Begutachtungstätigkeiten im Rahmen der Hörgeräteversorgung von Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) Referenznummer der Bekanntmachung: FV3-04/03/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pbeakk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begutachtungstätigkeiten im Rahmen der Hörgeräteversorgung von Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)
Die PBeaKK benötigt Unterstützung durch die fachliche Beratung zur Versorgung der Versicherten mit Hörgeräten, insbesondere zu technischen Fragen und wirtschaftlichen Alternativen. Sichergestellt werden soll die optimale Versorgung der Versicherten mit den Hörgeräten unter Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit sowie einer hohen Wirtschaftlichkeit. Die Beratung soll einen interdisziplinären Einsatz ermöglichen.
Da die PBeaKK keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des SGB V ist, kann das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen nicht unmittelbar angewendet werden. Vielmehr gilt der Grundsatz einer notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Versorgung im Sinne des § 6 Abs.1 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sowie § 30 der Satzung der PBeaKK. Nähere Informationen zur BBhV können unter www.bmi.bund.de sowie zur Satzung der PBeaKK unter www.pbeakk.de eingesehen werden.
Der Auftragnehmer erstellt nach entsprechendem schriftlichem Auftrag der PBeaKK eine schriftliche, in deutscher Sprache gefasste, Begutachtung und übermittelt diese der PBeaKK. Inhalt der Begutachtung ist die einzelfallbezogene Überprüfung, ob das von der Hörakustikerin oder dem Hörakustiker (im Folgenden nur: Hörgeräteakustiker) empfohlene Hörgerät für den Versicherten geeignet ist und ob diese Versorgung wirtschaftlich ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem Versicherten und im Bedarfsfall mit dem Hörgeräteakustiker in Kontakt zu treten. Hierbei hat der Auftragnehmer auf Wunsch und im Namen des betreffenden Versicherten darauf hinzuwirken, dass eine qualitative und wirtschaftliche Hörgeräteversorgung gewährleistet wird und die Vergütung auf ein wirtschaftlich angemessenes Maß reduziert wird.
Da die PBeaKK Versicherte im gesamten Bundesgebiet hat, ist eine bundesweite technische Hörgeräteberatung sicherzustellen.
Basierend auf den Erfahrungswerten des Jahres 2021 geht die PBeaKK von durchschnittlich 50 Gutachten / Monat aus. Die Mengenangaben dienen ausschließlich Wertungszwecken. Die tatsächliche Entwicklung während der Vertragslaufzeit kann hiervon abweichen. Mindestumsätze oder Auftragszahlen werden durch diesen Vertrag nicht garantiert.
Deutschlandweit Da die PBeaKK Versicherte im gesamten Bundesgebiet hat, ist eine bundesweite technische Hörgeräteberatung sicherzustellen.
Die PBeaKK benötigt Unterstützung durch die fachliche Beratung zur Versorgung der Versicherten mit Hörgeräten, insbesondere zu technischen Fragen und wirtschaftlichen Alternativen. Sichergestellt werden soll die optimale Versorgung der Versicherten mit den Hörgeräten unter Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit sowie einer hohen Wirtschaftlichkeit. Die Beratung soll einen interdisziplinären Einsatz ermöglichen.
Da die PBeaKK keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des SGB V ist, kann das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen nicht unmittelbar angewendet werden. Vielmehr gilt der Grundsatz einer notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Versorgung im Sinne des § 6 Abs.1 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sowie § 30 der Satzung der PBeaKK. Nähere Informationen zur BBhV können unter www.bmi.bund.de sowie zur Satzung der PBeaKK unter www.pbeakk.de eingesehen werden.
Der Auftragnehmer erstellt nach entsprechendem schriftlichem Auftrag der PBeaKK eine schriftliche, in deutscher Sprache gefasste, Begutachtung und übermittelt diese der PBeaKK. Inhalt der Begutachtung ist die einzelfallbezogene Überprüfung, ob das von der Hörakustikerin oder dem Hörakustiker (im Folgenden nur: Hörgeräteakustiker) empfohlene Hörgerät für den Versicherten geeignet ist und ob diese Versorgung wirtschaftlich ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem Versicherten und im Bedarfsfall mit dem Hörgeräteakustiker in Kontakt zu treten. Hierbei hat der Auftragnehmer auf Wunsch und im Namen des betreffenden Versicherten darauf hinzuwirken, dass eine qualitative und wirtschaftliche Hörgeräteversorgung gewährleistet wird und die Vergütung auf ein wirtschaftlich angemessenes Maß reduziert wird.
Da die PBeaKK Versicherte im gesamten Bundesgebiet hat, ist eine bundesweite technische Hörgeräteberatung sicherzustellen.
Basierend auf den Erfahrungswerten des Jahres 2021 geht die PBeaKK von durchschnittlich 50 Gutachten / Monat aus. Die Mengenangaben dienen ausschließlich Wertungszwecken. Die tatsächliche Entwicklung während der Vertragslaufzeit kann hiervon abweichen. Mindestumsätze oder Auftragszahlen werden durch diesen Vertrag nicht garantiert.
Die PBeaKK ist berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Rahmenvertrag bis zu zwei Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Verlängerungsoption:
Die PBeaKK ist berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Rahmenvertrag bis zu zwei Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Nachweis/Bestätigung dass der Bieter im Berufs-/ Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, eingetragen ist.
zu A) Kopie (Nachweis darf zum Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein) oder Eigenerklärung (Angebotsformblatt, Anhang 6, Ziffer 6; im Falle eines Unterauftrags/Eignungsleihe zusätzlich formlose Eigenerklärung des Unterauftragnehmers/Dritten) liegt vor.
B) Allgemeine Unternehmensdarstellung.
C) Erklärung über - den Gesamtumsatz des Unternehmens (in EUR) sowie - den Umsatz (in EUR) bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Begutachtungstätigkeiten im Rahmen der Hörgeräteversorgung) in den letzten drei Geschäftsjahren.
D) Betriebshaftpflichtversicherung, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich gesundheitsbezogener Daten und Sozialdaten) umfasst mit Mindestdeckungssummen je Schadensereignis:
- bei Sachschäden, pauschal 10.000.000,-- EUR,
- bei Vermögensschäden 1.000.000,-- EUR.
Die Versicherung ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss der Versicherungsschutz bestehen.Vorbereitete Bestätigung - siehe Anhang 6, Ziff.7 - liegt vor.
zu B) (Formlose) Eigenerklärung liegt vor.
zu C) Eigenerklärung Anhang 7A der Vergabeunterlagen liegt vollständig ausgefüllt vor.
zu D) Vorbereitete Bestätigung - siehe Anhang 6, Ziff.7 der Vergabeunterlagen - liegt vor.
E) Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
F) Darstellung der Erfahrungen im Bereich der Hörgerätebegutachtungen durch Referenzen über bereits getätigte Aufträge.
zu E) Eigenerklärung Anhang 7A der Vergabeunterlagen liegt vollständig ausgefüllt vor.
zu F) Nachweis von mindestens 1 Referenz (nicht älter als 3 Jahre) über Auftrag für die Leistung "Hörgerätebegutachtung", die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Zum Nachweis der Referenzen ist ausschließlich Anhang 7B der Vergabeunterlagen "Referenzblatt" zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
April 2026
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDWRGS0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]