Rahmenvertrag Unterstützungsleistungen BITV-Tests, -Schulung und -Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: 21-3130121004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Unterstützungsleistungen BITV-Tests, -Schulung und -Beratung
Rahmenvertrag Unterstützungsleistungen BITV-Tests, -Schulung und -Beratung
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf Grundsätzlich ist die Leistung remote zu erbringen. IT.NRW behält sich vor, die Anwesenheit vor Ort einzufordern, jedoch nicht häufiger als 3 Tage pro Jahr und dienstleistender Person.
BITV-Testdurchführung
Ziel der BITV-Testdurchführung es, Anwendungen der Landesverwaltung aus den Bereichen Web- und Client-Anwendungen, mobile Anwendungen und PDF-Dokumente auf Barrierefreiheit zu testen und das Ergebnis in einem Prüfbericht zu dokumentieren. Zusätzlich fallen Standardprodukte wie PDF, Adobe oder SAP als reguläre Prüfungen an. Insbesondere PDF Prüfungen werden zukünftig vermehrt durchgeführt werden. Ebenfalls sind für das SAP Competence Center (SAP CCoE) bei IT.NRW vermehrt Tests zu erwarten.
BITV-Schulungen
Die Dienstleistung "BITV-Schulungen" beinhaltet zwei Arten von Schulungen:
Zum einen wird Unterstützung eingekauft für die fünf Schulungen, die bereits von IT.NRW im Fortbildungsprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) angeboten werden:
1. Barrierefrei im Überblick (4 Stunden á 45 Minuten)
2. Barrierefreie Web-Anwendungen (7 Stunden á 45 Minuten)
3. Barrierefreie Client-Anwendungen (7 Stunden á 45 Minuten)
4. Barrierefreien PDF-Dokumente (7 Stunden á 45 Minuten)
5. Barrierefreiheit für Online-Redakteure (4 Stunden á 45 Minuten)
Zum anderen können nach Kundenwunsch individualisierte Schulungen abgerufen werden. Die Materialnutzung und das Vorgehen in der Schulung stimmen Kunde und Dienstleister ab. Die Schulungsdauer beträgt mindestens einen Tag (= 8 Stunden).
Alle Schulungen werden online durchgeführt.
BITV-Beratung
Ziel der Beratung ist zum einen, die Landesverwaltung in Bezug auf die Barrierefreiheit von IT-Verfahren zu unterstützen. Insbesondere seit Einrichtung der Überwachungsstelle für barrierefreie IT des Landes NRW besteht hier ein erhöhter Bedarf. Die Beratung der Landesverwaltung in Bezug auf die Barrierefreiheit umfasst Themen, wie:
- gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorgaben
- die Beratung in Bezug auf die Umsetzung der Barrierefreiheit (inkl. Programmierung)
- allgemeine Fragestellungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistungen BITV-Tests, -Schulung und -Beratung
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind für Rahmenverträge Obergrenzen festzulegen.
Die Höchstgrenze für Abrufe aus diesem Rahmenvertrag beträgt 3.500 Personentage (Höchstmenge). Der Rahmenvertrag endet bei Erreichen der Höchstmenge ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es besteht kein Anspruch auf Erreichen der Obergrenze.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDLR2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.