Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village Teilmaßnahme Bf. Bensheimer Straße Gleis-, Tief- und Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 067-22-EK7
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village Teilmaßnahme Bf. Bensheimer Straße Gleis-, Tief- und Straßenbau
Gegenstand der Ausschreibung sind Gleis-, Tief und Straßenbauleistungen für den Umbau des Haltepunktes Bensheimer Straße an der Stadtbahnstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) im Rahmen des Projektes Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village Mannheim.
Die bestehende zweigleisige Strecke mit dem Haltepunkt Bensheimer Straße, wird zu einem drei-gleisigen Bahnhof umgebaut und mit der im Bau befindlichen Neubaustrecke durch den Stadtteil Benjamin-Franklin-Village verknüpft.
Gegenstand der Ausschreibung sind Gleis-, Tief und Straßenbauleistungen für den Umbau des Haltepunktes Bensheimer Straße an der Stadtbahnstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) im Rahmen des Projektes Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village Mannheim.
Die bestehende zweigleisige Strecke mit dem Haltepunkt Bensheimer Straße, wird zu einem drei-gleisigen Bahnhof umgebaut und mit der im Bau befindlichen Neubaustrecke durch den Stadtteil Benjamin-Franklin-Village verknüpft.
Folgende Leistungen sind u.a. auszuführen:
• Rückbau der bestehenden Verkehrsanlagen (Gleisanlagen, Bahnsteige, Fahrbahnen, Gehwege, Fahrleitungsmasten mit Fundamenten)
• Erdbau im Bereich der neu herzustellenden Verkehrsflächen
• Neubau von Gleisanlagen für Stadtbahnen:
Schottergleis sowie Feste Fahrbahn (System RhedaCity) mit Asphalt- und Raseneinde-ckung
• Straßenverkehrsflächen: Asphaltarbeiten, Pflasterarbeiten, Bordsteine, Rinnen
• Herstellung von Fundamenten für Fahrleitungsmasten
• Öffnen und Wiederherstellen der Oberfläche für das Stellen von Fahrleitungsmasten (das Stellen erfolgt durch Dritte im Auftrag des Auftraggebers)
• Herstellung von 2 Bahnsteigen (Stadtbahn) einschließlich Leerrohrinfrastruktur
• Herstellung von Leerrohrinfrastruktur einschließlich Kontrollschächte sowie Kabelkanäle für Telekommunikationsleitungen (Lichtsignaltechnik, Stellwerkstechnik)
• Vorbereitende Arbeiten für die Herstellung der Straßenbeleuchtung
• Erneuerung / Anpassung der Straßen- und Gleisentwässerung einschließlich der dazuge-hörenden Anschlussleitungen
• Neubau eines Regenwasserkanals DN 250 aus Kunststoff
• Herstellung von Fundamenten für die Haltestellenausstattung
• Herstellen von Geländer- und Zaunanlagen im Bereich der freien Strecke und im Halte-stellenbereich (davon 2 Haltestellen außerhalb des Bauabschnittes Bensheimer Straße dieser Ausschreibung)
• Aufstellen, Vorhalten, Umsetzen von Beschilderungen für bauzeitliche Verkehrsführungen und Baustellensicherungen
• Aufbringen der endgültigen Fahrbahnmarkierung und Anbringen der endgültigen StVO-Beschilderung
• Herstellung einer Fahrradabstellanlage am Bf Bensheimer Straße und im Bereich der Wendeschleife Sullivan (außerhalb des Bauabschnittes Bensheimer Straße dieser Aus-schreibung)
• Erdarbeiten Landschaftsbau
o Ausbau und Zwischenlagerung des vorhandenen Oberbodens
o Herstellen von Baumquartieren
o Einbau von verdichtungsfähigem Substrat
o Herstellen einer Vegetationstragschicht
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
- Eintragung in das Berufsregister
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die in diesem Abschnitt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
- Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Die in diesem Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Dieses beinhaltet:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mindestens 3 mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 04.05.2022, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.