüllt und bis einschließlich Leistungsphase 6 abgeschlossen ist, können weitere 3 Punkte erzielt werden.
Erfahrung der Projektleitung (max. 20 Punkte): 10 Punkte werden für die Angabe von mindestens 5 Jahren Gesamtberufserfahrung der Projektleitung vergeben. Ab jedem weiteren Jahr gibt es weitere 2 Punkte. Es können maximal 20 Punkte für die Angabe von 10 Jahren Gesamtberufserfahrung der Projektleitung erzielt werden.
Erfahrung der stellvertretenden Projektleitung (max. 20 Punkte): 10 Punkte werden für die Angabe von mindestens 5 Jahren Gesamtberufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung vergeben. Ab jedem weiteren Jahr gibt es weitere 2 Punkte. Es können maximal 20 Punkte für die Angabe von 10 Jahren Gesamtberufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung erzielt werden.
Mitarbeiteranzahl (max. 30 Punkte): 10 Punkte werden für die Angabe von mindestens 5 durchschnittlich festangestellten Architekten und/oder Ingenieure vergeben. Ab jedem weiteren durchschnittlich festangestellten Architekten und/oder Ingenieure gibt es weitere 2 Punkte. Es können maximal 30 Punkte für die Angabe von 15 durchschnittlich festangestellten Architekten und/oder Ingenieure erzielt werden.
Für die Wertung sind die geforderten Angaben maßgeblich. Es können maximal 118 Punkte erzielt werden.
Die unter den vorstehenden Kriterien erzielten Punkte des jeweiligen Bewerbers werden addiert und bilden die für die Auswahl relevante Gesamtpunktzahl. Die Bewerber werden entsprechend ihrer Gesamtpunktzahl in absteigender Reihenfolge berücksichtigt. Bei Punktegleichstand von mehr als 6 Bewerbern entscheidet das Los.
Mit Zuschlagserteilung werden für alle Leistungsbilder zunächst nur die Leistungsphasen 1-2 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt optional (stufenweise) gemäß Vertrag. Auch die Beauftragung der bereits genannten besonderen Leistungen erfolgt optional gemäß Vertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Für vorstehende Erklärungen soll das für den Teilnahmewettbewerb beigefügte Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist)
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
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In Form von Eigenerklärungen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Mindestbedingung: durchschnittlicher Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens EUR 5 Mio. netto
- Erklärung über die Umsätze des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Planungs- und Beratungsleistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für vorstehende Erklärungen soll das für den Teilnahmewettbewerb beigefügte Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden;
In Form von Fremdnachweisen:
- Nachweis (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) der
Berufshaftpflichtversicherung
Mindestbedingungen:
Die Deckungssumme der Versicherungen muss mindestens jeweils EUR 10 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 10 Mio. für Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen.
Falls eine Versicherung bzw. die Versicherungen mit diesen Deckungssummen derzeit nicht besteht/bestehen, genügt die Vorlage
- einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende
Versicherung bzw. Versicherungen auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen und
- die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer
entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
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In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
- Erklärung zu den in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2019, 2020, 2021) im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräften und seiner festangestellten Architekten/Ingenieure. Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2019, 2020, 2021) imJahresdurchschnitt 5 festangestellte Architekten und/oder Ingenieure hatten.
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können Referenzen im Zeitraum ab 2017 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, deren Planungs- und Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- und Beratungsleistung vergleichbar sind, eingereicht werden. Es sind pro Leistungsbild mindestens zwei Referenzen einzureichen.
Eine Referenz wird nur dann berücksichtigt, wenn sie bis einschließlich Leistungsphase 4 abgeschlossen ist (Mindestanforderung).
- Gesamtberufserfahrung der Projektleitung/ stellv. Projektleitung (Angabe in Jahren)
Für vorstehende Erklärungen soll das für den Teilnahmewettbewerb beigefügte Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
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Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten bzw. des Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Abs. 1 S. 1 oder 2 VgV benennen.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- u. Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben zunächst nur die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geforderten Angaben/Unterlagen einzureichen. Die Unterlagen betreffend die Angebotsabgabe sind hingegen erst im Rahmen der Angebotsphase und nur von den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern einzureichen.
Die beratenden Büros zur Unterstützung der Stadtbetriebe Siegburg AöR bei der Erstellung einer Studie zur Weiterentwicklung des Baufeldes werden im Falle einer Bewerbung im hiesigen Verfahren zugelassen. Ein Wettbewerbsvorteil besteht nicht. Die Studie wird im Rahmen dieser Bekanntmachung allen Interessenten zur Verfügung gestellt.
Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften (Anlage 1 zum TNA) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Stadtbetriebe Siegburg behalten sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Eignungsleihe
Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendung der Anlage 3 zum TNA zu benennen und der Anlage 3a zum TNA mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die unter Abschnitt III.1.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber- bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft die Anlage 4 zum TNA jeweils auch von diesen benannten Dritten mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Nachunternehmer
Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, in der Anlage 2 zum TNA angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in der Anlage 2 zum TNA die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Anlage 2a zum TNA mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 2 zum TNA die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 2a zum TNA, nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch Anlage 4 zum TNA.
Form der Nachweise
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen
ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Fremdnachweise verifizieren zu lassen.
Zuschlagskriterien
Die Stadtbetriebe Siegburg AöR wird den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot und damit auf das Angebot mit den besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilen. Die Ermittlung erfolgt dabei anhand der nachfolgenden Zuschlagskriterien:
- Preis: 30%
- Nachlass: 10%
- Qualität: 60% (Umsetzungskonzept: 20%, Qualität des Projektteams: 20%, Präsentation: 20%).
(vgl. Zuschlagsmatrix in der Anlage "Zuschlagskriterien").
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYCQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]