Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb "Lebendiges Quartier Brunsheide"
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leopoldshöhe
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 33818
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leopoldshoehe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb "Lebendiges Quartier Brunsheide"
Die Gemeinde Leopoldshöhe beabsichtigt eine im Gemeindebesitz befindliche Fläche zwischen den Ortsteilen Leopoldshöhe und Schuckenbaum als ein neues, qualitativ hochwertiges „Lebendiges Quartier Brunsheide“ mit dem Schwerpunkt Wohnen zu entwickeln.
Das ca. 5,6 ha große zu entwickelnde Wettbewerbsgebiet (Städtebaulicher Entwurf + Grünordnungsplan) wird flankiert von ca. 2,3 ha großen Ideenbereichsflächen, auf welchen eine Weiterentwicklung des neuen Quartiers aufzuzeigen ist.
Im Norden wird das Gebiet durch angrenzende Wohnbebauung bzw. Ackerflächen, im Osten durch den Wagentronsweg und Einzelgebäude, im Süden durch angrenzende Ackerflächen entlang der Felix-Fechenbach-Straße sowie im Westen durch die Straße „Auf der Helle“ mit angrenzender Wohnbebauung, Hofstelle und Ackerflächen begrenzt. Nordöstlich schließt die Kreisstraße (K 5) „Herforder Straße“ an diesen Bereich an.
Das künftige qualitativ hochwertige Quartier soll verschiedene Wohnformen berücksichtigen und möglichst für einen breiten Bevölkerungsquerschnitt (z.B. Singles, Alleinerziehende, Familien, Ältere, etc.) entwickelt werden. Dabei ist das städtebauliche Umfeld und die Wahrung des städtebaulichen Maßstabes zu beachten.
Hinzu kommt die Entwicklung eines Grünzugs in Nord-Süd-Ausrichtung als zentrales Freiraumelement, welcher sowohl eine hohe Aufenthalts- und Vernetzungsqualität sowie im Sinne einer resilienten (widerstandsfähigen) und wassersensiblen Freiraumgestaltung (Stichwort: Schwammstadt) verschiedene Funktionen aufweisen und
bündeln soll. Neue zukunftsweisende Lösungsansätze werden von der Ausloberin erwartet. Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Lösungsansätze, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, ein stabiles städtebauliches und landschaftsplanerisches Gerüst mit Perspektiven für hochbauliche Entwicklungen und den Gewinn an Freiraumqualität zu erhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
a) Städtebau / Architektur / Landschaftsarchitektur
- Gestaltqualität / Architekturqualität / Freiraumqualität
- Einfügung in das Umfeld
b) Funktionalität
- Umsetzung des Wettbewerbsprogramms
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen
- Nutzungsqualität
- Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften
c) Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der städtebaulichen Kennwerte
- Berücksichtigung ökologischer Belange
Die dargestellte Reihenfolge der Beurteilungskriterien ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Stuttgart / Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Hannover / Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Ort: Berlin / Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Münster / Kassel
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Terminplan:
18.08.-19.09.2021 Bewerbungsfrist
22.09.2021 Losziehung
KW 40/41 Versand der Unterlagen
27.10.2021 Rückfragenfrist
10.11.2021 Kolloquium
18.01.2022 Abgabe Planunterlagen
01.02.2022 Abgabe Modell
17.03.2022 Preisgericht
Eröffnung, Bekanntgabe des Ergebnisses und Preisübergabe
am Montag, 04.04.2022 um 18.30 Uhr
Mensa der Felix-Fechenbach-Gesamtschule (FFG),
Schulstraße 25, 33818 Leopoldshöhe
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
im Zeitraum von Montag, 04.04. bis einschl. Freitag, 06.05.2022
Ausstellungsorte:
"Schaufenster der Zukunft" an der Fensterfront der Mensa, Felix-Fechenbach-Gesamtschule (FFG)
Sitzungssaal des Rathauses im 2.OG während der allgemeinen Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo.-Do. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Do. zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
b) Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie der Gewinnerin/dem Gewinner (Architekt/ in / Stadtplaner/in und Landschaftsarchitekt/in) oder einer der Preisträgerinnen/einem der Preisträger (Architekt/in / Stadtplaner/in und Landschaftsarchitekt/in) die weitere Bearbeitung des städtebaulichen Entwurfs auf Grundlage des Merkblatts 51 „Empfehlungen zum Städtebaulichen Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ (Stand 12/2020) sowie die weitere Bearbeitung des Grünordnungsplans nach § 24 (1) HOAI 2021 übertragen wird, insbesondere
• soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
• soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/ innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Die Ausloberin behält sich vor, die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 19 HOAI 2021 als Auftragsversprechen zu geben.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preisträgerin/des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit der Gewinnerin/dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträger/innen als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertung ein.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach Merkblatt 51 (Stand 12/2020) in die Kategorie „Mittlere Anforderungen“ sowie nach § 29 HOAI 2021 in die Honorarzone II (durch-schnittliche Anforderungen) eingestuft.
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW § 8 (3) (Nutzung) geregelt.
c) Datenschutzhinweis
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbes erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:
- Weitergabe an den/die Auftraggeber/in (u.a. Veröffentlichung auf dessen Homepage)
- Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens
- Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) in Fachmedien
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB
Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zurKommunikation im Verfahren verwendet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzügt rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Ausloberin eingehen. Verstöße, die erst aufgrund der Ausstellungseröffnung erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb von 10 Tagen gerügt werden.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html