Software zur Ausschreibung von Patientenfahrten Referenznummer der Bekanntmachung: 0024-Pat.-Fahrt-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Abschnitt II: Gegenstand
Software zur Ausschreibung von Patientenfahrten
Bereitstellung einer Software zur Ausschreibung (Erstellung von Preisanfragen) von planbaren Patientenfahrten.
BARMER
Lichtscheider Straße 89
42285 Wuppertal
Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung einer Software mit der sowohl die BARMER internen Prozesse bei der Vorbereitung der Veröffentlichung der Preisanfrage, als auch die Bieterprozesse bei der Angebotsabgabe unterstützt werden.
Der Leistungsumfang umfasst die Implementierung des Wirkbetriebs sowie den anschließenden Betrieb der Lösung im SaaS-Modell. Weitere Details zu Leistungsumfang und Anforderungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit untenstehend nicht zwingend die Vorlage von Unterlagen mit Angebotsabgabe vorgeschrieben ist, gilt: Fehlen Unterlagen bei Angebotsabgabe behält sich der Auftraggeber das Recht vor, diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Erklärungen nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Eigenerklärung (gemäß Anlage E1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder die Zusicherung, eine solche bei Zuschlagserteilung in folgender Höhe je Vertragsjahr abzuschließen: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt mindestens € 1.000.000,00 pauschal pro Vertragsjahr.
Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens 2 Referenzkunden, deren Aufträge nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind (gemäß Anlage E2)
Eigenerklärung (gemäß Anlage E3) zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Einsatz von Unterauftragnehmern
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß Anlage E4)
Eigenerklärung (gemäß Anlage E5) darüber, dass bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bzw. Sozialdaten im Auftrag des Auftraggebers alle Maßnahmen zum Schutz des Datengeheimnisses (und soweit betroffen des Sozialgeheimnisses) unter Berücksichtigung des Art. 28, 29 und 32 DSGVO (und soweit betroffen der §§ 35 SGB I und 80 SGB X) eingehalten werden und dass die Auftragsverarbeitung ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stattfindet
Als Bestandteil des Angebotes sind zwingend ein Realisierungskonzept mit grobem Projektplan sowie ein Service-und Betriebskonzept zur Bewertung der Qualität einzureichen.
Die Bewerber werden gebeten, mit Angebotsabgabe eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einzureichen, die bei Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate ist bzw. die vervollständigte Anlage "Gewerbezentralregister" (Anlage 1)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung unter dem vorgenanntnen Link zwingend erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.