RES_Bebauungsplanverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: WS828122507
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
RES_Bebauungsplanverfahren
Das Leistungsbild "Leistungen für die Erstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplanes" umfasst Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Schaffung von Planungsrecht.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur Durchführung dieser Tätigkeit werden Unternehmen gesucht, die als Rahmenvertragspartner jegliche Planerleistungen erbringen, um für konkrete Grundstücksflächen wirksame Bebauungspläne, die eine umfassende Nutzung und Bebaubarkeit mit Photovoltaikanlagen vorsehen, zu erhalten. Diese beinhaltet die Erstellung entsprechender Bebauungspläne und die Änderung von Flächennutzungsplänen vorzugsweise im Parallelverfahren.
Die Leistungen umfassen keine Genehmigungs- oder Ausführungsplanung sowie keine Planerleistungen für Floating PV.
Es besteht die Option auf Verlängerung um 12 Monate, die maximale Vertragslaufzeit für alle Rahmenverträge beträgt 36 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zahlungsbedingungen: 60 Tage netto; 30 Tage 2% Skonto; 15 Tage 3% Skonto
Die Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden und die Mitglieder haften als Gesamtschuldner.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.