Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Entsorgungszentrums
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abfallwirtschaft-rems-murr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Entsorgungszentrums
Auf der Deponie „Eichholz“ bei Winnenden plant die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger die Neuerrichtung eines Entsorgungszentrums. Hierbei muss auf dem neuen Standort des Entsorgungszentrums zunächst die erforderliche Oberflächenabdichtung und Infrastruktur hergerichtet werden. Zur Sicherung eines reibungslosen Planungs- und Bauablaufs werden die für die Errichtung des neuen Entsorgungszentrums erforderlichen Tiefbauplanungen mit den Planungen zur Herstellung der Oberflächenabdichtung ausgeführt und sind nicht Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahren.
Das geplante Entsorgungszentrum umfasst den Neubau eines Betriebsgebäudes (ca. 450 qm) mit Umkleidebereich (Schwarz/Weiß), Pausenräumen, Büroräumen, Besprechungsraum, Technikraum usw.
Für Großgeräte wie LKW, Bagger…und für Kleingeräte wie PKW, Kehrmaschine sind entsprechende Garagen mit Werkstatt, Tankstelle, Ad-Blue-Tank zu errichten.
Geplant ist weiterhin die Errichtung eines Gebrauchtwarenkaufhauses (ca. 200 qm).
Für die Verwiegung der angelieferten Mengen sind einfahrseitig ein Kassengebäude mit Waage und ausfahrseitig eine Kasse mit Waage geplant. Die Waagen sind nicht Bestandsteil des Ausschreibungsverfahrens Für die Sammlung von anfallendem Problemmüll ist eine Container-Lösung anzustreben.
Im Bereich der Abfall- und Wertstoffannahme ist eine weitgehende Überdachung vorzusehen. Um eine Ausbreitung eventueller Brandgefahren von verschieden gesammelten Fraktionen (z.B. Restmüll, Sperrmüll etc.) zu minimieren, ist eine Stahlkonstruktion mit entsprechender Bedachung vorzusehen. Auf den Dächern ist eine PV-Anlage vorzusehen.
Für das Betriebsgebäude, die Garagen und Kassengebäude ist ein Nachhaltiges Bauen vorzusehen. Eine Bewertungsgrundlage sollte der Standard des Siegels in Gold gemäß DGNB angestrebt werden.
Als Grundlage für die Lage des Entsorgungszentrums wurde eine beispielhafte Darstellung der Ausführung erarbeitet, welche Ihnen zur Verfügung gestellt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der 2. Stufe des Vergabeverfahrens eine Konzeptdarstellung des geplanten Entsorgungszentrums vorgesehen ist. Das Konzept wird mit einem festen Honorar vergütet.
Bei dem geplanten Entsorgungszentrum müssen die abfallrechtlichen Belange, Vorgaben und rechtliche Grundlagen berücksichtigt werden.
Für die Genehmigung des Entsorgungszentrums ist ein eigenes Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes vorgegeben.
Winnenden
- Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, LPH 1 - 9 stufenweise;
- Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, Anlagengruppen 1 - 5, jeweils LPH 1 - 9, stufenweise;
- Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021, LPH 1 - 6, stufenweise und besondere Leistungen;
- SiGeKo für die Hochbauleistungen.
Die Beauftragung der Leistungsphasen aller Leistungsbereiche erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen der Verhandlungsgespräche von den ausgewählten Bietern Ideenskizzen anzufordern. Diese Leistung wird mit netto [Betrag gelöscht] EUR je Bieter vergütet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Entsorgungszentrums
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der/die Name(n) des/der Erklärenden in Druckbuchstaben an der hierfür gekennzeichneten Stelle im Teilnahmeantrag (Excel-Datei, Tabellenblatt „Bewerber“) angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an den entsprechenden Stellen der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der/die Name(n) des/der Erklärenden wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrageinreichen" der Vergabeplattform subreport ELViS hochzuladen. Unterlagen in Papierform, per Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform werden nicht berücksichtigt.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 21.07.2021.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.