Gebäudeplanung: Denkmalgerechte Instandsetzung, Modernisierung und Umbau des ehemaligen Gasthaus Löwen in Kißlegg Referenznummer der Bekanntmachung: 25-ZV-103-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kißlegg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung: Denkmalgerechte Instandsetzung, Modernisierung und Umbau des ehemaligen Gasthaus Löwen in Kißlegg
Vergabe der Gebäudeplanung nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1, Architektenleistungen nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 - 9 für die denkmalgerechte Instandsetzung, Modernisierung und den Umbau des ehemaligen Gasthaus Löwen in Kißlegg
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Architekturbüro für die denkmalgerechte Instandsetzung, Modernisierung und den Umbau des ehemaligen Gasthaus Löwen in Kißlegg ausgewählt werden.
Das ehemalige Gasthaus Löwen ist ein Baudenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz.
Zum Denkmalwert des Gebäudes tragen insbesondere der Dachstuhl, die Treppe ins Dachgeschoss und gegebenenfalls Teile der Grundrissdispositionen im UG, EG und OG1 bei. Der Schindelschirm auf der Südseite des Gebäudes soll als regionaltypische Fassadengestaltung erhalten bleiben.
Der Gemeinde stehen neben Förderungen von Bundes- und Landesfinanzhilfen aus dem Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier" (SIQ) auch Zuschüsse aus der Denkmalförderung zu.
Folgendes Nutzungskonzept wurde zugrunde gelegt:
UG: Lager mit Heizung
EG: Erhalt des Gaststättenbereichs mit Nebenraum, Küche und Sanitäreinrichtung, als Treffpunkt ("Bürgergaststätte"), Sozialbüro, Nutzung der vorhandenen Toiletten als öffentliches WC
OG: Umbau der Gästezimmer zu kleineren Wohneinheiten zur Unterbringung von sozial Schwachen mit barrierefreien Nasszellen, Teeküche, Sanitärraum
DG: Kaltdach - keine spezifische Nutzung, Anschauungsbeispiel eines authentischen historischen Dachraumes aus dem 18. Jahrhundert.
Die voraussichtlichen Bauwerkskosten (KGR 300 und 400) betragen ca. 2,62 Mio. EUR brutto. Die Maßnahme weist eine BGF von ca. 1.325 m² auf.
88353 Kißlegg
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens
Vergabe der Gebäudeplanung nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1, Architektenleistungen nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 - 9 für die denkmalgerechte Instandsetzung, Modernisierung und den Umbau des ehemaligen Gasthaus Löwen in Kißlegg.
2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. In einem offenen Teilnahmewettbewerb (1.Stufe) können sich interessierte Unternehmen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Hierzu sind geforderte Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen und nachzuweisen (siehe Abschnitt II.2.9 und Teilnahmeunterlagen). Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien (siehe Abschnitt II.2.5 und Vergabeunterlagen) insgesamt die höchste Punktzahl erreichen kann.
Büros, die bereits mit Leistungen für das ausgeschriebene Verfahren betraut waren, können am Vergabeverfahren teilnehmen. Relevante Unterlagen werden in der 2. Phase allen Bietern zur Verfügung gestellt.
3. Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
- Beschäftige
- Örtliche Präsenz während Planung und Bauausführung
- Referenzobjekt 1
- Referenzobjekt 2
(siehe Teilnahmeantrag)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigung (siehe auch III.2.1)):
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
1) Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden):
- weniger als 3 Vollzeitbeschäftigte: 10 Punkte,
- ab 3 Vollzeitbeschäftige: 20 Punkte,
- ab 4 Vollzeitbeschäftige: 30 Punkte.
2) Örtliche Präsenz während Planung und Bauausführung:
- a) Reaktionszeit Projektleitung während der Planung:
- wenn über 12 Stunden sichergestellt werden kann: 0 Punkte,
- wenn unter 12 Stunden sichergestellt werden kann: 5 Punkte.
b) Reaktionszeit Projektleitung während der Bauausführung:
- wenn über 1,5 Stunden sichergestellt werden kann: 0 Punkte,
- wenn unter 1,5 Stunden sichergestellt werden kann: 25 Punkte.
Weitere und detailliertere Informationen sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen. Es gilt der Teilnahmeantrag.
Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Modernisierung / Instandsetzung / Sanierung ab der Honorarzone III HOAI
1) Bauweise / Denkmalschutz:
- sonstiges Gebäude: 10 Punkte,
- Wesentliche Teile des Gebäudes in Holzbau, Fachwerkbau, großer Holzdachstuhl o.ä.: 20 Punkte.
- Wesentliche Teile des Gebäudes in Holzbau, Fachwerkbau, großer Holzdachstuhl o.ä. und
Baudenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz: 40 Punkte.
2) Bauwerkskosten KGR 300 + 400, brutto:
- kleiner 1,0 Mio. EUR: 20 Punkte,
- ab 1,0 Mio. EUR und kleiner bis 2 Mio. EUR: 30 Punkte,
- ab 2 Mio. EUR: 40 Punkte.
3) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
- Leistungsphase 2: 4 Punkte,
- Leistungsphase 3: 8 Punkte,
- Leistungsphase 4: 2 Punkte,
- Leistungsphase 5: 13 Punkte,
- Leistungsphase 6: 5 Punkte,
- Leistungsphase 7: 2 Punkte,
- Leistungsphase 8: 16 Punkte.
4) Jahr der Inbetriebnahme:
- bis 31.12.2009: 5 Punkte,
- 01.01.2010 bis 31.12.2016: 10 Punkte,
- ab 01.01.2017: 20 Punkte.
Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Modernisierung / Instandsetzung / Sanierung eines beliebigen Objektes ab der Honorarzone III mit Inbetriebnahme ab 01.01.2010
1) Objekt ab Honorarzone III, Inbetriebnahme ab 01.01.2010:
- mit öffentlichem Auftraggeber: 20 Punkte,
- für das der Bewerber an einem Förderantrag oder einem Verwendungsnachweis für eine Denkmalschutzförderung mitgewirkt hat: 20 Punkte,
- für das der Bewerber an einem Förderantrag oder einem Verwendungsnachweis für eine Städtebauförderung mitgewirkt hat: 20 Punkte.
2) Bauwerkskosten KGR 300 + 400, brutto:
- kleiner 0,25 Mio. EUR: 20 Punkte,
- ab 0,25 Mio. EUR bis kleiner 0,75 Mio. EUR: 30 Punkte,
- ab 0,75 Mio. EUR: 40 Punkte.
3) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
- Leistungsphase 2: 4 Punkte,
- Leistungsphase 3: 8 Punkte,
- Leistungsphase 4: 2 Punkte,
- Leistungsphase 5: 13 Punkte,
- Leistungsphase 6: 5 Punkte,
- Leistungsphase 7: 2 Punkte,
- Leistungsphase 8: 16 Punkte.
Die zuvor beschriebenen Referenzen müssen im Unternehmen des Bewerbers erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Planern gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortliche Projektleitung in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros oder des Auftraggebers mit einzureichen. Weitere und detailliertere Informationen sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen. Es gilt der Teilnahmeantrag.
- Referenzobjekt 1: Modernisierung/ Instandsetzung/ Sanierung ab Honorarzone III
- Referenzobjekt 2: Modernisierung/ Instandsetzung/ Sanierung ab Honorarzone III und Inbetriebnahme ab 01.01.2010
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV (Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-Masterurkunde).
Teilnahmeberechtigt sind:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium)
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das beigelegte Formblatt zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Beauftragung:
Die Vergabestelle behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2) der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr. 1 VgV;
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im
Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben) bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
4) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
5) Bietergemeinschaften / Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/ der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Der Auftraggeber stellt die Bewerbungsunterlagen in Form einer Excel- und PDF- Tabelle zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Die elektronisch ausgefüllte Bewerbungsunterlage einschließlich der geforderten Anlagen sind fristgerecht auf der Vergabeplattform bereitzustellen.
Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet.
Die drei Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland