Grundwassersanierung ehem. Gaswerk Mannheim-Luzenberg, Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage, Betriebszeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2026
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundwassersanierung ehem. Gaswerk Mannheim-Luzenberg, Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage, Betriebszeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2026
Auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks Luzenberg in Mannheim liegen auf etwa 5 ha Fläche tiefreichende Belastungsbereiche mit Gaswerksrückständen vor, aus denen massive Grundwasserverunreinigungen resultieren. Die bestehende Sanierung teilt sich in eine unterirdische mikrobiologische In-situ-Sanierung der Hauptbelastungsbereiche und die oberirdische Grundwasserreinigung. Die bestehende Grundwasseraufbereitungsanlage befindet sich seit Januar 2010 im Betrieb und wird derzeit mit einem Durchsatz von ca. 46,5 m³/h betrieben. Das Wasser wird über insgesamt 15 Brunnen entnommen, mit Sauerstoff versetzt, gereinigt, mit CO2 versetzt und über insgesamt 37 Infiltrationsbrunnen wieder versickert. Die zu erbringenden Leistungen umfassen den Betrieb der Sanierungsanlage im Betriebszeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2026.
Der Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage ehemaliges Gaswerk Mannheim-Luzenberg im Betriebszeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Schriftliche Erklärung, dass Ausschlussgründe nach §42 VgV nicht vorliegen,
2.) Gültiger Nachweis nach §48 (4) VgV,
3.) Gültiger Nachweis nach §48 (5) VgV,
4.) Gültiger Nachweis nach §48 (6) VgV,
5.) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. Bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes (§44 VgV),
6.) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse(n),
7.) Nachweis, dass bei der Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften eine Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung besteht (nur bei Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften),
8.) (Selbst-)Erklärung, dass alle Angaben in der Bewerbung wahrheitsgemäß erfolgt sind.
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit in Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
1.) §45 (4) 2. VgV – Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungs-summen in Höhe von jeweils mindestens 5.000.000 € für Personen, Sach- und Vermögensschäden (Kopie der gültigen Police oder Versicherungsbestätigung mit prüfbarer Darstellung der versicherten Tätigkeiten, Ausschlüsse und Eigenbeteiligung); soweit die Deckungssummen nicht versichert sind, Erklärung, dass die Versicherung im Auftragsfall den Forderungen angepasst wird,
2.) §45 (4) 4. VgV - Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Gesamtunternehmen),
3.) §45 (4) 4. VgV - Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Jahren.
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit in Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
1.) §46 (3) 1. und 6. VgV - Namentliche Benennung der für die Bearbeitung potenziell zur Verfügung stehenden Projektleiter und Projektbearbeiter mit Angabe der beruflichen Qualifikation sowie Berufserfahrungen beim Betrieb von Grundwasserreinigungsanlagen,
2.) §46 (3) 3. VgV in Verb. mit §49 (1) VgV - Zertifikat zum Qualitätsmanagementsystem, sofern kein normiertes Qualitätsmanagementsystem zur Anwendung kommt, sind die Maßnahmen zur Qualitätssicherung verbal zu beschreiben,
3.) Errichtung, Instandhaltung und Wartung der Anlage sind von einem zugelassenen Fachbetrieb nach § 62AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 18.04.2017) und § 103NWG durchzuführen. Der Nachweis als Fachbetrieb ist mit dem Angebot durch Kopie der Fachbetriebsurkunde zu führen. Der Ansprechpartner und Überwachungsvertreter des Auftragnehmers als Fachbetrieb nach § 62AwSV ist mit dem Angebot namentlich zu benennen,
4.) Benennung des Service-Stützpunktes während des Betriebes der Anlage inklusive der Beschreibung, wie ein zeitnaher Vor-Ort-Einsatz zur Erkundung und ggf. Behebung einer Störung vom Bieter sichergestellt werden kann,
5.) SCC-Zertifizierung,
6.) Zertifikat gemäß DVGW-Arbeitsblatt W120-1 für die Gruppe R1 (mechanische Regenerierung). Falls der Bewerber die regelmäßigen Regenerierungsarbeiten der Infiltrationsbrunnen nicht selbst durchführt, sondern von einem Subunternehmen durchführen lässt, so ist das Zertifikat dieser Fachfirma, die die Regenerierungsarbeiten im Auftrag des Bewerbers durchführen soll, mit der Bewerbung vorzulegen,
7.) §47 (1) VgV - Schriftliche Erklärung, ob sich der Bewerber der Kapazitäten Dritter bedienen will oder nicht, wenn ja dann Nachweis gem. §47 (1) VgV (Verpflichtungserklärung des Drittunternehmers).
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit in Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Schriftliche Bestätigung oder Nachweis, dass sich Ihr Unternehmen zu den Prinzipien des UN Global Compact bekennt. Dieser Nachweis kann auch als Selbsterklärung geführt werden.
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit in Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genannte Termin unter IV.2.2) bezieht auf den Schlusstermin für den Eingang von Teilnahmeanträgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.